Vorauszahlung trotz Kinderfreibeträgen

  • Hallo


    vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen. Mein Finanzamt ist nicht mehr bereit meine Kinderfreibeträge für das laufende Jahr 2010 anzuerkennen und hat die Vorauszahlung eines Betrages von 2345 Euro festgesetzt. Mir wurde erklärt, dass ich die geleistete Vorauszahlung mit der Steuererklärung für 2010 zurückholen könnte. Gleichzeitig kam die Festsetzung für die Vorauszahlung des Betrages für 2011, so das ich in 2011 alle 3 Monate einen Betrag von 588 Euro an das Finanzamt überweisen muss.


    Meine Frau und ich sind beide berufstätig. Meine Tochter, 21 Jahre alt, studiert und ich habe monatliche Aufwendungen von 900 Euro. Das interessiert das Finanzamt nicht, „da ich ja Kindergeld bekomme und genug verdiene“. Bafög gibt es nicht. Mein Sohn 18 Jahre alt geht zum Gymnasium, wohnt zu hause, bekommt Kindergeld und hat kein Einkommen.


    Den Betrag für die Vorauszahlung hat das Finanzamt aus meinen und den Einkünften meiner Frau aus dem Jahr 2009 ermittelt. Die Freibeträge für 2 Kinder wurden dabei nicht mehr berücksichtigt.


    Mein Einspruch wurde mit der Begründung, „dass ist ab 2010 so“ zurückgewiesen.


    Ich konnte bis jetzt niemanden finden den es ebenso ergeht.


    Gibt es eine solche Regelung, die es dem Finanzamt erlaubt die Kinderfreibeträge erst rückwirkend anzuerkennen ?


    Vielen Dank für Eure Mühe


    Gruß
    Acker
    :(

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    • Offizieller Beitrag

    Mein Einspruch wurde mit der Begründung, „dass ist ab 2010 so“ zurückgewiesen.

    Nur das wird bestimmt nicht in der Begründung stehen.


    Bezieht sich das FA bei seiner Begründung vielleicht auf § 37 Absatz 3 Satz 12 EStG?
    "In den Fällen des § 31, in denen die gebotene steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes durch das Kindergeld nicht in vollem Umfang bewirkt wird, bleiben bei der Anwendung der Sätze 2 und 3 Freibeträge nach § 32 Absatz 6 und zu verrechnendes Kindergeld außer Ansatz."

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Das interessiert das Finanzamt nicht,


    Es geht nicht darum, was das Finanzamt interessiert, sondern darum, was im Gesetz steht.


    Zitat

    Die Freibeträge für 2 Kinder wurden dabei nicht mehr berücksichtigt.


    So steht's im Gesetz, nämlich in § 37 Abs. 3 Satz 12 EStG <= zum Anklicken
    Dafür bekommt man ja schließlich monatliches Kindergeld, man kann nicht auch noch monatlich zusätzlich den Kinderfrebetrag bekommen.


    Zitat

    Ich konnte bis jetzt niemanden finden den es ebenso ergeht.


    Es geht allen so, bei denen der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld.


    Zitat

    Gibt es eine solche Regelung, die es dem Finanzamt erlaubt die Kinderfreibeträge erst rückwirkend anzuerkennen ?


    ja, zum einen den vorgenannten Gesetzestext, zum anderen auch den § 31 EStG

  • Vielen Dank,


    für die schnellen Antworten.


    aber bitte nicht falsch verstehen. Es geht nicht um Kindergeld, wieviel Steuern ich zu zahlen habe oder den Zustand der Bildungsrepublik.


    Die Frage ist ob mein Finanzamt von mir 2300 Euro einfordern kann, die ich nach einem Jahr mit Steuererklärung wieder zurückbekomme.In den letzten Jahren hatte ich keine Steuernachzahlungen, werde für 2010 keine haben und muss nun trotzdem dem Finanzamt einen zinslosen Kredit für ein Jahr geben.

    2 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Formatierung

  • Hallo zusammen,


    ich habe unter Vorauszahlung trotz Rückerstattung vom 30.05.2010 mein Problem gefunden.


    Dort auch folgendes Zitat von Petz
    Zitat von »Petz«


    Das Einkommensteuergesetz hat sich 2010 in diesem Punkt geändert.


    Die gleiche Auskunft habe ich von meinem Finanzamt.


    Muss ich es nun so verstehen, dass ab 2010 dem Finanzamt zinslose Kredite zu geben sind, trotz des Nachweises, dass keine Steuernachzahlungen notwendig sind?


    Ich versteh es einfach nicht.


    Gruß
    Acker

    2 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Formatierung (was stellst Du eigentlich mit Deiner Enter-Taste an?)

  • Alles richtig,


    aber meine Frau und ich haben beide die Steuerklasse 4. Werden für 2010 keine Steuer nachzahlen müssen.
    Und in §37 steht:


    § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung


    (1) 1Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden
    Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. 2Die


    Ich werde aber voraussichtlich nichts schulden. Meine Steuern habe ich bezahlt und werde auf keinen Fall 2300 Euro schulden.


    Oder wird dieser Passus an anderer Stelle wieder ausgehebelt?


    Gruß
    Acker

    Einmal editiert, zuletzt von mArk78 () aus folgendem Grund: Formatierung

    • Offizieller Beitrag

    Wie schreibst Du so schön am Anfang


    "Mir wurde erklärt, dass ich die geleistete Vorauszahlung mit der Steuererklärung für 2010 zurückholen könnte."


    Und da hast Du die Lösung.

  • Ich versteh es einfach nicht.


    ...das brauchst du auch nicht, das musst du einfach akzeptieren :(
    MfG Günter

  • Ich habe - man glaubt es kaum - mich nur deswegen registriert, weil ich erschüttert bin, über die Arroganz der hier agierenden selbsternannten Moderatoren (vor allem miwe4). Ich kann die Einwände von acker absolut nachvollziehen. Falls ihr lieben Moderatoren helfen wollt, dann tut es und lasst eure Selbstgefälligkeit. Bin mal gespannt, was hierauf folgt: Wahrscheinlich, dass mein Beitrag nicht der Wissensfindung beiträgt. Nein, tut es nicht, aber vielleicht einer kleinen Selbstreflexion.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe - man glaubt es kaum - mich nur deswegen registriert, weil ich erschüttert bin, über die Arroganz der hier agierenden selbsternannten Moderatoren (vor allem miwe4). Ich kann die Einwände von acker absolut nachvollziehen. Falls ihr lieben Moderatoren helfen wollt, dann tut es und lasst eure Selbstgefälligkeit. Bin mal gespannt, was hierauf folgt: Wahrscheinlich, dass mein Beitrag nicht der Wissensfindung beiträgt. Nein, tut es nicht, aber vielleicht einer kleinen Selbstreflexion.


    Du hast natürlich das Recht der freien Meinungsäußerung.
    Aber wir sind keine selbsternannten Moderatoren, sondern wurden von Buhl gefragt, ob sie uns zu solchen machen dürfen.
    Wo Du nun Arroganz in den unsrigen Beiträgen findest, erschließt sich mir nicht.
    Aber vielleicht verwechselst Du das mit Selbstbewusstein? Kann ja mal vorkommen.

  • Ich habe - man glaubt es kaum - mich nur deswegen registriert, weil ich erschüttert bin, über die Arroganz der hier agierenden selbsternannten Moderatoren (vor allem miwe4). Ich kann die Einwände von acker absolut nachvollziehen. Falls ihr lieben Moderatoren helfen wollt, dann tut es und lasst eure Selbstgefälligkeit. Bin mal gespannt, was hierauf folgt: Wahrscheinlich, dass mein Beitrag nicht der Wissensfindung beiträgt. Nein, tut es nicht, aber vielleicht einer kleinen Selbstreflexion.


    :thumbsup: Leider kann man dagegen nichts tun. Vielleicht merkt Buhl irgendwann, dass es sich selbst keinen Gefallen tut, wenn es Moderatoren "beschäftigt", die so fast gar nicht "moderieren", also weder darauf achten, dass die Diskussionen "moderat" verlaufen, noch sich selbst "moderat" verhalten, sondern lieber Benzin ins Feuer gießen oder sich immer mal wieder öffentlich über andere Benutzer lustig machen. Aber man kann eben nichts dagegen machen, weil die "Moderatoren" hier eben selbst definieren, was akzeptabel ist und was nicht, und offensichtlich sie ihr eigenes Verhalten in allen Fällen für völlig akzeptabel halten. Fehler einzugestehen, ist nicht gerade die Stärke dieser "Moderatoren"...


    Aber das wirst Du ja gleich erleben, wenn sie wieder über mich herfallen... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Nur mal so am Rande, liebe Leute: geht es Euch nicht auch ab und zu mal so, daß Ihr Dinge hört und versteht, daß Ihr sie als gegeben akzeptieren müßt, Euer Verstand sich aber dazu weigert, weil man das Gehörte einfach nicht glauben mag?
    Ich jedenfalls verstehe ackers ungläubiges Nachfragen sehr gut.


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Nur mal so am Rande, liebe Leute: geht es Euch nicht auch ab und zu mal so, daß Ihr Dinge hört und versteht, daß Ihr sie als gegeben akzeptieren müßt, Euer Verstand sich aber dazu weigert, weil man das Gehörte einfach nicht glauben mag?
    Ich jedenfalls verstehe ackers ungläubiges Nachfragen sehr gut.


    Gruß
    Dirk


    Das ist ja richtig, Dirk.
    Es ist auch zu verstehen.


    Aber man muss sich ja nun keine Arroganz vorwerfen lassen, wo keine ist, oder?
    Ich meine, G. Horn ist kein "Moderator" und trotzdem deckt sich sein Antworten-Stil mit dem von Herrmann, miwe, Petz oder mir.

  • Aber man muss sich ja nun keine Arroganz vorwerfen lassen, wo keine ist, oder?
    Ich meine, G. Horn ist kein "Moderator" und trotzdem deckt sich sein Antworten-Stil mit dem von Herrmann, miwe, Petz oder mir.

    Es spielt doch keine Rolle, ob auch ein Nicht-Moderator denselben "Stil" hat. Nur bei den Moderatoren sollte es erstens wegen "Amts" nicht so sein, da man die Moderatorenbeiträge ja insbesondere im Forum nicht "ignorieren" kann. Und zumindestens den Moderatoren sollte es Ernst genug sein, solche "Vorwürfe" ernst zu nehmen, und zu überlegen, woran es liegt und dies ggfs. zu ändern. Einfach zu sagen: "da ist keine Arroganz", ist leicht, und vielleicht auch richtig, wenn es nur von einer Person kommt. Aber es kommt ja durchaus immer wieder von verschiedenen Leuten. Vielleicht sollte es dann gerade den Moderatoren doch mal zu denken geben.


    Zum Beispiel haben in diesem Thread ja alle nur mehr oder weniger darauf rumgeritten, dass kein Kinderfreibetrag eingetragen wird, wenn Kindergeld gezahlt wird. Korrekt. Hilft aber nicht wirklich weiter zu verstehen, warum man erst 2300 Euro im Jahr zahlen soll, die man später wieder zurückbekommt. Niemand hat darauf hingewiesen, dass man ja einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen kann und damit einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte bekommen kann. Im (nicht vereinfachten) Antrag sind ja sämtliche Möglichkeiten aufgezählt, die berücksichtigt werden können. Es ist ja in der Regel nicht so, dass die 2300 Euro später einfach so wieder erstattet werden, sondern weil eben bestimmte höhere Werbungskosten oder Sonderausgaben o.ä. vorliegen, die in den normalen Steuertabellen eben nicht berücksichtigt sind.


    Aber stattdessen wurde eben immer ins selbe "Horn" geblasen, dass das Kinderfreibetrag eben nicht eingetragen werden kann. Das hilft dem Verständnis nun wirklich nicht weiter...

    • Offizieller Beitrag

    rein rechtlich:

    Zum Beispiel haben in diesem Thread ja alle nur mehr oder weniger darauf rumgeritten, dass kein Kinderfreibetrag eingetragen wird, wenn Kindergeld gezahlt wird. Korrekt. Hilft aber nicht wirklich weiter zu verstehen, warum man erst 2300 Euro im Jahr zahlen soll, die man später wieder zurückbekommt.

    Diese Äußerung ist so falsch. Es liegt schlicht und einfach daran, dass die "Günstigerprüfung" Kindergeld oder Kinderfreibetrag erst bei der Veranlagung durchgeführt werden kann. Deshalb eben die Regelung (Verdeutlichung) des bereits mehrfach zitierten § 37 Absatz 3 Satz 12 EStG.

    Niemand hat darauf hingewiesen, dass man ja einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen kann und damit einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte bekommen kann.

    Und zwar zurecht, weil eben dieses zu keiner Änderung des Vorauszahlungsbescheides führen würde. Um den Betrag, um den sich die einbehaltene Lohnsteuer verringert, würden sich die zu leistenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen erhöhen, da hierdurch die anzurechnenden Steuern aus dem Lohnsteuerabzug verringert würden.

    Es ist ja in der Regel nicht so, dass die 2300 Euro später einfach so wieder erstattet werden, sondern weil eben bestimmte höhere Werbungskosten oder Sonderausgaben o.ä. vorliegen, die in den normalen Steuertabellen eben nicht berücksichtigt sind.

    Auch diese Aussage ist, unter Berücksichtigung der erst im Veranlagungsverfahren vorzunehmenden Günstigerprüfung Kindergeld7Kinderfreibetrag, unzutreffend.

    • Offizieller Beitrag

    Hilft aber nicht wirklich weiter zu verstehen, warum man erst 2300 Euro im Jahr zahlen soll, die man später wieder zurückbekommt. Niemand hat darauf hingewiesen, dass man ja einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen kann und damit einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte bekommen kann.


    In meinem Beitrag, siehe #8, habe ich durchaus darauf hingewiesen, was sich geändert hat und was man dagegen machen kann.


    Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, dass muss man akzeptieren.


    Da haben Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte nichts zu suchen.