Wo trage ich im WISO Programm eine freiwillige Krankenversicherung ein, die ich zusätzlich zur gesetzlichen abgeschlossen habe?
Muss ich Erstattungen, die ich hieraus erhalten habe, angeben und wenn ja, wo?
Danke schon mal im Voraus.
Wo trage ich im WISO Programm eine freiwillige Krankenversicherung ein, die ich zusätzlich zur gesetzlichen abgeschlossen habe?
Muss ich Erstattungen, die ich hieraus erhalten habe, angeben und wenn ja, wo?
Danke schon mal im Voraus.
Gib in die Suchfunktion von WISO "freiwillige Krankenversicherung" ein...
Sorry, aber irgendwie finde ich nichts.....
Sorry, aber irgendwie finde ich nichts.....
Hätte ich nicht gedacht, aber kann ich in der Hilfe im Steuer-Sparbuch 2011 nachvollziehen.
Aber: probiere es einfach mit "Krankenversicherung". Da wirst Du zu den Versichecherungen und Altersvorsorge gelotst und findest hier auch die gesetzliche/private KV und in diesen die Zusatzversicherungen (um die geht es Dir doch sicher).
Auch hier im Forum bekommst Du über die "Erweiterte Suche" weitere relevante Infos.
Ich denke auch, dass Zusatzversicherung das Stichwort der Wahl ist.
Ich denke oder besser hoffe, dass ich das richtige Feld gefunden habe.
Jetzt hat die Kranken Zusatzversicherung auch Beträge zurückerstattet (Heilpraktiker, Brille). Muss ich diese Beträge zwingend angeben?
Oder ist das bei einer Zusatzversicherung nicht notwendig?
Jetzt hat die Kranken Zusatzversicherung auch Beträge zurückerstattet (Heilpraktiker, Brille). Muss ich diese Beträge zwingend angeben?
Bei geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen i.S. § 33 EStG selbstverständlich ja.
Danke für die schnelle Antwort!
Wenn die Erstattungen die geleisteten Beiträge überschreiten, würde es dann ja Sinn machen, die Zusatzversicherung aus der Einkommensteuererklärung wegzulassen.
Oder bin ich verpflichtet, eine Zusatzversicherung anzugeben?
Wenn die Erstattungen die geleisteten Beiträge überschreiten, würde es dann ja Sinn machen, die Zusatzversicherung aus der Einkommensteuererklärung wegzulassen.
Das kann nicht sein. Die Erstattungen sind den Ausgaben zuzurechnen, für die sie geleistet werden. Du hast z.B. mit Deiner Einkommensteuererklärung 2010 geltend gemachte außergewöhnliche Belastungen umdie zu ewrartenden Erstattungen zu kürzen, also auch 2011 und später erstatte Beträge.
Wenn Du also in 2010 für 2009 und früher Erstattungen aus Versicherungsleistungen erhältst, dann hast Du evtl. in den Erklärungen der Vorjahre gemachte Angaben zu korrigieren.
Das kann nicht sein. Die Erstattungen sind den Ausgaben zuzurechnen, für die sie geleistet werden. Du hast z.B. mit Deiner Einkommensteuererklärung 2010 geltend gemachte außergewöhnliche Belastungen umdie zu ewrartenden Erstattungen zu kürzen, also auch 2011 und später erstatte Beträge.
Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor.
Ich vermute, daß Bahnhof noch an der Stelle ist, wo er die gezahlten Beiträge eingetragen hat. Und dort ist von erstatteten Beiträgen die Rede.
Ich denke, das verwechselt er mit den Erstattungen für z.B. Implantate bei der Zahnzusatzversicherung etc. Die muß man natürlich mit einbeziehen, wenn man die Kostend afür angesetzt hat und es wird sicherlich nicht der Fall sein, daß man von den Versicherung mehr als die eingereichten Rechnungsbeträge zurückerhält.
Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor.
Nein, glaube ich nicht. Ist einfach eine neue Frage.
Jetzt hat die Kranken Zusatzversicherung auch Beträge zurückerstattet (Heilpraktiker, Brille). Muss ich diese Beträge zwingend angeben?
Oder ist das bei einer Zusatzversicherung nicht notwendig?
Danke für die schnelle Antwort!
Wenn die Erstattungen die geleisteten Beiträge überschreiten, würde es dann ja Sinn machen, die Zusatzversicherung aus der Einkommensteuererklärung wegzulassen.
Oder bin ich verpflichtet, eine Zusatzversicherung anzugeben?
Na ja, miwe, wenn ich das hier lese, denke ich schon, dass der TE es missversteht.
Wenn, dann haben wir ih von Anfang an falsch verstanden und es geht nicht um erstattete Beiträge (Sonderausgaben), sondern um Erstattungen auf Grund von Leistungen aus der Versicherung (außergewöhnliche Belastungen). Aber er hat doch jetzt die Lösung für beide Probleme bekommen. Ich verstehe somit die Diskussion nicht. Soll er sich doch erst einmal äußern.
Es diskutiert ja keiner.
Wir versuchen ja nur, dem TE die richtige Herangehensweise zu vermitteln!