Einnahmenüberschussrechnung - was angeben?

  • Hallo,
    nachdem ich nun beim Finanzamt angegeben habe, dass ich nebenberufliche Einnahmen durch den Verkauf von Fotolizensen über Bildagenturen im Internet habe, stellt sich mir die Frage, was ich bei meiner Steuererklärung für 2011 für die "vereinfachte" Einnahmenüberschussrechnung als Kosten so alles ansetzten sollte?


    Da ich davon ausgehe, dass ich auch in den kommenden Jahren hier nur geringe Einnahmen <= 500€ pro Jahr erziehlen werde (da ich das ganze als Hobby betreibe), gehe ich davon aus, dass das Finanzamt nach drei Jahren (oder früher/später?) das ganze als Liebhaberei abtuen wird.


    Würde ich nun z.B. für 2011 alle ansetzbaren Kosten (Bücher, Objektive, Body) die mir entstanden sind angeben, würde ja mein "normales" Einkommen geschmählert werden (da ich mit dem Verkauf der Lizensen weniger verdient habe als ich ausgegeben habe). Das währ zwar für 2011 prima, würde aber, wenn das Finanzamt die Angelegenheit als Liebhaberei abtut dazu führen, dass das ganze nachversteuert wird. Das würde ich natürich gerne vermeiden.


    Also habe ich überlegt, ob es daher nicht sinnvoller ist, nur soviel Kosten anzugeben, dass meine Einnahmen gerade so zu +/-0 aufgehen.


    Wenn nun aber wiedererwartend meine Einnahmen in 2012 höher ausfallen würden, als die Kosten, würde ich mir aber ins eigene Fleisch schneiden, da ich ja Bodys und Objektive über 7 Jahre abschreiben kann. Gebe ich diese aber in 2011 nicht an, kann ich diese in 2012 doch auch nicht mehr angeben.


    Also was ratet ihr mir? Alles angeben und dann später ggf. nachversteuern oder nur soviel angeben, dass meine Einnahmen gerade gedeckt sind?


    In diesem Zusammenhang noch eine zweite Frage: Wenn nun das Finanzamt die ganze angelegenheit nach 3 Jahren (weil nur geringe Einnahmen) als Liebhaberei abtut, muss ich dann danach überhaupt keine Steuern mehr darauf zahlen oder wie verhält sich die Angelegenheit in so einem Fall?


    Danke schonmal für eure Antworten :)

    • Offizieller Beitrag

    Die von Dir jetzt gewünschten Infos stellen in meinen Augen eine Steuerberatung dar, die das Forum nicht leisten kann und auch nicht leisten darf. Du solltest Dich diesbezüglich an einen Steuerberater wenden.


    Alles Grundsätzliche zur steuerlichen "Liebhaberei" lässt sich problemlos über die Forensuchfunktion finden.

  • Die von Dir jetzt gewünschten Infos stellen in meinen Augen eine Steuerberatung dar, die das Forum nicht leisten kann und auch nicht leisten darf. Du solltest Dich diesbezüglich an einen Steuerberater wenden.

    Sorry, aber was nutzt mir dann dieses Forum, wenn "meine" Frage jetzt so genau ist, dass hier niemand antworten darf, weil das nur Steuerberater dürfen ?( Was ich hier bisweilen lese, geht teilweise noch detailierter in die Tiefe. Also warum bei meiner Frage so ein gewese ?(

    • Offizieller Beitrag

    Also warum bei meiner Frage so ein gewese

    stellt sich mir die Frage, was ich bei meiner Steuererklärung für 2011 für die "vereinfachte" Einnahmenüberschussrechnung als Kosten so alles ansetzten sollte?

    Also habe ich überlegt, ob es daher nicht sinnvoller ist, nur soviel Kosten anzugeben, dass meine Einnahmen gerade so zu +/-0 aufgehen.

    Also was ratet ihr mir?

    Weil genau dies eine Steuerberatung darstellt.

  • Ich betrachte Foren als "Hilfe zur Selbsthilfe". Wenn du hier angibst, dass meine Fragestellung eine Steuerberatung darstellt, dann frage ich mich, ob du z.B. in einem Gesundheitsforum den Fragenden rätst zum Arzt zu gehen? Oder in einem KFZ-Forum räts den Wagen in die Werkstatt zu bringen? Oder... die Liste könnte ich unendlich wieterführen.


    Welchen Sinn macht dieses "Steuerforum", wenn ich geziehlte Steuerfragen gar nicht stellen darf?

  • Welchen Sinn macht dieses "Steuerforum", wenn ich geziehlte Steuerfragen gar nicht stellen darf?


    Und was ist, wenn du durch eine falsche steuerliche Beratung hier im Forum,, einen Schaden von mehreren tausend Euro hättest. ?(
    Hier haftet keiner für seine Auskunft an einen Laien, der das dann anschlie0end glaubt.
    MfG Günter

  • Und was ist, wenn du durch eine falsche steuerliche Beratung hier im Forum,, einen Schaden von mehreren tausend Euro hättest. ?(


    Und was ist, wenn mir meine Rosen auf Grund einer falschen Beratung im Rosenforum eingehen?
    Und was ist, wenn mir mein alter Porsche auf Grund einer falschen Beratung im Porscheforum verreckt?
    Und was ist, wenn mir mein Bein abfault, weil mir im Gesundheitsforum eine falsche Salbe empfohlen wurde?
    ...
    ...


    Mann... mann... mann du sagst es doch selber:

    Hier haftet keiner für seine Auskunft ...

    Also was spricht dagegen, dass man mir hier EMPFEHLUNGEN gibt :cursing:

    • Offizieller Beitrag

    Das Steuerberatungsgesetz spricht dagegen, da es die Befugnisse eindeutig regelt. Die Strafen bei Zuwiderhandlung übrigens auch.


    Du hast hier übrigens keine konkrete Frage gestellt, sondern wolltest eine Beratung über Dein künftiges Tun. Wie Du bei Deinen anderen Threads gesehen hast, werden konkrete Fragen durchaus auch konkret beantwortet.


    Und wie gesagt, die meisten Infos kannst Du Dir hier im Forum selber zusammensuchen und daraus Deine Schlüsse ziehen. Als Stichwort sollte da Liebhaberei durchaus ausreichend sein.

    • Offizieller Beitrag

    Also was spricht dagegen, dass man mir hier EMPFEHLUNGEN gibt :cursing:

    Genau DAS:

    Zitat

    Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen
    und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt
    ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder
    unentgeltliche Tätigkeit.

    Leseempfehlung: StBerG §§ 1-7



    Ich beantworte gern alle möglichen Fragen zu allen möglichen kurzen abstrakten und allgemeinen Sachverhalten.


    Aber Empfehlungen zu der Ausgestaltung konkreter steuerlicher Sachverhalte, noch dazu verbunden mit Einschätzungen zum Folgeverhalten der Finanzverwaltungen, sprengt einfach den Rahmen der zulässigen Hilfeleistungen.
    Dem Laien ist das schon verboten, dem Fachmann HIER aber ungleich mehr!

  • Nungut... nun eine Frage, die ihr doch aber bitte mal beantwoten könnt:


    Muss ich neben der Einnahmenüberschussrechnung (über Elster) die Unterlagen und Belege nochmal mit meiner Einkommensteuererklärung (dem Elster-Audruck) beim Finanzamt vorlegen?


    Nein, nein, nein... ich habs schon selbst gefunden: ich kann einfach ein Blatt Papier mit "meiner" Rechnung einreichen - das reicht (solange man unter 17 T€ liegt).

    • Offizieller Beitrag

    Nein, nein, nein... ich habs schon selbst gefunden: ich kann einfach ein Blatt Papier mit "meiner" Rechnung einreichen - das reicht (solange man unter 17 T€ liegt).

    Mist... ja, das hätte ich nun glattweg beantworten können :D

  • Ach so, eins noch: Es kann doch nicht sein, dass ich wegen 150€, die ich nebenberuflich verdient habe, mir teuren Rat von einem Steuerberater holen muss, was mehr kostet als ich überhaupt zusätzlich verdient habe! Traurig das ganze Steuerplemplem und die damit einhergehenden Lobbyisten, die es geschafft haben, die FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG dahinngehend zu beschneiden, dass jemand "bestraft" wird, wenn er diesbzgl. Aussagen macht - das gibt es in keinem anderen Brufszweig.

    • Offizieller Beitrag

    1) ich würde zunächst die Aufstellung überreichen und Belege für Nachfragen bereithalten.


    2) ich verstehe Ihre Standpunkt. Sie haben aber immer die Möglichkeit, bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihres Finanzamts denn Fall zu erörtern.

  • ... Sie haben aber immer die Möglichkeit, bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihres Finanzamts denn Fall zu erörtern ...


    Und mit dem soll ich dann erläutern, ob es sinnvoller ist, meinen teuren Fotoaparat per AfA mit anzugeben oder nicht?


    Nochmal: mir liegt nichts darann, mit meinen mickriegen Nebeneinkünften, die sich auch in Zukunft per Anno um die 200-500€ bewegen werden, meine anderen Einkünfte durch hohe Kosten (Objektive, ...) "schönzurechnen". Mittlerweile bin ich schon fast soweit, dass ich ob des ganzen Aufwandes (der in keinem Verhältnis mehr zu den geringen Einnahmen steht) den ich betreiben muss (Bilder bearbeiten, bei den Agenturen hochladen, verschlagworten, ... und dann jetzt noch das leidige Steuerthema) das ganze at Akta zu legen und alle Bilder vom Netz zu nehmen.


    Das macht einfach keinen Spaß mehr :cursing:

  • Und mit dem soll ich dann erläutern, ob es sinnvoller ist, meinen teuren Fotoaparat per AfA mit anzugeben oder nicht?

    Nein, aber vielleicht bringen Sie ihn zu der Überzeugung, dass es Liebhaberei ist, was Sie machen. Dann hätte sich das "Steuerthema" zumindest schon einmal erledigt. Was den anderen Arbeitsaufwand angeht, so kann hier kein Mensch etwas dafür. Also halten Sie sich mit sinnlosen Frustbekundungen doch bitte etwas zurück.

    • Offizieller Beitrag

    Nein,...

    Ja, warum denn nicht?


    Sie sind nicht verpflichtet, Ausgaben, die Ihnen entstehen oder Betriebsausstattung, Ihren betrieblichen Kosten zuzuordnen...



    Und wenn Sie erwarten, Sie würden von mir irgendwelche Antworten bekommen, die vor Finanzbeamten nicht laut ausgesprochen werden dürfen, dann haben Sie sich sowieso geirrt- ich bin ein Fan der Steuerehrlichkeit!

    • Offizieller Beitrag

    Sie sind nicht verpflichtet, Ausgaben, die Ihnen entstehen oder Betriebsausstattung, Ihren betrieblichen Kosten zuzuordnen...

    Jein. ;)