Sehr geehrte Mitglieder des Wiso-Forums,
Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für dieses Jahr und habe ich mich etwas intensiver mit dem Thema Arbeitskleidung auseinandergesetzt. Dennoch habe ich einige Fragen zu dem Thema.
Zu meiner Situation: Ich arbeite für ein High Fashion Unternehmen und wir müssen unsere Arbeitskleidung selber kaufen. Wir bekommen zwar einen besonders hohen Mitarbeiterrabatt, nichtsdestotrotz ist die Kleidung so teuer, dass ich im Jahr 2014 rund 500 Euro für meine Arbeitskleidung bezahlt habe. Dazu zählen zwei Blusen, ein Hemd, eine Hose, ein Blazer und ein Kleid. Hierbei handelt es sich tatsächlich um Kleidung die nur während der Arbeit getragen werden darf. Die Sachen dürfen nicht mit nachhause genommen werden.
Kann ich nun die Kosten für diese Anziehsachen im Feld Berufskleidung unter Anschaffung von Berufsbekleidung angeben? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das akzeptiert wird? Die Belege der Käufe sind selbstverständlich vorhanden und werden der Steuererklärung beigelegt.
Abgesehen davon interessiert mich noch das Thema Spenden. Man kann bis zu 50 Euro absetzen ohne einen Nachweis zu liefern. Kann ich dann einfach im Feld Spenden und Mitgliedsbeiträge unter Förderung steuerbegünstigter Zwecke 50 Euro eingeben? Was gebe ich aber im Feld Nachweis an? (lt. elektronischer Übermittlung, lt. beigefügter Bestätigung oder lt. Nachweis Betriebsfinanzamt)
Vielen herzlichen Dank im Voraus
Grüße Vero