Wiso HV 2020 ist da...

  • Na, warum streckst du die Zunge raus ? Hast dich doch schon umentschieden.


  • Ich habe von den Vorlagen beim Buchen geredet, nicht für Vorlagen für Dokumente :=).

  • Hat schon ein User mit dem neuen Programm gearbeitet ? - Übernahme der Buchungen etc. funktioniert das ? Sind die Auswertungen OK, d.h. evtl. Abweichungen vom Vorjahr ?

    ja, ich habe sofort das Update aufgespielt und es hat funktioniert. Das hat es auch in den Vorjahren. Ich nutze den Hausverwalter bereits seit 2015/2016. Angefangen habe ich mit "simplen" Mietverwaltungen, nun kommen auch ein paar Hausverwaltungen dazu.

  • Nur das ich mich ernsthaft umschaue heisst nicht das ich WISO HV nicht mehr nutze.

    Kann auch sagen, Domus ist mit dem MS Access Unterbau schon direkt rausgefallen. Programmtechnisch und vom GUI gruselig.


    Aber mal zu Dir - was hast Du für Erfahrungen mit HV Programmen ? Und wofür setzt Du den HV ein ?

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • OK, Du hast Recht - das ist wirklich neu, und hilfreich ! Positiv !! Endlich mal was... :thumbsup:


    Schön wäre nun noch...ach, wo soll ich da nur anfangen... 8o


    Ein Beispiel: Kontakte verwalten ... gebt uns eine Kategorisierung "Handwerker/Dienstleister", damit wir beim Ausweis nach §35EStG nicht jeden Kontakt selektieren können, sondern nach den relevanten filtern können. Mieter und Eigentümer brauch ich da nicht.

    Und dann noch die Handwerkerkontakte einem oder mehreren Objekten zuweisen ... dann hätte man sehr schöne Handwerkerkontaktlisten pro Objekt.

    Nur mal als Beispiel, was hier verbesserungswürdig wäre.

  • Aber mal zu Dir - was hast Du für Erfahrungen mit HV Programmen ? Und wofür setzt Du den HV ein ?

    Ich arbeite seit 2011 mit dem WISO HV und . Für mich stimmt das Preis-Leistungsverhältnis. Fehler, die ich gemeldet habe und auch Anregungen wurden umgesetzt. Die Auswertungen sind verständlich und die Eigentümer damit zufrieden. Rundungsdifferenzen gibt es auch bei anderen HV-Programmen.


    Wenn ich jetzt 100 u.m. HV hätte, würde ich vl. auf ein anderes Programm zugreifen und entsprechend investieren - aber darüber mache ich mir keinen Kopf. Ich komme mit dem Wiso HV klar.

  • Hallo zusammen,


    darf ich eine Frage bezüglich §35 stellen.


    Wie verhält sich das mit einem Hausmeister wo selber im Haus wohnt. Unsere HM sind alle angemeldet, somit bezahlen wir auch Knappschaft und und.


    Kann ich diese Kosten bei der Abrechnung berücksichtigen und beim Reiter Angaben zur Aufwendungen eintragen.


    Beispielrechnung:


    160.- monatliche HM kosten

    55.- monatliche Knappschaft kosten


    Jährliche Kosten ca. 2580.-


    kann ich diese so eintragen?


    MfG


    Noppler

  • Bitte dabei auch beachten, dass Instandhaltung nicht umlagefähig ist. In Bezug auf §35a bedeutet das, dass diese Kosten nicht von den Mietern bezahlt werden und deshalb auch nicht auf der Zusammenfassung für das Finanzamt aufgelistet werden. Es hat also nur indirekt etwas mit Deiner Frage zu tun, aber wenn der Hausmeister Reparaturen durchführt, können das nur die selbstwohnenden Eigentümer absetzen. Daher hast Du dann immer einen Split auf zwei Umlagekonten.

  • Bitte dabei auch beachten, dass Instandhaltung nicht umlagefähig ist.

    Das kann man so nicht stehen lassen.


    Es gibt einmal die 1. "begünstigte Handwerkerleistungen" wovon 20% bis max. € 1.200,- pro Jahr steuerbegünstigt sind, zum anderen 2. "begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen" wovon ebenfalls 20% der Aufwendungen bei max. € 4.000,- pro Jahr steuerbegünstigt sind.


    Zu 1. wären das u. a. Arbeiten an Dach, Bodenbelägen, Fassade, Garagen, Innenwände um es andeutungsweise aufzuzeigen. Hier sind Instandhaltungs- Arbeiten enthalten, deren Arbeitslohn bis zu den genannten Bedingungen steuerbegünstigt sind.


    Weiterhin spielt es keinen Unterschied, ob dies bei reiner Mietverwaltung oder WEG erfolgt. Und wenn bei einer WEG ein Mieter drin wohnt und mit den umlagefähigen Kosten belastet wird, bekommt er natürlich eine entsprechende Bescheinigung für das FA, und nicht der Eigentümer.


    Demnach ist deine Info nicht ganz zutreffend.

  • Demnach ist deine Info nicht ganz zutreffend.

    Was genau ist denn nicht zutreffend? Dass Instandhaltung nicht auf Mieter umgelegt werden kann (bis auf regelmäßig durchgeführte Wartungsarbeiten, die aber in der Regel ein Hausmeister nicht durchführt) solltest Du doch wissen. Es geht ja darum, wer die Kosten steuerlich geltend machen kann: Zahlt der Mieter die Instandhaltung nicht, zahlt die sein Vermieter. Der aber kann - da es nicht um seinen Haushalt geht - die Steuervergünstigung in Form von Werbungskosten, jedoch nicht gemäß §35a EStG in Anspruch nehmen. Das können nur die im betroffenen Haushalt wohnenden Mieter.

    Füe den Verwalter ist das natürlich egal. Er erstellt entsprechende Bescheinigungen, muss aber darauf achten, dass er die Kosten des Hausmeisters in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten aufteilt.

  • Ich habe ja geschrieben, dass deine Info nicht ganz zutreffend ist.


    Es gibt ganz klar umrissene Arbeiten, die zu den beiden Aufwendungspositionen gehören bzw. zugeteilt werden.

    Zum Beispiel Mauerwerkssanierung, das ist eine Instandhaltungsarbeit, egal wer es macht. Und genau die Arbeitslöhne gehören zu den begünstigten Handwerkerleistungen.

    Oder Aufstellen eines Baugerüsts ebenso, obwohl da auch ein Hausmeister drauf gehen kann.


    Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass deine Aussage so nicht ganz zutrifft.

  • Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass deine Aussage so nicht ganz zutrifft.

    Ich stelle sie gerne richtig, wenn Du mir nochmal sagst, welche Aussage oder Info Du meinst. Zitiert hast Du den Satz, dass Instandhaltung nicht umlagefähig ist. Zu beachten: Es ging um Hausmeisteraufgaben, also z.B. um die Reparatur eines Fensters oder Verspachteln eines Risses oder Einstellung eines Türscharniers, nicht aber Wartung der Heizung oder der Feuerlöscher.

  • lso z.B. um die Reparatur eines Fensters

    Nun ist es eigentlich unangebracht, Wortspiele hier anzugeben.

    Egal ob Hausmeister oder Mitmieter (das ist in diesem Fall so), es gibt eine Liste der beiden begünstigten Leistungen. Und aus diesen beiden Listen teile ich die Kosten für §35a ein.

    Da steht nichts von Hausmeister sondern Arbeiten, für die Lohnkosten steuerbegünstigt ist, die dann bei unserer Software entsprechend ausgegeben wird.

  • Hallo MFI,


    Schonsteinfeger kann man §35a EStG geltend machen. :)

    Hallo Noppler,

    ja :)

    Meist steht auf den Rechnungen des Schornsteinfegers auch drauf, dass diese nur HNDL enthalten (Arbeitskosten). Ich bestehe immer drauf, dass die Rechnungssteller den Anteil der HNDL nach § 35a EStG in einer Gesamtsumme und in brutto am Ende der Rechnung gesondert ausweisen. Schreibe ich im Auftrag immer mit rein, dann ist es einfacher für mich.