Die Funktion Zuschlag buchen funktioniert nicht korrekt. Der Zuschlag wird immer nur als Erlös ohne MWST auf USTVA KZ 41 und USTEKL auf 240 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug b) zum Gesamtumsatz §19 Abs 3 UStG gehörend)
gebucht. Selbstverständlich müssen Zuschläge wie Trinkgelder versteuert werden. Ein Anpassen des entsprechenden Kontos wirkt sich hier nicht aus.
Statt sich auf die Kernfunktion verlassen zu können, muss per Splittbuchung der Zuschlag manuell gebucht werden.