Hallo,
wenn ich verheiratet bin und die getrennte Veranlagung wähle, trage ich dann bei beiden die Handwerkerleistungen in voller Höhe ein?
Ich habe das mal nur bei mir eingetragen und ELSTER gibt mir "nur die Hälfte" der Erstattung und sagt dann in der Berechnung : "davon bei Ihrem Ehegatten berücksichtigt"
Oder muss ich das bei meiner Frau dann nicht mehr angeben und das Finanzamt macht das automatisch?
Und könnte ich auch alles bei mir in Ansatz bekommen? Ich habe da noch kein Optionskästchen in ELSTER gefunden.