Arbeitszimmer buchen

  • Hallo zusammen,

    habe letztes Jahr zum ersten mal mit EÜR und Steuersparbuch die Steuer (und EÜR) selber gemacht. Hat auch ganz gut geklappt, allerdings habe ich das Arbeitszimmer in der Steuererklärung angegben. Das hat das Finanzamt auch durchgehen lassen, aber sie haben mir gesagt, dass ich das eigentlich korrekterweise besser auf das Gewerbe (Arbeite vollzeit und habe ein Nebengewerbe) hätte buchen sollen.

    Jetzt stellt sich mir die Frage: Wie mache ich das? Hab da in der EÜR nirgendwo einen Eintrag für gefunden... Oder trage ich das ganz normal über die Buchungen ein? Wenn ja, wie?


    Vielen Dank,

    Gruß,

    Dave

  • Bitte aber auch daran denken, dass dann das Arbeitszimmer zum Betriebsvermögen gehört - davon steht leider im Haufe-Artikel nichts! Das Arbeitszimmer und der dazu gehörende Anteil an Grund und Boden müssen aktiviert werden (als Privateinlage) und die Abschreibung auf den Gebäudeteil geht dann in die Betriebsausgaben.


    Das hat natürlich dann auch Konsequenzen bei der Betriebsaufgabe (Entnahme des Arbeitszimmers mit möglichem Gewinn/Verlust).

  • Zitat

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer


    Vielen Dank...

    Ganz schlau werde ich nicht daraus... Okay, ich kann da die 1250 EUR auf die 4288 buchen. Aber wie kommt dieser "nicht abziehbare Teil" zustande? Brauche ich den? Mir sind ja, abgesehen von der Miete, defakto keine Kosten entstanden.

    Würde das jetzt mal so interpretieren, dass man das nur braucht um ggF. die Vorsteuer für eventuell enstandene Kosten wiederzubekommen.


    Auf welches Datum buche ich das? Oder buche ich da dann 104,16 EUR pro Monat?

    Geldkonto bleibt dann leer, oder?



    Bitte aber auch daran denken, dass dann das Arbeitszimmer zum Betriebsvermögen gehört

    Wie läuft das dann? Rechnet man das dann prozentual nach qm vom Kaufpreis als Privateinlage? Gibt es da keine andere Möglichkeit?


    Naja... Das betrifft mich erst nächstes Jahr (hab letzten Monat eine Wohnung gekauft)... Kann das Thema noch eine Weile verdrängen :D

  • Okay, ich kann da die 1250 EUR auf die 4288 buchen....."nicht abziehbare Teil"

    ausfühlicher, jedoch ohne kontierung, hier erklärt ,

    die Forensuchfunktion bringt auch Ergebnisse.

    die Vorsteuer

    Vorsteuerabzug würde ich in Bezug auf mtl. Miete (Arbeitszimmer) und Nebenkosten ganz außer acht lassen. (ausgenommen Renovierungsauswendungen)

  • Ganz schlau werde ich nicht daraus... Okay, ich kann da die 1250 EUR auf die 4288 buchen.

    Wenn du ein Arbeitszimmer hast, das du zu mehr als 50% betrieblich nutzt, handelt es sich um betriebsnotwendiges Vermögen. Dieses muss zwingend eingelegt werden und im Anlagenverzeichnis (Anlage AVEÜR) aufgeführt werden. Die AfA hierfür zählen dann zu den Aufwendungen für ein Arbeitszimmer.

    Die 1.250 Euro sind ein Höchstbetrag. Wenn der Anteil für das Arbeitszimmer niedriger ist, darf nur dieser angesetzt werden. Es ist keine Pauschale, d.h. du musst die Aufwendungen ermitteln (und unter Umständen auch nachweisen).

  • Hallo, ich klinke mich hier mal mit ein.

    Mein Arbeitszimmer nimmt 20% der Fläche der Wohnung ein, die mir nicht gehört.

    Ich berechne da dann pauschal 20% des Gesamtstrobedarfes und des Gesamtgasbedarfes.


    Beispiel


    100€ Brutto Stromkosten/Monat

    wären dann für Strom:


    20€ an 4288 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)

    80€ an 4289 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil)


    Alles Brutto


    Nun bin ich aber auch Vorsteuerabzugsberechtigt. Muss ich dann zusätzlich

    1576 gegen 1200 buchen?