Fehler private Kfz Nutzung bei Übertragung EÜR per Elster an das Finanzamt

  • Hallo Leute,


    ich habe einen Fehler bei der Übertragung der EÜR per Elster ans Finanzamt erhalten. Die Fehlermeldung habe ich als Foto hochgeladen. Diese verweist darauf, dass die Werte zur privaten KFZ Neutzung überschritten seien.

    In der EÜR tauchen in der Zeile 19 unter private KFZ Nutzung 6.074,40 Euro auf. Keine Ahnung, ob das so korrekt ist.


    Ehrlich gesagt, kann ich mir hier einen Fehler nicht erklären, denn ich habe die 1% Regel für Geschäftswagen genau nach der Wiso Anleitung verbucht.


    Um meine Buchungen nachvollziehbar zu machen erkläre ich hier meine Wertermittlung und die gebuchten Konten:


    Das Fahrzeug habe ich ab März 2019 als Gewerbeleasing neu erworben. Den privaten Nutzungsanteil habe ich entsprechend der 1% Regelung auf NULL gesetzt.


    Fahrzeugwert 50.620 Euro x 1% x 12 = 6.074,40 Euro


    Splittbuchung der folgenden Beträge innerhalb des Verrechnungskontos.


    80% von 6.074,40 Euro = 4.859,52 Euro + 19% USt. = 5.782,83 Euro / 12 = 481,90 Euro monatlich verbuchter Betrag inkl. USt. Zugewiesenes auf Konto = 8921


    20% von 6.074,40 Euro = 1.214,88 Euro ohne USt. / 12 = 101,24 Euro monatlich verbuchter Betrag umsatzsteuerfrei. Zugewiesenes auf Konto = 8924


    Ich habe diese Buchungen ab März 2019 bis Dezember 2019 mit den angegebenen Summen durchgeführt.


    Vielleicht gibt es eine Möglichkeit alternative Konten anzuwählen, über die man diesen Fehler umgehen kann?


    Vielleicht habe ich auch einen Fehler in der Betragsermittlung?


    Wie gesagt, ich kann es mir nicht erklären.


    Für Ideen und hilfreiche Tipps vorab vielen Dank.


    Tonni

  • Ich würde auch nach dem Stichwort "Kappungsgrenze" suchen, die Fehlermeldung deutet eher darauf.

  • Hallo Nesciens,


    1. danke für den Hinweis. So wie es aussieht sind die Einnahmen zur 1% Regelung tatsächlich um 305,22 Euro höher, als die gesamten Aufwendungen für die KFZ Nutzung.


    Private KFZ Nutzung 1% gesamt = 5.062,00 Euro


    Leasing = 1.500,00 Euro

    Steuer = 355,00 Euro

    sonstige Kfz Kosten = 2.901,78 Euro

    Ausgaben Gesamt: = 4.756,78 Euro


    Überschuß: = 305,22 Euro


    2. Die Frage ist nun, wie kann ich diesen Überschuß/Differenz ausgleichen und vor allem wo verbuche ich dies innerhalb von Wiso mein Büro?


    3. Ich habe da zwar etwas zu unentgeltlichen Wertabgaben gelesen, aber so recht habe ich nicht verstanden ob ich diese Angaben dann zusätzlich verbuchen muß oder ob ich diese sich darüber ergebenden Werte anstelle der bisherigen Buchungen verwenden soll?


    Vielen Dank vorab.


    Tonni

  • Hallo Jogi76,


    1. vielen Dank für die Verweisung auf den Haufe Link. Genau diesen Link hatte ich vorher schon gelesen und leider nicht genau verstanden, wie ich diese danach ermittelten Werte mit Wiso mein Büro verbuche.


    2. a) Es geht aus diesem Artikel aus meiner Sicht nicht hervor, ob ich diese Angaben/Werte zur Kostendeckelung dann zusätzlich buchen muß oder ob ich diese sich darüber ergebenden Werte anstelle der bisherigen Buchungen verwenden soll?


    b) Der sich ergebende Wert zur unentgeltlichen Wertabgabe laut Beispielrechnung ist ja letzlich immer noch geringer als die Werte zur 1 Prozent Regel und höher als die Betriebsausgaben.


    3. Wäre es möglich hier anstelle der Verlinkung einmal einen kurzen konkreten Hinweis mit Bezug zu Wiso Mein Büro zu geben?


    Vielen Dank vorab.


    Tonni

  • Die Buchung auf die Entnahme muss reduziert werden - du hast höchstens in Höhe der nachgewiesenen Kosten auch eine Privatentnahme für die Eigennutzung. Hier musst du ändern.

  • Hallo nesciens,


    vielen Dank für den Hinweis.


    Ich bin kein professioneller Buchhalter, daher kann ich diesem verkürzten Hinweis nur begrenzt folgen.


    Ich versuche mal zu übersetzen.


    1. Die Betriebsausgaben bleiben ja gleich.


    2. Ich muß alle bisherigen Berechnungen und Buchungen zur 1 Prozent Regel auf der Einnahmenseite des Geschäftskontos löschen.


    3. Ich muß demnach eine Neuberechnung gemäß den Hinweisen zur Kostendeckelung durchführen.


    4. Mit den neuberechneten Werten zur Kostendeckelung buche ich dann die 1 Prozentregel komplett neu auf der Einnahmenseite des Geschäftskontos.


    5. Ich hoffe, dann dass die sich darüber angelegten Werte bei der Übertragung als korrekt erkannt werden.


    Wenn ich hier etwas nicht korrekt übersetzt habe, wäre ein nachvollziehbarer Hinweis sehr schön.


    Vielen Dank vorab.


    Tonni

  • Du musst nicht alles stornieren, sondern machst am Jahresende eine Ausgleichsbuchung auf den Höchstbetrag. Dann ist auch in der Buchhaltung ersichtlich, dass es sich hier um eine Anpassung handelt.

  • Hallo nesciens,


    vielen Dank.


    Dann werde ich jetzt mal recherchieren wie eine Ausgleichsbuchung funktioniert und welche Werte ich dafür, wie buchen muß.


    Beste Grüße


    Tonni

  • Hallo nesciens,


    vielen Dank.


    1. d.h. ich nehme jetzt die Differenz der 305,22 Euro (siehe ursprünglicher Überschuß ohne Berechnung zur Kostendeckelung) und buche diese zusätzlich in die Ausgaben sonstige KFZ Kosten und schreibe zur Erläuterung Ausgleichsbuchung?


    2. Bisher kann ich den gegebenen Hinweisen nicht folgen, bzw. führen die einzelnen Infofragmente scheinbar nicht automatsich zur gleichen Lösung, sondern es sieht so aus, als bildet jeder Hinweis für sich einen scheinbar gängigen Weg ab.


    3. Warum kann hier nicht einfach mal jemand einen konkreten kurzen Ablaufplan zur Buchung skizzieren? Das sollte doch möglich sein, denn alle relevanten Werte liegen vor. Wenn ich dafür zusätzlich extra Werte ermitteln muß, dann kann man das ja kurz dazu vermerken (zu ermittelnde Werte aus z.B. Kostendeckelungsberechnung).


    Wäre solche eine kurze schlüssige Informationskette möglich?


    Vielen Dank vorab.


    Tonni

  • Wäre solche eine kurze schlüssige Informationskette möglich?

    Ja, aber für uns sehr aufwendig!


    Ich habe Dir doch einen entsprechenden Link aufgezeigt. Wenn Du Dir das jetzt einfach mal ausdruckst und Deine Beträge eins zu eins einfach dort einträgst kommst Du sehr schnell an die Lösung. Sollte dies so nicht funktionieren, würde es leider keine Erklärung hier geben können, die einfacherer wäre. Es sei denn, wir würden diese Arbeit abnehmen und anhand Deiner Beträge die Buchungssätze ermitteln.


    Zukünftig würde ich die Verbuchung des Privatanteils vielleicht nicht monatlich sondern als Jahresabschlussbuchung machen.


    Hast Du denn auch Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb berücksichtigt? Oder finden solche nicht statt?

  • Hallo Jogi76,


    1. heißt das, dass ich diese Buchungen zur Kostendeckelung anstelle der bisherigen Buchungen ausführen muß?


    2. Das wäre an sich kein wirkliches Problem, da man mit dem System ja über Kopieren usw. entsprechend einfach vorgehen kann.


    3. Ich würde nur gern wissen, ob die Vorgehenseise korrekt ist, sonst eröffne ich ja weitere Buchungen, die letztlich noch mehr verwirren und am Ende stimmt es auch nur nicht.


    Beste Grüße


    Tonni

  • Ich meinte, das in #9 gesagt zu haben - zusätzlich zu den schon getätigten Buchungen als reine Differenzbuchung

  • Ich meinte, das in #9 gesagt zu haben - zusätzlich zu den schon getätigten Buchungen als reine Differenzbuchung

    Ja, bei meiner dargestellten Möglichkeit hatte ich das Thema der Umsatzsteuer auch nicht auf dem Schirm.


    Vielleicht kann uns @nesciens noch sagen, ob es theoretisch möglich wäre den privaten Nutzungsanteil Kfz Nutzung einmal jährlich als Jahresabschlussbuchung vorzunehmen?


    Da ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin und parallel immer ein Fahrtenbuch führe entscheide ich am Jahresende ob ich nach Fahrtenbuch oder 1% abschließe und verbuche somit den Privatanteil immer komplett im Dezember. Dies würde dann bei Umsatzsteuerpflicht die Buchung wesentlich einfacher machen.


    Edit:

    Nein, Frage selber beantwortet, wegen der monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht möglich. :censored:

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht kann uns nesciens noch sagen, ob es theoretisch möglich wäre den privaten Nutzungsanteil Kfz Nutzung einmal jährlich als Jahresabschlussbuchung vorzunehmen?

    Der ist, wie doch eigentlich alles außer AfA etc., laufend und zeitnah zu buchen. Da stürzt sich jeder USt-Sonderprüfer drauf.

  • Hallo @nesciens


    im folgenden möchte ich nochmal eine Frage stellen, selbst wenn ich mich hier vollkommen als Idiot oute, denn diese Differenzbuchung oder auch Ausgleichsbuchung scheint ja total simpel zu sein.


    Frage: Was genau müsste ich denn wohin buchen, damit die Wiso Software diesen Buchungsvorgang als solchen versteht?


    Wie oben beschrieben ist die ersichtliche Differenz aus 1% Einnahmen und den KFZ Ausgaben 305,22 Euro.


    Warum frage ich das? Weil ich trotz google-suche nichtmal Ansatzweise eine Erklärung zu einer Differenzbuchung oder Ausgleichsbuchung wie hier vorgeschlagen finde. Damit gehe ich davon aus, dass dieses Thema so einfach ist, dass es sich eben nur schwer in Worte fassen läßt.


    Vielen Dank vorab.


    Tonni

  • Ich kann TO verstehen. Er möchte wissen, wohin er klicken muss, welche Konten auswählen. Leider kann ich das aber nicht leisten, aber sicher ein Virtuose.


    Michael grüßt aus Mainz, in dem es einfach nicht regnen will.

  • Nein, er möchte sicher nicht wissen, wohin er klicken muss. Das ist nämlich in der Buchhaltung von Mein Büro geregelt! Du bist hier nicht in einer Steuererklärung.

    Konten sind auch klar - auch diese sind bei Privatentanhmen geregelt und werden vom TO auch regelmäßig gebucht. Er hat lediglich die Antworten von @nesciens nicht verstanden - er muss statt einer Einnahmenbuchung eine Rückzahlung Einnahme buchen (oder über freie Buchung die beiden Konten vertauschen).