Ich möchte gerne eine einmalige nachbarschaftliche Hilfe, welche ich bezahlt habe, absetzen. Ich bin selbständig tätig und finde in Wiso Steuersparbuch 2016 leider keinen Posten, wo ich diesen Betrag eintragen könnte. Kann mir jemand mitteilen, an welcher Stelle ich diesen Betrag einsetzen kann?
Nachbarschaftshilfe in der Einkommensteuer absetzen
- BSD
- Erledigt
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Ich möchte gerne eine einmalige nachbarschaftliche Hilfe, welche ich bezahlt habe, absetzen
Als was absetzen?
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Buhl-Steuersparen schreibt zu Nachbarschaftshilfe
Nachtrag:
es wäre natürlich auch möglich dass Dein Nachbar Deine "Hilfe" absetzen möchte. Das wäre dann was anderes und "unter bestimmten Voraussetzungen" möglich. -
Ich möchte gerne eine einmalige Nachbarschaftliche Hilfe, welche ich bezahlt habe, absetzen.
Und was soll daran Nachbarschaftshilfe sein? Wenn Du für eine Leistung ohne Rechnung etwas bezahlt hast, könnte man das auch als mögliche Schwarzarbeit bezeichnen. Der Leistungsempfänger sollte dann also darauf achten, dass er die empfangene Gegenleistung auch versteuert (ggf. auch § 22 Nr. 3 EStG).
Ich möchte gerne eine einmalige nachbarschaftliche Hilfe, welche ich bezahlt habe, absetzen. Ich bin selbständig tätig und finde in Wiso Steuersparbuch 2016 leider keinen Posten, wo ich diesen Betrag eintragen könnte.
Eine Position "Nachbarschaftshilfe wirst Du aber niemals in einer Aufstellung finden, sondern immer nur die Art der erbrachten Leistung (Heizungsreparatur, Gartenarbeiten, etc.). Und die ist dann, einen ordnungsgemäßen Empfängerbeleg vorausgesetzt, innerhalb dieser Position auch nach Maßgabe des Gesetzes abziehbar.
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Kann mir jemand mitteilen, an welcher Stelle ich diesen Betrag einsetzen kann?
Das ist übrigens auch mit Stichwort in der Programmhilfe vom steuer:Sparbuch hinterlegt und es gibt dazu sogar ein Video.
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Das Video habe ich bereits angeschaut. Ich frage mich an welcher Stelle im Programm ich dies Kosten engeben kann. Es gibt selbstverständlich einen Quittungsbeleg über die Summe. Handelt es sich hierbei um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder evtl. Werbungskosten?
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Es gibt selbstverständlich einen Quittungsbeleg über die Summe.
Und die ist dann, einen ordnungsgemäßen Empfängerbeleg vorausgesetzt, innerhalb dieser Position auch nach Maßgabe des Gesetzes abziehbar.
Ein ordnungsgemäßer Empfängerbeleg bedingt neben der Quittierung des Betrags auch den vollständigen Namen und Anschrift des Leistungsempfängers. Das FA geht in diesen Fällen nämlich regelmäßig hin und schreibt zu dessen Akten eine Kontrollmitteilung, damit bei diesem die Besteuerung sichergestellt ist.
Ich frage mich an welcher Stelle im Programm ich dies Kosten engeben kann.
Eine Position "Nachbarschaftshilfe wirst Du aber niemals in einer Aufstellung finden, sondern immer nur die Art der erbrachten Leistung (Heizungsreparatur, Gartenarbeiten, etc.).
Handelt es sich hierbei um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder evtl. Werbungskosten?
Mangels ordnungsgemäßer Rechnung eines Unternehmers und aufgrund des unbaren Zahlungsweg kann es niemals eine haushaltsnahe Dienstleistung sein.
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Hallo BSD,
warum soll ich mich an den Kosten für etwas beteiligen, dass Du erhalten hast?
Grüße, Hamich
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warum soll ich mich an den Kosten für etwas beteiligen, dass Du erhalten hast?
jetzt wird es wirr.
@BSD hat nichts erhalten, sondern als Selbständiger Unternehmer gegeben/geleistet.
Nämlich Nachbarschiftshilfe.
Vllt. weil sein Nachbar diese Leistung nichts zahlen konnte, umsonst. "Ehrenamtlich" sozusagen.
Dazu hat er anscheinend Material oder sonstwas gegen Quittung gekauft und diesen Betrag möchte er nun von der Steuer "absetzen", um zumindest einen Teil erstezt zu bekommen.Wenn es "Peanuts" wären könnte er darüber nachdenken, es in seinem Betrieb als "Reparatur und instandhalt" oder "sonstiger Betriebsbedarf" zu verbuchen.
Aber als haushaltsnahe Dienstleistung kann es nur der Nachbar geltend machen, und auch nur dann, wenn ordentliche Rechnung vorliegt und unbar gelöhnt wird. -
@BSD hat nichts erhalten, sondern als Selbständiger Unternehmer gegeben/geleistet.
Bist Du da ganz sicher?
Ich möchte gerne eine einmalige nachbarschaftliche Hilfe, welche ich bezahlt habe, absetzen.
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Bist Du da ganz sicher?
Tja, das ist wirklich nicht ganz klar. Anfangs hatte ich wegen des Hinweises auf seine Selbstständigkeit angenommen, daß er die Hilfe geleistet und die Kosten dafür getragen hat. Aber mittlerweile tendiere ich auch zur zweiten Variante. Es wäre sicher gut, wenn der TE das noch mal klar stellen würden. Meiner Meinung nach kann man seine Beschreibung so oder so auslegen.
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Tja, das ist wirklich nicht ganz klar. Anfangs hatte ich wegen des Hinweises auf seine Selbstständigkeit angenommen, daß er die Hilfe geleistet und die Kosten dafür getragen hat. Aber mittlerweile tendiere ich auch zur zweiten Variante. Es wäre sicher gut, wenn der TE das noch mal klar stellen würden. Meiner Meinung nach kann man seine Beschreibung so oder so auslegen.
Handelt es sich hierbei um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder evtl. Werbungskosten?
Er hat für eine Leistung bezahlt und erwartet einen entsprechenden Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug.
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Ich möchte gerne eine einmalige nachbarschaftliche Hilfe, welche ich bezahlt habe, absetzen.
Das ist doch wohl eindeutig - der TE hat gezahlt. Das heisst, es kommt wirklich darauf an, was wurde an Arbeiten gemacht, wer hat diese gemacht (Nachbarschaftshilfe deutet auf private Hilfe hin), wurde eine ordnungsgemäße Rechnung (bei privat ohne Mehrwertsteuer) erstellt und wurde unbar gezahlt?
Und dann ist da noch die Frage: Hilfe für seine selbständige Tätigkeit oder für ihn privat? Hier muss der TE noch etwas mehr Infos bringen. -
Das ist doch wohl eindeutig - der TE hat gezahlt.
Richtig, nur ist die Frage wem er aus welchem Grund er etwas gezahlt hat (dem Nachbarn, der ihm geholfen hat oder dem Baumarkt, wo er Material besorgt hat, um dem Nachbarn zu helfen oder...)? Aber da können wir endlos diskutieren, solange der TE sich nicht noch mal meldet und dazu Stellung bezieht sind das alles nur Vermutungen.
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BSD hat seinen Nachbarn für dessen Hilfe bezahlt. Dafür hat er eine Quittung vorliegen, ergo hat er bar bezahlt. Er möchte es in seiner EK-Steuererklärung angeben, also war es wohl privat. Schon alleine die Barzahlung lässt die Überlegung der steuerlichen Anrechnung hinfällig werden.
LG Chris
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BSD hat seinen Nachbarn für dessen Hilfe bezahlt. Dafür hat er eine Quittung vorliegen,
Deine Kristallkugel möchte ich haben. BSD hat nur geschrieben, dass er eine Quittung vorliegen hat und hat von nachbarschaftlicher Hilfe gesprochen. Nicht wer wem geholfen hat noch sonst etwas, was den Sachverhalt aufklären könnte.
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nun ja, so "glaskugelig" finde ich die Lesart von @chris808 nun wirklich nicht; ich habe es genauso interpretiert.
Auch ich bin bei meinen obigen Antworten nur davon ausgegangen, weil alles andere für mich nach den gewählten Formulierungen des TE keinen Sinn ergibt.
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Auch ich bin bei meinen obigen Antworten nur davon ausgegangen, weil alles andere für mich nach den gewählten Formulierungen des TE keinen Sinn ergibt.
Das ist schon richtig und ich würde es aus so vermuten, aber aus einer hohen Wahrscheinlichkeit wird nicht automatisch eine Gewissheit. Und Du wirst mir sicher zustimmen: es wäre nicht das erste mal, daß jemand völlig falsch liegt mit dem, was man absetzen kann (ich erinnere da nur an die Legend vom 100%igen Geldregen nach einer Hochzeit oder dem 1 EUR Steuererstattung für 1 EUR Werbungskosten usw.).
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Ich bin selbständig tätig und finde in Wiso Steuersparbuch 2016 leider keinen Posten
Er möchte es in seiner EK-Steuererklärung angeben, also war es wohl privat.
Schon diese beiden Aussagen zeigen, dass hier die von babuschka erwähnte Kristallkugel bemüht wurde - für mich sieht es mehr danach aus, dass BSD in der Anlage G nach einer Eingabemöglichkeit sucht. Denn dann könnte sich ja möglicherweise auch um Betriebsausgaben handeln (Glaskugel, wir wissen ja nicht, was gemacht wurde).
Wir sollten abwarten, ob sich BSD noch einmal meldet und Licht ins Dunkel bringt.