Gewerbesteuer: Richtig verbuchen

  • oder ?

    Nein.

    Threadtitel und Eingangsfrage lautet:

    "Gewerbesteuer: Richtig verbuchen"

    Hallo zusammen


    Ich habe dieses Jahr erstmalig einen Gewerbesteuerbescheid erhalten. Rückwirkend für 2014 inkl. Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr 2016. Der Bescheid für 2015 wird nach meiner Steuererklärung für 2015 ebenfalls folgen. Da dies ja jetzt in diesem Jahr aktuelle Ausgaben sind kam bei mir folgende Frage hoch:

    • Wie verbuche ich die Gewerbesteuer richtig? ?( Ich habe in WISO Mein Büro keine passende Aufgabenkategorie gefunden.

    Danke für Eure Hilfe :thumbup:
    .

    Ich denke dass der TE, so wie viele andere auch, diesen (Aufwand/Ausgaben-Posten) nicht richtig ein;-zuordnen können

    • Offizieller Beitrag

    Dann schau bitte auch einmal, auf was sich die Antwort von Heiko66 bezog, nämlich im Prinzip auf ein neues Thema, dass agentor hier doch Threadhijacking angehängt hat:

    Hat rein gar nichts mit Gewerbesteuer verbuchen, dem Ausgangsthema des TE, zu tun.

  • Da das Thema oben beantwortet ist und meine Frage direkt damit zu tun hat hänge ich mich hier mal dran.


    Wenn ich die Bezahlung der Gewerbesteuer auf das Konto 4320 buche, dann erscheint in meiner EÜR unter dem Punkt Ausgaben das Konto mit dem gebuchten Betrag. Das heißt für mich WISO rechnet die Gewerbesteuer als Ausgabe.

    Weiter oben steht ja bereits, dass die Gewerbesteuer keine Geschäftsausgabe ist (erfolgsneutral so wie Einkommensteuer, Privatentnahme etc.)

    Was muss ich in den Kontoeinstellungen ändern, damit es auch von WISO als erfolgsneutral behandelt wird?

  • Was "da oben" steht muss nicht richtig sein !

    "Da oben" wurden auch ein paar Themen zerstückelt.


    Derzeit ist die Gewerbesteuer wieder eine Geschäftsausgabe.


    (hoffentlich bleibt das nun auch endgültig so ;)

  • Derzeit ist die Gewerbesteuer wieder eine Geschäftsausgabe.

    Moin,

    hast Du dafür eine gesicherte Quelle oder ist das das Prinzip Hoffnung?

    Ich würde bei diesen Aussagen unbedingt immer eine verlässliche Quelle angeben.

    Bei mir taucht die Gewerbesteuer "nur" in der internernen EÜR auf, auf dem amtlichen Formular nicht und dies auch in der Vergangenheit nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Derzeit ist die Gewerbesteuer wieder eine Geschäftsausgabe.

    Wie bitte?


    hast Du dafür eine gesicherte Quelle oder ist das das Prinzip Hoffnung?

    Wohl eher Letzteres. Wobei die dann mit dem BFH-Urteil auch gestorben sein dürfte: BFH v. 10.09.2015 - IV R 8/13 BStBl 2015 II S. 1046 - Quelle: nwb.de


    Und das Gesetz ist ja insoweit in § 4 Absatz 5b EStG auch eindeutig:

    Zitat

    (5b) Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben.


    @kulli

    Oder bringst Du das mit der Anrechnung bei der tariflichen Einkommensteuerschuld nach § 35 EStG durcheinander?

  • Ich möchte mal die nicht beantworteten Teile dieses Thread zusammenfassen und um Meinungen (gern auch des Buhl Supports) bitten:


    maik3000 hat ja das Konto 4320 kopiert und 2281 erstellt umd Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG zu buchen.


    Der Buhl Support meint: Von Ihnen gezahlte Gewerbesteuer ist erfolgsneutral und kann auf das entsprechende Konto für Gewerbesteuer gebucht werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Nachzahlung aus dem Vorjahr oder um laufende Vorauszahlungen handelt.


    -> Buhl sagt also, es ist egal ob auf 4320 oder 2281 gebucht wird.


    Hierzu wäre der Beitrag von babuschka interessant: "Wobei auch zu beachten ist, dass die Gewerbesteuer 2017 (also laufendes Jahr, Konto 4320, für die Gewerbesteuererklärung Bedeutung hat, das Konto 2281 aber nicht. Es wäre daher zu prüfen, ob hier nicht doch eine Änderung in den Einstellungen erfolgen muss."


    -> Hier wäre die Frage, was MeinBüro an z.B. das Steuersparbuch für die Gewerbesteuer-Erklärung übergibt. Welche Auswirkungen hätte also das Buchen auf 4320 statt auf ein korrekt eingerichtetes Konto 2281?


    Mausko schrieb dann: "Bei mir taucht die Gewerbesteuer "nur" in der internernen EÜR auf, auf dem amtlichen Formular nicht und dies auch in der Vergangenheit nicht."


    -> Ich schließe daraus: Die Gewerbesteuer erscheint nur auf der internen Rechn.- u. Buchhaltungsliste "EINNAHMEN-ÜBERSCHUSS-RECHNUNG" als Ausgabe (was ungenau ist) und nicht auf dem EÜR Formular (was korrekt wäre). Richtig?

  • Hallo zusammen,

    dieses Thema wurde vor längerer Zeit diskutiert, ich möchte gerne hier anknüpfen. Mein Problem:

    Ich buche nach § 4 (3) und will GewSt Vorjahr buchen nach SKR 03, also eigentlich Konto 2281. Das Konto 2281 gibt es im Buchhalungsprogramm nicht, gar nicht, egal was man an den Einstellungen ändert. Es ist grundsätzlich nicht vorhanden, da nicht der gesamte SKR 03 im Programm eingespeist ist. D.h., es muss ein Konto kopiert werden und mit GewSt NZ Vorjahr beschriftet werden. Aber welches Konto kann ich kopieren? Ich denke 4320 (GewSt-VZ) geht nicht. GewSt-Zahlung ist zwar erfolgsneutral, egal ob Nachzahlung oder Vorauszahlung - von daher wäre Konto 4320 okay - aber für die Gewerbesteuererkl. ist es von Bedeutung, ob ich 2281 oder 4320 gebucht habe! Somit muss ein Konto kopiert werden, dass sich steuerlich ganz genauso auswirkt wie sich das Konto 2281 auswirken würde, damit die zurundeliegende Verknüpfung im Buchhaltungsprogramm steuerlich alles richtig zuweist. Aber welches Konto kann ich da kopieren und neu beschriften?

    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Ich buche nach § 4 (3)

    soll heißen?

    Das Konto 2281 gibt es im Buchhalungsprogramm nicht, gar nicht, egal was man an den Einstellungen ändert.

    wenn der "normale SKR 03 und nicht der EKR 03 angewendet wird, sollte es 2280-2284 geben. Ist aber für EÜR-Anwender nicht relevant, u.a. weil auch keine Rückstellungen gebildet werden

  • Hey,

    § 4 (3) soll heißen: ich buche nach § 4 Abs. 3 EStG, d.h. EÜR.

    Es wird der "normale" SKR 03 genutzt, aber es gibt das Konto 2281 nicht. Im Buhl/Wieso Buchhaltungsprogramm ist nicht der vollständige SKR 03 erfasst. Deshalb kann man -laut Buhl- ein Konto kopieren und es dann mit dem "richtigen" Text beschriften: Hier GewSt Nachzahlung Vorjahr. Es ist aber total wichtig, welches Konto man kopiert, da es sein kann, dass sonst aufgrund der technischen Verknüpfungen im Programm, die Beträge / steuerlichen Auswirkungen nicht mehr richtig zugeordnet werden.

    Ich will keine GewSt Rückstellung buchen, die man ja auf 0956 buchen würde. Ichweiß, dass die GewSt eine betriebl. Steuer ist, die nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden darf - von daher für EÜR wohl egal, ob ich die Nachzahlung auf 4320 oder 2281 buche, oder?

    Aber für die GewStErkl. nicht, oder?

    Gruß

  • ob ich die Nachzahlung auf 4320 oder 2281 buche, oder?

    ich würde 4320 nehmen wenn ich EÜR Anwender wäre.

    Auch nicht mit Konto neu über kopieren und, und, und, etc. rumeiern.

    4320 geht in die EÜR und somit in Deine EStE. mit ein. Und ob Du nun Deine Spardose im Küchenschrank (Rückstellungen) öffnest oder per Bank überweist ist egal. Wichtig ist in der EÜR der Zeitpunkt des Geldfluss.

    Aber für die GewStErkl. nicht, oder?

    Richtig

    Die GStE bezieht sich ja nur auf das Jahr für die sie abgegeben wird. Bis dann das Finanzamt den Bescheid über den Messbetrag an die Gemeinde weiter gegeben hat und diese dann an Dich den Bescheid über Gewerbesteuer vergehen mitunter 2 Jahre. Daher auch die Nachzahlungen. (manchmal Erstattungen)

    Als Bilanzierer sollte man zum Ende des lfd. G-Jahr ausrechnen was da in Zukunft an Nachzahlungen auf einen zukommt und entsprechend auf 0956 zurückstellen. Diese Rückstellung wird dann bei Zahlung/Erstattung gegen 2281 aufgelöst.

  • Ich danke euch


    jetzt hätte ich noch eine andere Frage

    Bin ja EÜ'ler und buche mit der Variante 3 - buche also alles selber (auch über manuelle Buchungen) im Offlinekonto. D.h., ich habe auch die SV manuell gebucht, da ich auch das AV selber erstellt / ausgefüllt habe und auch kein AV über Buhl habe. Ich kriege nun den SV für das Konto Bank nicht gebucht. Bei der Eingabe im Bankkonto ist das kein Problem, weil Buhl den AB vorträgt und bei der lfd. Eingabe in der Bank der Kontostand stimmt. Es erfolgt aber kein "echter" Vortrag des Saldovortrags, denn wenn ich bei der EÜR gucke, stimmt weder der Endbestand vom Konto 1200 noch gibt es den SV Bank beim Konto 9000. Ich würde aber gerne den SV 1200 buchen. Wer kann mir bitte sagen, wie ich das hinkriege, über manuelle Buchungen geht es meines Wissens nach nicht. Vielen Dank

  • Ich fange mal an deine letzte Frage zu sortieren (zur Gewerbesteuer kann ich dir leider auch nicht helfen). Ich stehe noch ein wenig auf dem Schlauch.

    zunächst, damit wir vom Gleichen reden: SV ist Saldovortrag (ich denke immer zuerst an Sozialversicherungen), mit AV ist wie sonst auch Anlagevermögen gemeint.

    zum Programm: Saldovorträge sind im Programm nicht vorgesehen, da in der EÜR nicht benötigt

    D.h., ich habe auch die SV manuell gebucht, da ich auch das AV selber erstellt / ausgefüllt habe und auch kein AV über Buhl habe.

    den Zusammenhang verstehe ich nicht; Was willst Du uns damit jetzt sagen?

    Bei der Eingabe im Bankkonto ist das kein Problem, weil Buhl den AB vorträgt und bei der lfd. Eingabe in der Bank der Kontostand stimmt. Es erfolgt aber kein "echter" Vortrag des Saldovortrags, denn wenn ich bei der EÜR gucke, stimmt weder der Endbestand vom Konto 1200 noch gibt es den SV Bank beim Konto 9000.

    nach vielem Lesen , verstehe ich Dein Problem so: Saldo in der Übersicht /Zahlung Bank/Kasse" stimmt


    meine Gegenfrage: Warum dann einen Saldo buchen, dann würde dieser doch falsch werden? Der Saldo wird ohne Saldobuchung im Bankkonto immer weiter berechnet und damit auch vorgetragen.


    Du meinst jetzt vermutlich den abweichendem Saldo in der SuSa (Summen- und Saldenliste), denn in der EÜR gibt es nie Kontosalden, das ist schon richtig so. Den abweichenden Saldo in der SuSa kannst Du meines Wissens nicht beheben, würdest in dem Fall den Saldo unter Zahlung Bank/Kasse dafür verfälschen.


    Warum gibt es überhaupt diese Abweichung?

    1. Wer das Programm vor dem Update in 20... hatte und nicht betriebsbezogene Kontobewegungen als "Nicht betriebsrelevant" kategorisiert hatte, hatte damit eine Kontobewegung, welche zwar den Kontosaldo änderte, aber in der SuSa nicht berücksichtigt wurde. Mittlerweile passiert das nicht mehr, weil mit der Kategorisierung als "Nicht betriebsrelevant" stets auch eine Buchung als Privatentnahme/-einlage und somit SuSa-relevant im Hintergrund erfolgt. Passieren kann das trotzdem noch, nämlich immer dann, wenn Bankbewegungen ungebucht/unkategorisiert gelassen werden, aber das ist den meisten klar.

    2. Die SuSa in WISO Mein Büro startet nicht mit den tatsächlich Salden, sondern stets bei Null und zählt von da an erst mit. Schau Dir mal die SuSa des ersten von Dir in WISO Mein Büro gebuchten Monats an. Dort ist in der ersten Spalte auch das Bankkonto ausgenullt, obwohl Du sicher einen Saldo auf der Bank hattest, der nicht exakt 0,00 war.


    Die so früher entstandene Abweichung ist im Programm sozusagen "eingefroren", wird immer weiter mitgeschleppt. Falls Punkt 1 bei Dir nicht zutrifft, sollte die Saldo-Abweichung somit exakt dem Kontostand von damals, dem Buchungsbeginn im Programm, entsprechen. Der SuSa-Banksaldo stimmt in WISO MB als nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Es wurde stets alles gebucht, d.h weder eine Zahlung unkategorisiert gelassen, noch als "Nicht betriebsrelevant ohne Entnahmen-/Einlagenbuchung" zugeordnet UND das Bankkonto hatte mit Beginn der ersten Buchung im Programm 0,00 betragen.


    In meinen Augen nicht zu Ende gedacht. Denn Banken wollen spätestens zur Kreditvergabe SuSas sehen und es wirkt nicht vertrauensbildend, wenn die Bank merken sollte, dass der Bankkontosaldo nicht mit ihrem übereinstimmt und so zum Schluss kommen wird, dass die Buchhaltung falsch ist.

  • ach so, noch ein Hinweis: Mir fällt gerade auf, dass Du mit einer komplett neuen Frage in einem bestehenden Thread gestartet hast. Bitte dafür stets einen neuen eröffnen. Es hilft weder den Teilnehmern, denen es tatsächlich um die Gewerbesteuer geht, hier plötzlich problemirrelevante Posts überspringen zu müssen (zukünftig), noch Teilnehmern, die die gleiche Frage nach dem SuSa-Saldo haben, den Post nun aber kaum finden können.

    Bitte bitte einen Moderator, ob er den Part umhängen kann.

  • Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort : ).

    Okay, es ist völlig okay, dass ich den Saldovortrag (SV) Bank nicht buche, da ich eine Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG (EÜR) beim Finanzamt einreiche. In der EÜR gibt's keine SV. Und Saldo Übersicht Zahlung Kass/Bank stimmt, ja. Wenn Buhl diesen SV nicht buchen kann, und es bei diesem Programm auch noch verkehrt wäre (wegen dann falschem Saldo in Übersicht Zahlung Kasse/Bank), gut, ja dann nicht.

    Bis 2018 lief die Buchhaltung über die DATEV. Und die liefert eine Gewinnermittlung und einen Kontennachweis, die letzte Seite des Kontennachweises weist die Saldovorträge aus: Anlagekonten, Kasse, Bank, auch Privatkonten und das Konto 9000. Ich hätte das gerne einfach gehabt. Auch aus den Gründen, die du ausführst (SuSa-Banksaldo).

    Aber vielen Dank, jetzt weiß ich, dass ich den SV 1200 nicht buchen kann, SV von Anlagegütern und Darlehen, die kann man ja buchen.


    Entschuldigung, dass ich eine neue Frage, zu einem anderen Thema, in einem bestehenden Thread gestellt habe.

    Ich kenne mich nicht so gut aus, bin derart auch sonst nirgends unterwegs, auch bei Facebook nicht, soll heißen, ich weiß nicht, wie ich jetzt einen Moderator bitten soll, den Part umzuhängen. Ich guck mal, ob ich das finde.


    Vielen Dank noch mal