Fahrten zur Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)

  • Hallo,


    leider war ich in 2011 ein paar Monate arbeitslos und bin mehrfach zu Gesprächen bzw. zur Einreichen von Unterlagen zur Agentur für Arbeit gefahren.


    Kann ich die Fahrkosten unter Weitere Werbungskosten absetzen? ?(
    Wenn ja – unter Reisekosten andere Fahrten, Sonstige Kosten? ?(
    Darf ich die Kosten für Hin- und Rückfahrt berechnen (wie bei Vorstellungsgespräche) oder einfach (wie bei Fahrten zur Arbeitsstätte)? ?(

    Vielen Dank an die Experten im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich die Fahrkosten unter Weitere Werbungskosten absetzen?

    Grundsätzlich mal nein. Abgesehen davon bekommst Du bei Fahrten anlässlich der "Einladungen" seitens der ARGE doch auch Fahrtkostenerstattungen. Oder hat sich da etwas geändert?


    Die Fahrtkosten in Zusammenhang mit Deinen allgemeinen Meldepflichten mindern allenfalls die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte.


    Anders wäre es ggf. bei nicht erstatteten Fahrten anlässlich etwaiger Bewerbungsgespräche.

  • Hallo miwe4,
    die ARGE hat mir leider nicht mitgeteilt, dass ich die Fahrtkosten zu deren 'Einladungen' erstattet bekommen kann. Vielleicht hat sich da was geändert ... kann ich aber nichts zu sagen, da ich das erstemal 'Kunde' bei der ARGE war.
    Nach dem Newsletter blickpunktSteuern Ausgabe 02/2012 sollte es möglich sein - oder ist der Artikel nicht korrekt - oder habe ich da was nicht verstanden? ?(


    Im Tipp steht:




    Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit Einkommensersatzleistungen entstanden sind, sollten Sie in Ihrer Steuererklärung angeben.
    Sie kürzen Ihre Einnahmen aus Lohnersatzleistungen. Zu diesen Kosten gehören zum Beispiel die Fahrten zur Agentur für Arbeit. Diese Aufwendungen wirken sich leider nur aus, soweit der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten ist.


    Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag habe ich bereits überschritten ......

    • Offizieller Beitrag

    ... oder habe ich da was nicht verstanden?

    Genau.


    Ich habe geschrieben:

    Die Fahrtkosten in Zusammenhang mit Deinen allgemeinen Meldepflichten mindern allenfalls die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte.

    Buhl/WISO schreibt:

    Sie kürzen Ihre Einnahmen aus Lohnersatzleistungen.

    Also genau dasselbe. :!:

  • Moin ...


    Aus eigener Erfahrung ( Tochter ) weiss ich, dass es immer dann Fahrtkostenerstattungen gibt, wenn die ARGE Dich " einlädt " um bestimmte Angelegenheit zu klären. Also wenn ein Termin von der ARGE anberaumt wird.


    Du bekommst keine Fahrtkostenerstattung, wenn Du einen Brief dort einwirfst oder Fotokopien abgibst !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hallo Zebra12,
    selbstverständlch kannst Du Fahrten zur ARGE als z.B. Bewerbungskosten in einem plausiblen Rahmen angeben (Hin- und Rückfahrt x 0,30 €). Einen Rechtsanspruch hierauf hast du allerdings nicht, aber das war ja auch nicht Deine Frage.


    Diese Aufwendungen mindern auch nicht, wie Moderator miwe4 geschrieben hatte, Deine Lohnersatzleistungen, sondern sind vorweggenommene Werbungskosten in Bezug auf eine spätere Beschäftigung.

    Grüße


    Christian

    Lohnsteuerhilfe - Beratungsstellenleiter

    • Offizieller Beitrag

    Diese Aufwendungen mindern auch nicht, wie Moderator miwe4 geschrieben hatte, Deine Lohnersatzleistungen, sondern sind vorweggenommene Werbungskosten in Bezug auf eine spätere Beschäftigung.

    Dies stimmt so nicht. Es kommt auf die Veranlassung der Fahrten an. Und das ist nicht nur meine Meinung, sondern wurde sogar von Buhl offiziell in Blickpunkt Steuern 02/2012 kommuniziert. Entsprechende Links sind auch oben schon eingefügt und ein Screen ist auch entsprechend vorhanden. Und auch ansonsten lassen sich diverse Fundstellen finden, in denen man meine Rechtsauffassung bestätigt finden kann.


    Dann werde ich wohl demnächst lieber doch nicht mehr an Lohnsteuer-Hilfevereine verweisen. ;)

  • Zitat

    Dies stimmt so nicht. Es kommt auf die Veranlassung der Fahrten an.

    Wer will entscheiden, welche Veranlassung der Fahrt zugrunde gelegen hatte?
    Überall da, wo legaler Gestaltungsspielraum meinen Mitgliedern einen
    steuerlichen Vorteil gewährt, nutze ich diesen natürlich.



    miwe4, Du solltest wirklich keinen Lonsteuerhilfeverein führen, da Du offenkundig gegen die Interessen der Mitglieder arbeiten würdest.

    Grüße


    Christian

    Lohnsteuerhilfe - Beratungsstellenleiter

    • Offizieller Beitrag

    Wer will entscheiden, welche Veranlassung der Fahrt zugrunde gelegen hatte?
    Überall da, wo legaler Gestaltungsspielraum meinen Mitgliedern einen steuerlichen Vorteil gewährt, nutze ich diesen natürlich.

    Wo ist es denn legaler Gestaltungsspielraum, wenn ich für die Veranlassung der Fahrten einen anderen als den tatsächlichen Zwecke angebe? Dann ist es nichts anderes als eine vorsätzlich falsche Angabe und somit Steuerhinterziehung. Und mit dieser Antwort hast Du Dich und Deinen Lohnsteuer-Hilfeverein nun wirklich disqualifiziert.


    Und spätestens jetzt weiß man auch, warum der Gesetzgeber bei diversen Vorschriften so restriktiv ist. Du bist ein Musterbeispiel der Gattung "Papier ist geduldig".


    Schön, dass Eure Kunden auf Kosten der ehrlichen anderen Steuerzahler so gut leben. :thumbdown:

  • Zitat

    Nein, er wäre prädestiniert dafür, weil er nicht a la Konz das Steuerrecht beugt...

    Den Konz habe ich nie gelesen und werde es auch nicht tun.


    Wo hast Du denn den Begriff der Beugung des Steuerrechts her?
    Vielleicht meinst Du Gestaltungsmißbrauch? Wie willst Du den hier begründen?
    Wie willst Du ermessen, welcher Anteil der Fahrten zur ARGE den Lohnersatzleistungen zuzurechnen ist und welcher den Werbungskosten? Hierfür gibt es keinen Aufteilungsmaßstab.
    Oder führst Du das ganze Jahr über Aufzeichnungen wieviele Stunden ein als Arbeitsmittel erklärter PC jeweils beruflich bzw. privat genutzt wurde?


    Liebe Moderatoren, warum beschränkt Ihr Euch nicht auf die Beratung zur Anwendung des WISO Sparbuchs und wollt unbedingt noch Eure, offenkundig unbefriedigenden, Steuerkenntnisse an den Mann oder die Frau bringen?

    Grüße


    Christian

    Lohnsteuerhilfe - Beratungsstellenleiter

    • Offizieller Beitrag

    Wo hast Du denn den Begriff der Beugung des Steuerrechts her?


    Das ist meine persönliche Aussage gewesen, weil Du mir ja unterstellst, offenkundig unbefriedigende Steuerkenntnisse zu haben.
    Aber schön, dass Du zur Argumentation auch wieder alles in einen Topf wirfst und dann mit dem großen Löffel umrührst.
    Soweit ich weiß, war die Nutzungsaufteilung des PC´s hier nicht das Thema.


    Und wenn Buhl in seinem Newsletter darauf hinweist, dass die Fahrten die Lohnersatzleistungen mindern und keine vorweggenommenen WK sind, warum nimmst Du mit Deinem unendlichen Fachwissen nicht Stift und Zettel zur Hand, um der kleinen Software-Schmiede mal zu zeigen, wo der Hammer hängt!? :thumbdown:

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht meinst Du Gestaltungsmißbrauch? Wie willst Du den hier begründen?
    Wie willst Du ermessen, welcher Anteil der Fahrten zur ARGE den Lohnersatzleistungen zuzurechnen ist und welcher den Werbungskosten?

    Noch einmal, hier geht es nicht um Gestaltungsspielraum, sondern um wahrheitsgemäße Angaben. Und da gibt es eben unterschiedliche Sachverhalte, die steuerlich unterschiedlich zu würdigen sind. Und wenn vorsätzlich falsche Angaben getätigt werden, dann ist dies schlicht und einfach Steuerhinterziehung. Und ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe, der dieses wissentlich unterstützt, macht sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig.


    Steuerberater als Täter der Steuerhinterziehung


    Steuerstraftaten / Steuerhinterziehung

  • Zitat

    Schön, dass Eure Kunden auf Kosten der ehrlichen anderen Steuerzahler so gut leben

    Mir kommen gerade die Tränen.


    Zitat

    Wo ist es denn legaler Gestaltungsspielraum, wenn ich für die
    Veranlassung der Fahrten einen anderen als den tatsächlichen Zwecke
    angebe? Dann ist es nichts anderes als eine vorsätzlich falsche Angabe
    und somit Steuerhinterziehung.

    So ein Blödsinn.
    Es gibt in dem Fall gar keinen Aufteilungsmaßstab, weil mir der Steuerpflichtige i.d.R. gar nicht mehr zuverlässig sagen kann, was er vor einem Jahr bei einem der ARGE-Besuche genau getan hat. War er am Terminal und hat sich nach offenen Stellen umgesehen? Hat er sich mit anderen Betroffenen ausgetauscht? Hat er sich Info-Brüschüren mitgenommen bzw. durchgelesen? War er nur aus Langeweile dort und hat nichts Produktives unternommen?


    Aber man sieht, dass Ihr reine Theoretiker seid und von der Praxis eines Lohnsteuerhilfevereines keine Ahnung habt.

    Grüße


    Christian

    Lohnsteuerhilfe - Beratungsstellenleiter

  • Zitat

    Soweit ich weiß, war die Nutzungsaufteilung des PC´s hier nicht das Thema.

    Es geht um genau das Gleiche, nämlich einen Aufteilungsmaßstab zu finden. Und dies ist im Steuerrecht von jeher ein praktisches Problem, was hiermit veranschaulicht werden sollte.
    Aber ich erwarte keine Antwort von Dir zu der Frage dienstlicher/privater PC, da ich nicht sicher sein kann, ob diese tatsächlich aufrichtig von Dir beantwortet würde.

    Zitat

    Und wenn Buhl in seinem Newsletter darauf hinweist, dass die Fahrten die
    Lohnersatzleistungen mindern und keine vorweggenommenen WK sind, warum
    nimmst Du mit Deinem unendlichen Fachwissen nicht Stift und Zettel zur
    Hand, um der kleinen Software-Schmiede mal zu zeigen, wo der Hammer
    hängt!?

    Warum sollte ich das machen?


    Ich verabschiede mich jetzt aus der nicht gerade sinnstiftenden Konversation mit Euch Moderatoren, da ich mich wieder um "Steuerhinterziehungen" kümmern muss.

    Grüße


    Christian

    Lohnsteuerhilfe - Beratungsstellenleiter

    Einmal editiert, zuletzt von Christian99 ()

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt in dem Fall gar keinen Aufteilungsmaßstab, weil mir der Steuerpflichtige i.d.R. gar nicht mehr zuverlässig sagen kann, was er vor einem Jahr bei einem der ARGE-Besuche genau getan hat.

    Ach so. Und dann nehme ich auf jeden Fall immer den für den Kunden günstigsten Tatbestand an. Na, dann gibt es bei Euch ja bestimmt auch einen Belegepool, in dem nicht entwertete Belege der weiteren Verwendung zugeführt werden. :dash:

    Aber man sieht, dass Ihr reine Theoretiker seid und von der Praxis eines Lohnsteuerhilfevereines keine Ahnung habt.

    Du möchtest nicht wissen, wieviele Eurer Gattung ich schon ganz praktisch zum Frühstück verspeist habe. :lol:

  • Hallo Finanzbeamte, Liebe Lohnsteuerhilfe,


    bitte nicht streiten …… Arbeitnehmer können nicht viel absetzen!


    Während meiner ‘ARGE-Zeit‘ habe ich ein Listing über alle Besuche (mit ‘Einladungen‘) und Telefonate geführt über Anlass, Gesprächspartner etc., das ich mit einreichen werde. Da die ARGE sehr sorgfältig diese Daten abspeichert um ggf. Sperrungen durchzuführen, kann das FA dort gern nachfragen.


    Herzlichen Dank Christian99 für die Info, dass die Hin- und Rückfahrt zur ARGE mit 0,30 Euro/km ansetzen werden kann. Ich habe die Fahrten mal so berechnet. :)


    Generell möchte ich noch an alle Beteiligten mitteilen, dass die Hilfesuchenden dieses Forums alle Laien sind und nicht besonders geübt im Lesen und der entsprechenden Interpretationen von Gesetzestexten (und allem was da hinter ‚verborgen‘ ist) sind. Dazu gehört auch das Steuerrecht. Wir brauchen einfach nur Hilfe und sei es nur die Übersetzung von Gesetzestexten in verständliche Umgangssprache oder wie man was berechnen kann. 8o

  • Zitat

    Du möchtest nicht wissen, wieviele Eurer Gattung ich schon ganz praktisch zum Frühstück verspeist habe.

    Zumindest belegst Du einen Spitzenplatz unter den Mods mit der größten Klappe.

    Grüße


    Christian

    Lohnsteuerhilfe - Beratungsstellenleiter

    • Offizieller Beitrag

    Zumindest belegst Du einen Spitzenplatz unter den Mods mit der größten Klappe.

    Ach und alle anderen dürfen dieselbe unbegrenzt belasten? Mit dem Austeilen hast Du ja wohl angefangen.


    Zum Glück hat der TE ja erkannt, dass man auch mit vernünftigen Aufzeichnungen gut zurecht kommt. Damit dürfte der Thread ja erledigt sein.