Hallo ihr Lieben,
wie und wo trage ich meine zweite Tätigkeitsstätte ein?
Meine erste besuche ich wirklich nur um z.B. einen gelben Schein abzugeben, die zweite ist mein Arbeitsplatz, dennoch habe ich mit der ersten meinen vertraglichen Arbeitsplatz.
Ich muss also eigentlich eine erste Tätigkeitsstätte eintragen die ich nur 1 oder 2 Mal besucht habe letztes Jahr und dann eine zweite Tätigkeitsstätte die ich auch noch aus zwei verschiedenen Entfernungen besucht habe weil es einen Umzug gab letztes Jahr...
Zweite Frage wäre:
Da ich die ersten zwei Wochen im letzten Jahr nicht beschäftigt war steht bei mir in der Dezember Abrechnung folgendes:
"Der Lohnsteuerjahresausgleich wurde nicht durchgeführt, da Sie nicht das ganze Jahr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt waren"
Muss ich da jetzt etwas beachten oder ganz einfach nur meine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben wie wenn der Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt worden wäre und das war's?
Vielen Dank schon mal im vorraus
Markus