Hallo,
unter Eingaben Kinder muss ich wegen Umzug der Kindesmutter innerhalb Deutschlands eine weitere Adresse eingeben. Das
leibliche Kind (17J) wohnt weiterhin in der Wohnung der KM.
Bsb.
Kindesmutter wohnte bis einschließlich April 2011 mit Kind in einer Wohnung.
Ab Mai 2011 zog Kindesmutter in ein anderes Bundesland. Das Kind verblieb in der Wohnung,
da es in der Stadt eine Ausbildungsstelle hat.
Wie gebe ich jetzt eine weitere Anschrift der Kindesmutter in Software ein? Ist dies überhaupt notwendig, steuerlich
gesehen?
Gruß
Pit Hegau