Neue Berufsgenossenschaft

  • Hallo,


    ich habe ein Problem mit unserer Berufsgenossenschaft.


    Diese hat wegen Umstellung ihrer IT-Systeme die Betriebsnummer und die Mitgliedsnummer geändert.


    Gebe ich nun die neuen Werte ein, werden alle SV-Meldungen der Vorjahre storniert.


    Wie kann ich die atm. Stornierung der Vorjahre verhindern? Die Vorjahre sind ja in Ordnung.


    Einfach die Nummern in der bisherigen Betriebsstätte ändern hat nicht funktioniert, da die Nummern nicht Plausibel.
    So habe ich eine neue Berufsgenossenschaft angelegt mit der neuen Betriebsnummer und
    dann in der Betriebsstätte neu zugeordnet.


    Danach werden sofort alle SV-Meldungen storniert. Was kann ich tun?


    Vielen Dank!

  • Hallo ElToro15


    ich denke, Du solltest bei allen Mitarbeitern eine neues Beschaeftigungsverhaeltnis anlegen (durch kopieren) mit dem Datum der neuen BG.
    Dann bei diesen neuen Beschaeftigungsverhaeltnissen die neue BG eintragen.


    Wenn Du nur die BG neu erfasst und dann vielleicht noch "uebernehmen" verwendest, werden auch die alten Beschaeftigungsverhaeltnisse geaendert

  • Vielen Dank für die Antworten.



    Hallo "ElToro15",


    hier gibt es auch eine FAQ zu dem Thema.
    https://kundencenter.buhl.de/index.php?_…1120&ratetype=1

    Hier wird leider nur beschrieben wie eine neue Gefahrentarifstelle angelegt und zugewiesen wird.


    Bei mir ist ja das Problem einer neuen Betriebsnummer und einer neuen Mitgliedsnummer.



    Hallo ElToro15


    ich denke, Du solltest bei allen Mitarbeitern eine neues Beschaeftigungsverhaeltnis anlegen (durch kopieren) mit dem Datum der neuen BG.
    Dann bei diesen neuen Beschaeftigungsverhaeltnissen die neue BG eintragen.


    Wenn Du nur die BG neu erfasst und dann vielleicht noch "uebernehmen" verwendest, werden auch die alten Beschaeftigungsverhaeltnisse geaendert

    Beschäftigungsverhältniss kann bei mir nicht kopiert werden. Nur eine Neuanlage ist möglich. Bei Änderung passiert gar nichts.


    Warum ist das so kompliziert?


    ?( ?( ?(


  • Bei mir ist ja das Problem einer neuen Betriebsnummer und einer neuen Mitgliedsnummer.


    Ist doch im Grunde das gleiche? Wenn du die neue BG anlegst, musst du auch bei der neuen Betriebsstätte, wo du auch eine neue Betriebsnummer hinterlegen kannst, auch die neue Mitgliedsnummer hinterlegen.

  • Hallo ElToro15,


    konnte das Problem bereits gelöst werden?


    Ich denke der Hinweis mit dem Link von Patrick Bateman sollte zur richtigen Vorgehensweise führen. Ich hatte zu Beginn des Jahres auch das Problem und bin m. E. so vorgegangen. Ich denke nicht, dass es sinnvoll ist für alle Mitarbeiter neue Beschäftigungsverhältnisse (ob nun durch Kopieren oder nicht) anzulegen. Das widerspricht jeder Logik. Die Abrechnungsvorgaben müssten m. E. automatisch geändert werden wenn man unter Parameter die neue Berufsgenossenschaft und deren Gefahrtarifstellen einträgt, diese in der bereits vorhandenen Betriebsstätte (nicht wie im FAQ beschrieben eine neue Betriebsstätte anlegen) auswählt und die Mitarbeiter dort den entsprechenden Gefahrtarifstellen zuordnet.
    Allerdings sind danach tatsächlich alle SV-Meldungen mit Entgelt storniert und jeweils automatisch neue erstellt, ohne dass dort die BG-Nrn eingetragen wären, obwohl sie doch hinterlegt sind. Wenn man das Problem tatsächlich nur über eine neue Betriebsstätte lösen kann, wäre das eine sehr anwenderunfreundliche und unlogische Programmierung.


    VG
    Bine

  • Hallo Bine,


    wenn eine
    -Lohnart
    -Einzugstelle
    -BG


    geaendert wird muss immer ein neues (durch Kopieren) Beschaeftigunsveraheltnis ab diesem Zeitpunkt angelegt werden, ansonsten wird, wie Du selbst festgestell thast alle bisherigen Uebermittlungen storniert und neu mit Aenderungen uebertragen. Dieses Vorgehen widerspricht nicht jeder Logik sondern ist zweckentsprechend

  • Hallo Franco,


    ich komme erst jetzt dazu wieder nach dem Thema zu schauen.


    Deine letzte Antwort ist mir in einigen Punkten leider nicht verständlich.


    Weshalb muss bei Änderung einer Lohnart ein neues Beschäftigungsverhältnis angelegt werden?


    Das liegt doch vermutlich daran, dass man bei Änderung einer Lohnart in diesem Programm für die Änderung keine 'Gültigkeit ab' festlegen kann. Denn diese würde doch eine Korrektur der alten richtigen Abrechnungen (mit den alten Festlegungen der Lohnart) verhindern. Nur ist das im Programm nicht so vorgesehen. Ich würde aber bei Änderung einer Lohnart lieber eine neue Lohnart dafür auswählen bzw. anlegen ehe ich für den Mitarbeiter ein neues Beschäftigungsverhältnis anlege.


    Gleiches sollte für die Änderung der Einzugsstelle und Änderung von BG-Daten wie Mitgliedsnummer etc. gelten. Keiner beendet in der Praxis ein Beschäftigungsverhältnis und schließt ein neues ab aufgrund solcher Änderungen.


    Mir fehlt in deiner Antwort auch die Begründung zu deiner Aussage, warum deine vorgeschlagene Vorgehensweise ein neues Beschäftigungsverhältnis anzulegen auch beim Herstellen des Bezugs zur Praxis logisch und zweckentsprechend ist. Denn das war auch für den ursprünglichen Fragesteller ElToro15 nicht nachvollziehbar. ?(


    Bine

  • Hallo "Bine",


    nur bei der Änderung der Berufsgenossenschaft oder der Einzugstelle ist eine neue Abrechnungsvorgabe - keine ganz neue Beschäftigung - zu erstellen, jedoch nicht bei der Verwendungs einer neuen Lohnart. Durch die neue Abrechnungsvorgabe wird eben dann definiert, dass diese Änderungen "ab dann" gelten.


    Die Situation mit den Betriebsstätten in Verbindung mit der Berufsgenossenschaft - dass für eine neue Berufsgenosssenschaft auch eine neue Betriebsstätte zu hinterlegen ist - ist bekannt und hier sieht die Planung eine Anpassung zur Berufsgenossenschaft in der Form vor, dass diese jahresspezifisch verwaltet werden kann. In der aktuellen Version 15.0.5030 ist dies jedoch noch nicht integriert worden.

  • Hallo Bine,


    bei mir besteht das Problem nach wie vor.


    Nachdem ich damit etliche Stunden verbracht habe,
    habe ich es inzwischen aufgegeben.


    Egal ob neues Beschäftigungsverhältnis oder neue
    Abrechnungsvorgabe ich habe wirklich alles Probiert.


    Es werden immer alle SV-Meldungen mit Entgelt storniert
    und jeweils automatisch neue erstellt.


    Meine Zeit ist mir da jetzt echt zu Schade.


    Die BG wird sich schon bei mir melden und ich
    versuche dann zu erklären das es mit dem Programm
    zur Zeit nicht machbar ist.


    Viele Grüße