Jein.
Na das ist doch mal ne klare Aussage
Jein.
Na das ist doch mal ne klare Aussage
Jein.
Nun, üblicherweise stecken wir ne Menge Energie und Sammelleidenschaft da hinein, unsere betrieblichen Kosten ausreichend zu belegen, damit wir sie nicht mangels Nachweis unserer privaten Lebensführung zuordnen müssen.
Es ist letztlich meine Privatangelegenheit, wem ich welche privat bezahlen (und damit nicht steuersparens geltend geachten) Gegenstände schenke oder zur Nutzung überlasse.
Unter welchen Umständen sollte das denn nicht so sein?
Das mag so richtig sein. Tatsache ist aber, dass bei der abschließenden Beurteilung der Einnahmeüberschusserzielungsabsicht bzw. der Totalüberschussprognose solche Tatbestände durchaus Würdigung zu finden haben und auch gewürdigt werden. Deshalb eben das Jein. Im Fall einer eingehenden abschließenden Prüfung würden all diese Dinge auf den Tisch kommen. Die Gerichte machen es meines Wissens nach ebenso. Da zählt ebenfalls nicht nur, was steuerlich geltend gemacht worden ist.
Vereinfach gesagt könnte man hier sagen, dass hier eine Art Gestaltungsmissbrauch vorliegen würde.
Erkläre das auch mal den ganzen Steuerbürgern, die das Nichtabzugsverbot gemischtgenutzter Aufwendungen i.S. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG durch Klageverafhren und entsprechende Erfolge beim BFH aufgebrochen bzw. aufgeweicht haben.
Soviel auch zu meinen Anfangs geäußerten Bedenken, dass es hier zu einer Steuerberatung ausarten wird.
Ich brauche (bei Einnahmen < 17.000€) die Anlage EÜR ja nicht auszufüllen, es reicht ja eine einfache Rechnung der Steuererklärung beizufügen. Kann ich aber ggf. hierfür die Anlage SO verwenden und in Zeile 4 bei den wiederkehrenden Bezügen meine Einnahmen eintragen und in Zeile 6 bei den Werbungskosten meine ansetzbaren Kosten eintragen? Oder sollte ich die Anlage SO hierzu nicht verwenden und nur ein normales A4-Blatt mit den Angaben beifügen?
Nein, die Anlage SO ist nicht die richtige. Der Gewinn muss schon auf einem separaten Blatt ermittelt werden und dann in die Anlage G.
Anlage G - warum nun das denn
Wenn überhaupt dann doch wohl Anlage EÜR bei der Kleinunternehmerregelung aber nicht G.
Also geb ich nur eine "formlose" Aufstellung meiner Einnahmen und Ausgaben ab, so wie es in der Anleitung zur Anlage EÜR steht:
ZitatWenn Ihre Betriebseinnahmen für diesen Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro liegen, wird es nicht beanstandet, wenn Sie an Stelle des Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beifügen.
Anlage G - warum nun das denn
Glaub mir einfach.
Soll ich jetzt eher dir oder einer offiziellen Anlage vom Bundesfinanzministerium glauben
Falls du damit die Anlage EÜR meinst: Die ist nur zur Ermittlung des Gewinns gedacht, man muss dazu aber noch die jeweilige Anlage abgeben, um das Ergebnis der Gewinnermittlung einzutragen. Das ist entweder Anlage G oder S.
Ach so... also MUSS ich neben der Aufstellung zur Gewinnermittlung (die formols sein kann) noch eine Anlage mit einreichen. Das währe in meinem Fall dan wohl am ehesten die Anlage S. Und hier würde ich dann in Zeile 4 den von mir ermittelten Gewinn (bzw. in meinem Fall einen Verlust) eintragen. Trage ich den Verlust dann mit - ein (nicht das das Finanzamt fälschlicherweise das ganze als Gewinn berücksichtigt)?
Also nach Auskunft meiner Bildagentur, die ihr HIER nachlesen könnt, hätte ich mich (entgegen euren empfehlungen hier) überhaupt nicht beim Finanzamt melden müssen.
Ich werde das Finanzamt davon in Kentniss setzten, dass es sich hier um Liebhaberei handelt und hoffe diesen ganzen Aufwand (Anlage S, EÜR, MwSt ja/nein, ....) beenden zu können.
entgegen euren empfehlungen hier
Ach ja?
Nein, aber vielleicht bringen Sie ihn zu der Überzeugung, dass es Liebhaberei ist, was Sie machen.
Und die steuerliche Info der Bildagentur ist nur eine allgemeine Darstellung der Rechtslage. Ob Liebhaberei tatsächlich vorliegt, hängt wie immer vom Einzelfall ab.
Trage ich den Verlust dann mit - ein (nicht das das Finanzamt fälschlicherweise das ganze als Gewinn berücksichtigt)?
Wo und wie trage ich denn nun den Verlust ein? Mit - (Minus) in Zeile 4 der Anlage S
Wo und wie trage ich denn nun den Verlust ein? Mit - (Minus) in Zeile 4 der Anlage S
Nein, den Verlust trägst Du selbstverständlich als Gewinn ein, damit es zumindest einen Gewinner gibt.
Mit - (Minus) in Zeile 4 der Anlage S
Ja. Eigentlich wäre vorher noch zu prüfen, ob du ein Gewerbe oder einen freien Beruf ausübst, aber das scheint mir hier zweitrangig, da eh keine Gewerbesteuer anfallen wird.
Eigentlich wäre vorher noch zu prüfen, ob du ein Gewerbe oder einen freien Beruf ausübst, aber das scheint mir hier zweitrangig, da eh keine Gewerbesteuer anfallen wird.
Wie hier zu entnehmen war
... nebenberufliche Einnahmen durch den Verkauf von Fotolizensen über Bildagenturen im Internet ...
könnte man auf "Freiberufler" tippen
könnte man auf "Freiberufler" tippen
Ich wage mal die Behauptung, du hast noch nie davon gehört, wie die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden steuerlich funktioniert.
Ich wage mal die Behauptung, du hast noch nie davon gehört, wie die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden steuerlich funktioniert.
BINGO der Kandidat hat 100 Punkte und bekommt weitere 100 Punkte, wenn er die hier anwesenden mit seinem Wissen aufschlaut
Meine Meinung kennst du. Trag es auf der Anlage S ein und warte was passiert. Kostenlose Nachhilfe ohne eigenes Engagement gibts hier nicht
Achtung: jetzt wird es schwierig: sollte ich ein Gewerbe anmelden