Riester Kinderzulage

  • Hallo ,

    ich bin gerade beim ausfüllen der Anlage AV

    Wir haben 2 Rieserverträge. meine frau und ich.


    meine Frau bekommt auf ihren riester die 300 kinderzuage bezahlt.


    wir haben 2 kinder.

    kind 1 geboren april 17

    kind 2 geboren oktober 19


    für kind 1 hat meine frau jetzt die kinderzulage auf ihren riester gutgeschrieben bekommen.

    für kind 2 nicht... das haben wir auch ende dez oder anfang jan bei der BHW gemeldet.. also das wir nachwuchs bekommen haben.


    muss ich bei der Anlage AV dann bei " Kinder, für die Kindergeld 2019 festegesetzt wurde " 1 oder 2 eintragen ?

    wie gesagt , die 300 eur haben wir nur für ein kind erhalten.


    wenn ich 2 kinder eingebe bekommen wir ja deutlich weniger rückerstattet dann...


    bitte um kurze info.


    danke


    hat das finanzamt selber auch einblick darauf und ändert das wenn man es falsch eingeben würde ?

  • " Kinder, für die Kindergeld 2019 festegesetzt wurde " 1 oder 2 eintragen ?

    Du hast für das zweite Kind in 2019 Kindergeldanspruch und somit auch Anspruch auf Kinderzulage. Es wird sich am Sachverhalt nichts ändern, auch wenn Du zehn mal die Frage umformulierst. Du erhältst für das zweite Kind auch noch die Zulage aus 2019. Je nachdem wann Du den Zulagenantrag ergänzt hast und die BHW die Meldung an die ZFA abgesetzt hat entweder mit Auszug 2020 oder 2021. Das musst Du dann im Auge behalten.



    hat das finanzamt selber auch einblick darauf und ändert das wenn man es falsch eingeben würde ?

    Natürlich hat das Finanzamt Kenntnis von Deinem Kinderfreibetrag und Deinem (oder der Frau ihrem) Riesterkonto.

  • Also Trag ich 2 Kinder ein?

    Bhw hat mir vor 2 Wochen geschrieben das sie es für 2019 beantragen...


    Ich hab da ich jetzt 2 Kinder habe deutlich weniger ersatttung durch den riester... Riester wirbt immer mit den 300 zulagen.. Aber das stimmt dann ja gar nicht oder.. Haette ich den riester nicht hätte ich ja deutlich mehr Rückerstattung

  • Riester wirbt immer mit den 300 zulagen

    Warum stimmt das nicht? Du erhältst für jedes Kinde 300,00 Euro Kinderzulage auf Dein BHW Konto!



    Also Trag ich 2 Kinder ein?

    Ja.


    Haette ich den riester nicht hätte ich ja deutlich mehr Rückerstattung

    Hättest Du den Riester nicht, würdest Du überhaupt nichts bekommen und hättest auch keinen Steuervorteil.


    Lass Dir doch bitte Dein Produkt nochmals ordentlich erklären. Du willst nicht verstehen, dass an erster Stelle die Zulagen stehen. In der Einkommensteuererklärung wird lediglich geprüft, ob Du über die Zulagen hinaus einen Steuervorteil bekommen kannst.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab da ich jetzt 2 Kinder habe deutlich weniger ersatttung durch den riester... Riester wirbt immer mit den 300 zulagen..

    Steuererstattung und Riester-Zulagen sind nicht dasselbe!


    Richtig riestern: Mit Zulagen und Steuerbonus zum besten Ergebnis

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab da ich jetzt 2 Kinder habe deutlich weniger ersatttung durch den riester... Riester wirbt immer mit den 300 zulagen.. Aber das stimmt dann ja gar nicht oder.. Haette ich den riester nicht hätte ich ja deutlich mehr Rückerstattung

    Wie oft denn noch? Das ist jetzt innerhalb eines Monats der dritte Thread von Dir zu diesem Thema, wo verschiedene Forumsmitglieder versuchen, Dir immer wieder dasselbe zu erklären. Schau Dir doch bitte einmal die Rechtsgrundlagen an, die man Dir doch mehrfach genannt hat.

  • VIelen Dank für die Info.

    ich trage es jetzt mit 2 Kindern ein... allerdings benötige ich nochmals Hilf... es zeigt mir noch einen Fehler an... nämlich Anlage AV - Zeile 10-18


    Wie gesagt , in den letzten Jahren hat mein Vater das für mich gemacht, Der hat nur in Zeile 9 - ich bin unmittelbar für das Jahr begünstigt eine 1 - Ja - gesetzt... aber für die Zeilen 10-18 hat er dann nix eingetragen... lt. meinem Programm muss ich da aber was eintragen...

    ich bitte euch nochmals um Hilfe ob und was ich da eintragen muss


    bzw in meinem Programm steht dann : Waren 2018 Einnahmen vorhanden - ja oder nein...

    und dann eben viele fragen dazu bei denen ich kein Plan hab was eintragen muss... Beitragspflichtige einnahmen i.S.d. Inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018


    usw...


    ich brauch nochmals eure hilfe...


    ich habe bei 2018 Einahmen vorhanden eine Ja gemacht... obwohl ich nicht mal genau weiss was für einnahmen gemeint sind... aber lt programm muss ich noch mehr eingaben eintragen

  • Die beitragspflichtigen Einnahmen 2018 ergeben sich aus deiner Dezember-Abrechnung 2018. Normalerweise steht dort ausgewiesen, aus welchem Betrag die Rentenversicherungsbeiträge errechnet wurden. Meistens sind es die Bruttobezüge, nur bei Verdiensten ohberhalb der RV-Grenze oder bei bestimmten SV-freien Bezügen weicht dies ab.

    • Offizieller Beitrag

    Beitragspflichtige einnahmen i.S.d. Inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018

    Also das Thema wurde hier nun wirklich schon unzählige male durchgekaut und auch die Programmhilfe gibt hier umfassend Auskunft. Frage mich allerdings, warum Du hier im Formular arbeitest anstatt im Programm die Masken auszufüllen?

  • obwohl ich nicht mal genau weiss was für einnahmen gemeint sind

    Du hast sicherlich eine elektronische Steuerbescheinigung aus 2018!? Der Betrag aus Zeile 3 wäre hier anzugeben.

    Die aber nicht die hier fraglichen Beträge ausweist, sondern das einkommensteuerliche Brutto. Habe ich beschrieben, warum.

  • Die aber nicht die hier fraglichen Beträge ausweist, sondern das einkommensteuerliche Brutto. Habe ich beschrieben, warum.

    Sorry, mein Fehler, ich dachte immer als rentenversicherungspflichtiges Entgelt der Arbeitnehmer bezeichnet man das jährliche Bruttoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das lag aber daran, dass sich mir aus der Darlegung des TE erschlossen hat, dass er nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegen kann. ;)

  • obwohl ich nicht mal genau weiss was für einnahmen gemeint sind

    Du hast sicherlich eine elektronische Steuerbescheinigung aus 2018!? Der Betrag aus Zeile 3 wäre hier anzugeben.

    also wirklich das von 2018....warum wollen die das wenn es doch um die erklärung für 2019 geht

    Die aber nicht die hier fraglichen Beträge ausweist, sondern das einkommensteuerliche Brutto. Habe ich beschrieben, warum.

    Sorry, mein Fehler, ich dachte immer als rentenversicherungspflichtiges Entgelt der Arbeitnehmer bezeichnet man das jährliche Bruttoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das lag aber daran, dass sich mir aus der Darlegung des TE erschlossen hat, dass er nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegen kann. ;)

    nur weil ich die sache zum ersten mal mache und mich nicht ausgehe und auf nummer sicher gehen will ?




    ich habe ja über das system alle daten vom FA übertragen lassen.. warum sind diese daten nicht eingespielt ?


    zeile 3 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist : Bruttolohn einschließlich Sachbezüge ohne 9 und 10 ( wundert mich halt das man das manuell eintragen muss und viele schon vom FA übernommen wurde )

    diese zahl muss also in Anlage AV Zeile "Beitragspflichtige einnahmen i.S.d. Inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018"--...... und muss ich auch was in den folgendne Zeilen eintragen ?


    Tatsächlises Entgelt 2018 . Entgeltersatzleistunge und was da noch so alles steht.... ???

  • also wirklich das von 2018....warum wollen die das wenn es doch um die erklärung für 2019 geht

    Lieber Eberhardt, es wird sehr müßig, wenn Fragen bereits mehrfach beantwortet wurden und dann immer wieder gestellt werden. Die Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag sind die rentversicherungsbeitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres.


    und muss ich auch was in den folgendne Zeilen eintragen ?

    Durchlesen und sich Fragen ob es zutrifft.

  • Na denn:

    Hast Du in 2018 Entgeltersatzleistungen erhalten? Wenn ja: die Beträge eingeben. Wenn nein: nix eingeben

    Hast Du in 2018 "was da noch so alles steht" erhalten? Wenn ja: die Beträge eingeben. Wenn nein: nix eingeben

    Einfacher kann ich es nicht erklären.

  • Entgeldtersatzleistungen sind doch Zahlungen die man bekommt bei Krankheit oder so... Aber warum hat dann oben jmd gesagt da muesst ich mein brutto Gehalt Zeile 3 elektronische Lohnsteuer eintragen?


    Ist Elterngeld auch entgeldausgleich?

    • Offizieller Beitrag

    Ist Elterngeld auch entgeldausgleich?

    Hast Du einmal daran gedacht, Deine Programmhilfe/-suche oben rechts zu nutzen?


    Und wenn du in der Eingabemaske zu der Anlage bist, dann werden alle Dinge abgefragt. Du musst, wie schon so oft im Forum gesagt, einfach nur Zeile für Zeile vorgehen und ggf. die vorstehenden erläuternden Fragezeichen anklicken oder aber die rechtsseitigen Erläuterungen zu der Zeile lesen.