Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar als gesetzlich Versicherter?

  • Hallo,


    eine kleine Verständnisfrage.


    Ist eine private Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar, wenn man gesetzlich Krankenversichert ist?


    WISO sagt Ja und rechnet sie an :) , das Finanzamt sagt Nein da es angeblich keine Basisabsicherung ist :( .


    Was ist denn nun korrekt, und wie wird es begründet?

  • Bei richtiger Eintragung sagt WISO auch nicht JA



    Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
    Grundsätzlich gehören die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse zu den Beiträgen für eine Basiskrankenversicherung. Ein eventuell von der Krankenkasse erhobener Zusatzbeitrag gehört ebenfalls zur Basiskrankenversicherung.

    Nicht zur Basiskrankenversicherung gehört hingegen der Beitragsanteil, der der Finanzierung des Krankengeldes dient. Dieser Anteil wird durch einen pauschalen Abschlag von vier Prozent bestimmt.


    Werden über die gesetzliche Krankenversicherung auch Leistungen abgesichert, die über die Pflichtleistungen hinausgehen, so sind auch die darauf entfallenden Beitragsanteile nicht der Basiskrankenversicherung zuzurechnen. Hierzu gehören Beiträge für Wahl- und Zusatztarife, die zum Beispiel Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer abdecken.

    • Offizieller Beitrag

    WISO sagt Ja und rechnet sie an

    Das Steuer-Sparbuch wertet Deine Eingaben nicht, sondern geht davon aus, daß Du weißt, was Du machst.


    das Finanzamt sagt Nein da es angeblich keine Basisabsicherung ist

    Wenn man diese im Abschnitt "gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung" einträgt, dann stimmt das sicherlich. Inlays etc., für die man die Zahnergänzungsversicherung im Normalfall abschließt, gehören nicht zur Basisabsicherung (deshalb ja diese ZV).
    Habe mich allerdings auch lange gefragt, ob ich diese ZV nicht unter private Kranken- und Pflegeversicherungen eintragen kann/soll, da ich diese bei einer privaten KV (als Ergänzung zur freiwilligen KV in der gesetzl. KK) abgeschlossen habe. Aber richtig ist wohl unter "gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung".
    Wenn ich das richtig sehe, ist also für die Zusatzversicherung nicht entscheidend, bei wem man das macht, sondern wo man grundsätzlich krankenversichert ist (um das mal so laienhaft auszudrücken).
    Ist eine "negative" Auswirkung der neuen Steuergesetzgebung in diesem Bereich, daß man die Zahnzusatzversicherung in diesem Fall nicht mehr absetzen kann - die aber durch die Vorteile der besseren Absetzbarkeit der KV aufgewogen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Der Privatversicherte bekommt seinen Zahntarif auch nur zum Teil als Basisversicherung anerkannt.

    Stimmt - wollte da auch keine "Gerechtigkeitsdebatte" lostreten (davon halte ich generell nichts). Versuche nur zu erklären, warum da manche "Gesetzliche" solche Verständnisprobleme mit haben (zumindest ging mir das so).

  • Hallo Billy1963,


    genau vor diesem Problem bin ich ja auch gestanden und habe die Zusatzversicherung unter private Kranken- und Pflegeversicherungen eingetragen. Und da rechnet WISO sie an.


    Trage ich sie unter gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung kann ich sie auch weg lassen, da sie keine Auswirkungen auf die Berechnung hat.


    Es ist tatsächlich maßgebend zu welcher Versichertengruppe ich gehöre und nicht bei wem ich die Versicherung abgeschlossen habe, was ich in der Zwischenzeit von anderer Seite bestätigt bekommen habe.


    Deine Erklärung hat mich auf die richtige Spur gebracht und mein Problem gelöst :) und dem Finanzamt Geld gespart ;(


    Danke schön :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe das nicht ganz so kritisch wie Ihr. Die Zahnzusatzversicherung wird ja ggf. im Rahmen der Günstigerprüfung berücksichtigt. Wer da dann keine steuerliche Auswirkung mehr hat, weil er die gesetzlichen Höchstbeträge insoweit bereits ausgeschöpft hat, der hat die Höchstbeträge wahrscheinlich auch in den Jahren bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2009 voll ausgeschöpft. So ändert sich für diesen diesbezüglich eigentlich nichts. In jedem Fall steht er sich nicht schlechter. Nur merkt es jetzt vielleicht, weil er auf Grund der öffentlichen Diskussion genauer hinschaut. An die alten Sätze und Regelungen hatte man sich eben gewöhnt.

  • Hallo Rohen,
    Deine Zahnzusatzversicherung ist wie der Name schon sagt, eine Zusatzversicherung und zählt damit nicht zur Basisabsicherung, egal ob Du privat oder gesetzlich versichert bist. Üblicherweise hat der Anbieter der Versicherung zwar eine Zielgruppe, aber ob Du privat oder gesetzlich versichert bist, interessiert ihn eher nicht.
    Was der Anbieter aber machen muss ist, entsprechend dem Gesetz das auf das tolle Kürzel KVBEVO hört, festzulegen, wie groß der Anteil der Basisabsicherung in Deinen Beiträgen ist. Da Du über die gesetzliche Versicherung bereits eine Basisabsicherung hast und sicher keine Beiträge ohne Leistung bezahlst, sollte dieser Anteil der Basisabsicherung gleich 0% sein.


    ... ich ... habe die Zusatzversicherung unter private Kranken- und Pflegeversicherungen eingetragen. Und da rechnet WISO sie an.


    Wenn WISO die Versicherung anrechnet und Du mit Deinen Beiträgen zur Basisabsicherung über die Höchstgrenze von 1900€/3800€ kommst, hast Du die Beiträge als Basisabsicherung in Zeile 31 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Das wäre auch für privat Versicherte falsch, als Zusatzversicherung würden diese Beiträge in Zeile 35 gehören und da werden sie behandelt wie Beiträge in Zeile 30 für gesetzlich Versicherte.


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe das nicht ganz so kritisch wie Ihr.

    Nö, also kritisch sehe ich das garnicht (bin kein Freund der Sozialpolitik über die Steuergesetzgebung - dadurch wird ja alles so kompliziert). ich fand es halt nicht so ganz eindeutig, wo ich was eintragen muß. Das hätte man durchaus im Programm klarer formulieren können, finde ich. Aber so war man gezwungen, sich näher mit den gesetzlichen Bestimmungen auseinander zu setzen (was natürlich auch nicht verkehrt ist).


    Wer da dann keine steuerliche Auswirkung mehr hat, weil er die gesetzlichen Höchstbeträge insoweit bereits ausgeschöpft hat, der hat die Höchstbeträge wahrscheinlich auch in den Jahren bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2009 voll ausgeschöpft. So ändert sich für diesen diesbezüglich eigentlich nichts.

    Hm, das leuchtet mir ein. Werde ich mir mal am Wochenende noch einmal genauer ansehen (nur aus purer Neugierde), habe das SB 2010 noch installiert.
    Danke für die Infos.


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Es hat sich nur insofern etwas geändert, als dass die steuerlichen Höchstbeträge anders berechnet werden.


    Krankenzusatzversicherungen sind ansetzbar, wirken sich aber nur relativ selten auf die Steuerschuld aus. Manchmal aber tun sie das, daher: eintragen.

    • Offizieller Beitrag

    Nur zur Ergänzung bzw. Klarstellung:


    Zusatzversicherungen gehören natürlich nach wie vor nicht zu den Basisversicherungsbeiträgen (und sie werden dies auch nie). Das lässt sich ja auch schon aus dem Begriff ableiten.