Habe einen gewerblichen Mieter in einem Wohnhaus, Im Mietvertrag sind 19% MWST ausgewiesen. Alle Ausgaben mit 19% MWST gebucht (sofern MWST drin), Wasser mit Vorsteuer 7%. Bei der Abrechnung werden jetzt lediglich 19% MWST ausgewiesen, die 7% bleiben auf der Strecke. Habe irgendwo gelesen, dass bei unterschiedlichen MWST Sätzen nur einheitlich 19% auszuweisen sind. Das kann doch nicht richtig sein: Der Vermieter optiert und zieht 19% bzw. lediglich 7% (Wasser), verrechnet beim Wasser (/%), der Mieter dann aber 19% als Vorsteuer, ergo fehlen dem FA dann rechnerisch 13%! Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das die Finanzverwaltung so akzeptiert bzw. akzeptieren muss. Wieso werden da nicht ganz einfach unterschiedliche Sätze in der Abrechnung für den Mieter ausgewiesen?
Ich habe auch keine Handlungsanweisungen oder Rechtsprechung zur Stützung der These, dass bei unterschiedlichen Vor-/MWST Sätzen für den Vermieter dann im Endeffekt lediglich einheitlich 19% gegenüber dem gewerblichen Endmieter auszuweisen sind.
Kann mir jemand sagen, auf welcher Grundlage (gesetzlich, Rspr. oder sonstwie) das abläuft und ggfls. weshalb das Progi nicht einfach unterschiedliche Sätze bei der Abrechnung ausweist, wenn zuvor unterschiedliche Sätze gebucht wurden.