Dass der gesamte Arbeitnehmerbeitrag des freiwillig versicherten Arbeitnehmers in der
Lohnsteuerbescheinigung 2010 zu bescheinigen ist, hat die Finanzverwaltung bereits im
Ausstellungsschreiben zur Lohnsteuerbescheinigung 2010 vom 26. August 2009 (BStBl I S. 902)
mitgeteilt.
Wenn man richtig lesen kann, so war das immer klar
MfG Günter