Geldeingang auf Geschäftskonto unbekannter Herkunft - was tun?

  • Hallo Ihr Lieben
    Seit 4 Monaten erhalte ich auf meinem Geschäftskonto eine nicht unerhebliche Geldeinzahlung die mir allerdings völlig Unbekannt ist und von Einzahler als Dauerauftrag gekennzeichnet ist. Ich habe diese Zahlung als Nicht betriebsrelevant verbucht aber da der Versender es anscheint nicht bemerkt das das Geld bei mir falsch ist frage ich mich ob ich die Buchung auch in meiner Buchhaltung einfließen lassen muss denn schließlich ist das Geld ja erst mal auf dem Konto und somit auf den Kontoauszügen vermerkt.
    Meine frage lautet nun hefte ich die Buchung bzw. Kontoauszugskopie als Vorgang ab mit vermerk "nicht betriebsrelevant" und weise der Buchung eine Buchungsnummer zu oder ist der Vorgang , na ich sag mal im Sinne von "Nicht beriebsrelevant" zu ignorieren?
    Wie würdert Ihr das Handhaben?
    Vielen dank im voraus

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es da nicht den Sprch "Weißt Du nicht wohin, buche auf Gewinn."?


    Mal im Ernst. Bist Du nicht verpflichtet, das Geld zurückzuerstatten?


    Wobei da auch zur Vorsicht gemahnt ist. Da gab es doch einmal so schlaue Ganoven, die haben Beträge auf diverse Konten gestreut. Kam Geld von denen mit Begründung zurück, dann wusste man, dass dieses Konto existent ist. Prompt kamen dann Lastschriften auf das Konto zu, derer man sich zu erwehren hatte.


    Um welche Beträge geht es denn?


    Im Übrigen müsste man die Vorgänge eventuell auch einkommen- und umsatzsteuerlich unterschiedlich beurteilen.

  • ... ganz ehrlich? Ich würde sofort meine Bank kontaktieren, um den Auftraggeber herauszubekommen und somit den Sachverhalt klären. Denn so wie Du den Sachverhalt schilderst, hast Du eine sog. ungerechtfertigte Bereicherung begangen (§§ 812 ff. BGB)


    Der Auftraggeber (Überweiser) hat einen Bereicherungsanspruch gegen Dich. Du haftest auch verschärft nach den §§ 819, 989, 990 BGB, weil Du den Mangel des Empfangs von Anfang an gekannt hast. Du weisst nämlich, dass Dir der Auftraggeber nichts schuldet. So hast Du, wenn Du das Geld nicht herausgibst, Schadensersatz zu leisten.


    Allerdings würde ich auch nicht die Beträge einfach zurück überweisen (s. Anmerkung Miwe)

    WISO Mein Geld Professional 365 (Version 29.3.0.97)

    Betriebssystem Windows 10 (64 Bit)

  • Hoooo ganz rühig Brauner, l ganz langsam mit den jungen Pferden. Deine Paragrafen kannst du dir echt knicken wenn die Bank dir keine Daten gibt wohin dann mit dem Geld ??? und außerdem die Bank habe ich als erstes Kontaktiert und nur zu deiner Info ; Buche ich das Geld zurück (Wobei die Bank mir keinerlei Auskunft über den versender geben durfte ) kann das auch Konsequenzen haben, denn schließlich muß der Absender nicht der Eigentümer sein, also laut Bank warten und Tee trinken der Absender muss selbst einen Nachforschungsantrag stellen. Davon mal ganz abgesehen liegt das Geld auf meinem Konto also was für einen " Ugerechtfertigte Bereicherung" schließlich und nicht zu letzt bist DU selbst verpflichtet deine Überweisungen zu prüfen und ich habe nicht darum gebeten oder dich gezwungen mir Geld zu überweisen. So das mal dazu aber darum geht es hier nicht.


    @mive4
    Ja ! Die Bank sagte wie schon erwähnt Sie könnten nichts tun das muß der "Absender" selbst regeln dann warnte mich die Bank denn der Absender muß ja nicht der Eigentümer sein sollte das so sein dann würde alles noch Komplizierter, sollte das Geld dann weg sein (Naja wie auch immer kann ja eh nichts machen ohne die Daten) ich soll warten bis der Eigentümer sich meldet.
    Es ist nicht die Welt es sind monatlich 350,00 € momentan liegen da bei mir ca.1200,00 €
    Mir geht es aber um den Vorgang an sich ist es nun korrekt die Summe als nicht betriebsrelevant zu buchen, denn das ist sie ja auch nicht.Lege ich ein Kontoauszug mit vermerk meiner Buchhaltung bei ? Wie würdest Du das machen?
    Danke

  • Du hattest mit keinem Wort erwähnt, dass Du Dich schon um eine Auskunft bei der Bank bemüht hattest. Es kam bei mir so rüber, dass Dir das nicht ungelegen kommt und "wo kein Kläger, da kein Richter" und "Pech gehabt für den Auftraggeber". Wie gesagt, so kam das bei MIR an.


    Ich hoffe, Du hast Dir die Auskünfte Deiner Bank auch schriftlich geben lassen. Denn im Zweifel kann sich an solche mündlichen Aussagen dort keiner mehr erinnern und Du bist der Gelackmeierte.


    Und ja, sorry, dass Dir die Antwort nicht gefällt, aber so etwas wird nun mal "ungerechtfertigte Bereicherung" im Juristendeutsch genannt und stammt nicht von mir.

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  • @juniobuchhalterin
    Muss ich denn das erwähnen ? ich habe doch geschrieben das das Geld erst mal da ist und ich nicht weiß was ich damit machen soll. Würde ich es behalten wollen müßte auch das aus einer Buchung hervorgehen woher bzw wofür und der/die dem es gehört will es irgendwann auch wiederhaben oder?
    Ich will nur eines Wissen! Wie soll ich das in meiner Buchhaltung vermerken/verbuchen wie auch immer !

    • Offizieller Beitrag

    Ja ! Die Bank sagte wie schon erwähnt Sie könnten nichts tun das muß der "Absender" selbst regeln dann warnte mich die Bank denn der Absender muß ja nicht der Eigentümer sein sollte das so sein dann würde alles noch Komplizierter, sollte das Geld dann weg sein (Naja wie auch immer kann ja eh nichts machen ohne die Daten) ich soll warten bis der Eigentümer sich meldet.

    Und wie soll man das prüfen, ob jemand der Eigentümer ist? ?(
    Man könnte ja auch mal eine Überweisung über 0,01 € auf das Konto des Einzahlers überweise und im VWZ einen entsprechenden Vermerk machen. Man muß es sicherlich nicht, aber wenn sich da jemand einfach nur mit der Bankverbindung vertan hat und sich einbildet, er zahlt auf sein Tagesgeldkonto ein, so könnte man dem so mal auf good-will-Basis einen Fingerzeig geben.

    • Offizieller Beitrag

    miwe Der Spruch ist echt witzig aber so geht es dann eben doch nicht

    Doch, sp einfach geht das in der Praxis bei ungeklärten Geldeingängen.

    Man könnte ja auch mal eine Überweisung über 0,01 € auf das Konto des Einzahlers überweise und im VWZ einen entsprechenden Vermerk machen. Man muß es sicherlich nicht, aber wenn sich da jemand einfach nur mit der Bankverbindung vertan hat und sich einbildet, er zahlt auf sein Tagesgeldkonto ein, so könnte man dem so mal auf good-will-Basis einen Fingerzeig geben.

    Das würde ich aufgrund des von mir oben genannten Beispiels gerade nicht machen.

    • Offizieller Beitrag

    Das würde ich aufgrund des von mir oben genannten Beispiels gerade nicht machen.

    Nun ja, ich kenne diese Vorgehensweise bei E-Mail-Spammern, aber bei Konten? Und dann probiere ich es nicht per Dauerauftrag mehrfach.
    Die eigene Bank wird sich doch auch melden, daß der DA nicht ausführbar ist.

  • Wenn Du die Auszüge mit MB abholst müssen sind Name des Absenders Verwendungszweck und Bankverbindung angegeben. Ohne gegen den Datenschutz zu verletzen kann Dir Deine Bank das Institut und die Filiale nennen, von wo die Überweisung kam. An diese Bankfiliale kannst Du Dich wenden und auf den Fehler aufmerksam machen. Diese Filiale wird sich dann an ihren Kunden wenden und alle Auflagen des Datenschutzes bleiben unberührt.
    Den Namen des Absenders schon mal gegooglet ?
    Lastschriften, die ungerechtfertigt von Deinem Konto eingezogen werden, können 6 Wochen lang widersprochen werden... Ich glaube kaum, dass jemand 3 mal 350,-- Euro überweist, um herauszufinden, ob das Konto existiert ;(

  • Meine frage lautet nun hefte ich die Buchung bzw. Kontoauszugskopie als Vorgang ab mit vermerk "nicht betriebsrelevant" und weise der Buchung eine Buchungsnummer zu oder ist der Vorgang , na ich sag mal im Sinne von "Nicht beriebsrelevant" zu ignorieren?


    Alles ganz einfach.....
    1. Den Vorgang schriftlich der Bank melden.
    2. Den Betrag verbuchen auf ...Konto 1590 Durchlaufende Gelder
    .....und dann einfach abwarten.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja, ich kenne diese Vorgehensweise bei E-Mail-Spammern, aber bei Konten?

    Ging seinerzeit durch Presse (PC-Zeitschriften), Rundfunk und Fernsehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ging seinerzeit durch Presse (PC-Zeitschriften), Rundfunk und Fernsehen.

    Ja, aber das kann man mit dem Fall hier nicht vergleichen.
    Die Testballons bestanden aus ein paar Cent und die Rückmeldung, ob das Konto valide ist, bekamen sie von der eigenen ausführenden Bank (und nicht von den Empfänger der Zahlung). Und dann wollten sie nicht auffallen, was bei einem DA mit monatlich 350,00 € nun nicht gerade der Fall ist. ;) Deshalb wurden dann auch nur kleine Beträge per Lastschrift abgebucht (das sollte bei einem Geschäftskonto schon auffallen) und einer Lastschrift zu wiedersprechen ist heutzutage auch kein Thema mehr.
    Ich würde nur das Geld, wenn sich denn mal jemand meldet, nur an dasselbe Konto zurücküberweisen und nicht auf ein eventuell genanntes Drittes.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo OhneSchuhe,
    lass Dir hier keine Tatbestände unterjubeln, die Dich verpflichten täten, Recherchen zu unternehmen über das Weitere hinaus. Du hast alles richtig gemacht, mehr ist gar nicht Dein Business. Unvorsehbare Betrugsmaschen gibts genug! Vor allem nicht jemanden von DEINEM guten Geld was jetzt überweisen.


    Habe selbst so einen Fall erlebt. Ich habe gar nicht reagiert. Geht ja auch nicht. Ist deren Job. Und dann wurden die, wie sie es erkannten, im rechtsdeutsch unfreundlich fordernd und schrieben lediglich per email.


    Ich habe den Spiess umgedreht, und geschrieben auf eine email hin überweise ich nicht zurück.

    • Die entsprechenden Fragen gestellt, bis Vertrauen und Klarheit entstand.
    • Zudem überwies ich erstmal einen Centbetrag mit der Bitte mir die eingegangene Höhe zu benennen, um einen fehlerhaften Überweisungsvorgang auszuschliessen.
    • Für eindeutige Unterlagen erbat ich mir einen Post-Brief mit Unterschrift des Abteilungsleiters oder Chefs und echter Unterschrift.

    Du brauchst ja was in der Hand!!!!


    Die merken das wohl erst wenn die Kündigung für deren Vertrag droht. Wenn sich keiner meldet, hast du auch noch zukünftig Ärger mit der Buchung...


    Alles Gute!

  • Hallo
    @ SAMM
    Ich danke Dir für den Tip mit der Überweisungssumme( 1cent). Ist denn das korrekt wie ich es verbuchen will als nicht betriebsrelevant und hefte dann einfach den entsp. Kontoauszug dazu mit vermerk ?
    Danke !


    Edit
    g.horn
    DANKE! Das war alles was ich wollte!


    Möchte euch nochmal eine Info geben um mal hier klar zu machen wie das so gelaufen ist. Das Geld kommt von einem Absender der keinen Namen sondern nur eine (ja ich vermute) Bearbeitungsnummer(viele ziffern und Buchstaben) angibt,keine Kontonummer oder BLZ , es wird nur noch Dauergutschrift vermerkt ich weiß ja nicht mal von wo/wem das Geld kommt also wem sollte ich 0,1 cent überweisen?. Ich habe so gut es ging versucht heraus zu finden woher oder von wem das Geld kommt, nur wenn die Bank (logischerweise) keine Daten raus gibt kann man wohl nur hoffen das der/diejenige es selber schnell bemerkt. Die Bank macht jedenfalls gar nichts bzw. kann nichts machen erst wenn der Kontoinhaber einen Nachforschungsantrag stellt. Dabei muß sich der Kontoinhaber ausweisen und der Bank den Vorgang melden die dann erst aktiv wird durch dieses Ausweisen bzw. den Antrag ist dann auch die Rückbuchung möglich nur dann haftet die Bank da ich dann auf deren Anweisung das Geld Überweise . Das ist laut Bank ( ja habe ich schriftlich) die Vorgehensweise. Mehr tun kann ich nicht.


    Bin immer wieder erstaunt wie unterschiedlich manche dinge aufgefasst aber vor allem angegangen werden. Ich wollte doch nur Hilfe zu einem Buchungsvorgang!

    • Offizieller Beitrag

    Ist denn das korrekt wie ich es verbuchen will als nicht betriebsrelevant und hefte dann einfach den entsp. Kontoauszug dazu mit vermerk ?

    Natürlich geht nicht betriebsrelevant ! Abheften mit dem Entschuldigungs-Brief von denen. Ist ja nur EÜR, da ist mehr Detailwissen nicht nötig. Als Gewinn zu buchen weißt du ja nie, wann der entsprechende Zeitpunkt - wenn denn überhaupt kommt. Dieses Jahr - nächstes Jahr...?


    Die melden sich...

    • Offizieller Beitrag

    Vergiss erstmal wirklich fremdes Geld als Gewinn buchen zu wollen!


    Dann frag in paar Jahren nochmal, wenn wirklich das akut wird. Vll kommen es als sonstige Erlöse mit 19 % MWST dazu? Das müßte wirklich dein Eigentum geworden sein. Aber sowas klärt sich sicherlich auf.