Zahlungen der Arbeitsagentur verbuchen

  • Hallo miteinander,


    die Kurzarbeit und das Verbuchen der Zahlungen sind für mich nicht eindeutig. Ich verwende für die laufende EÜR das SteuerSparbuch mit SKR03, also die für mich einfachste Form der EÜR.

    Zum Thema: Dem Arbeitnehmer muß ich ja das KUG bezahlen, was ich bei der Arbeitsagentur einreiche und wiederbekomme.

    SOLL (muß) ich die Forderung an die Arbeitsagentur (Kto 4155) als Buchung erfassen ? Wenn ja, auf welches Geldkonto? Die Zahlung von der Agentur als HABEN (als durchlaufenden Posten) gebucht, weil ich ja diese KUG Zahlung an den Arbeitnehmer weitergeben SOLL (muß). Meine Frau sagt nein, die Forderung an die Arbeitsagentur muß ich nicht buchen, weil die Zahlung (HABEN) an den Arbeitnehmer weitergegeben werden muß (SOLL) und in der Summe das wieder Null ergibt (ich als Arbeitgeber bin ja nur der "Vermittler").

    Und zweite Frage: Auf welches Konto muß ich denn den erhaltenen SV Anteil buchen?

  • Natürlich musst du buchen - es sind ausnahmslos alle Geschäftsvorfälle zu erfassen.

    Beim Kurzarbeitergeld kannst du meines Erachtens nach keinen Lohnaufwand buchen (4155), weil dies ja eigentlich für dich kein Aufwand ist. Wenn du auszahlst, hast du im Haben ja das Bankkonto, im Soll muss dann die Forderung stehen - hier würde ich ein Konto aus dem Bereich 15xx nehmen. Wenn es kein geeignetes Konto gibt, kopier beispielsweise Forderungen an Finanzbehörden.


    Wenn das Geld dann kommt, wird dieses Konto im Haben ausgeglichen und auf dem Bankkonto der Geldeingang im Soll.


    Wenn du hier den Aufwand buchen möchtest, musst du über das Interimskonto 1755 gehen. Also 4155 an 1755. Die Auszahlung dann 1755 an 1200. Wenn das Geld von der Arbeitsagentur erstattet wird, hast du einen Ertrag, den du nicht mit dem Aufwand auf 4155 saldieren darfst.

  • Moin,


    da bei der EÜR keine Forderungen ausgewiesen werden müssen, würde ich KUG und die erstatteten SV-Beiträge Bank an 4155 buchen (Bruttobuchung der Löhne mit dem Verrechnungskonto 1755 ist entsprechend auch nicht erforderlich). Durchlaufend m. E. eher nicht, da der AN seinen Anspruch (auf Lohnzahlung, wenn auch gekürzt) an Dich stellt, nicht die Arbeitsagentur :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • danke für eure beiden Beiträge.

    Ich werde den Vorschlag von "Maulwurf" umsetzen, da er für mich praktikabler ist und statt durchlaufender Posten werde ich die Einnahmen (KUG und SV-Erstattung) als sontige steuerfreie Betriebseinnahmen (2747) verbuchen.

    Die Buchungserklärung von "Namenlos" ist zwar die korektere Umsetzung, scheitert aber schon daran, daß im Steuer-Sparbuch das Konto 1755 garnicht zum vorgeschlagen wird (siehe Bild).

    Auswählen

  • Zu Beginn einer Buchung werde ich gefragt, möchte ich eine Einnahme oder Ausgabe erfassen. Und wenn ich Einnahme sage, dann wird mir das Kto. 4155 nicht vorgeschlagen (siehe Bild). Deswegen kann ich dieses Konto nicht nehmen.

    Wenn ich zu Beginn der Buchung mich auf eine Ausgabe festlege, dann wird mir die 4155 als Sachkonto vorgeschlagen. Allerdings kann ich bei Ausgaben keine negativen Beträge eingeben

  • Das Konto ist zwar im Bereich der Lohnausgaben numerisch angesiedelt, ist aber laut Bezeichnung "Zuschuss der AA (Haben)", also eine Einnahme....sollte (!) dann also auch so in der EÜR erscheinen....

  • Also, das Konto 4155 erscheint bei Ausgaben. Aber anschließend den Tip von "Arnsteiner" ausgeführt. Unter "Freie Buchung" bekomme ich alle Konten zur Auswahl und lege anschließend fest, ob es HABEN oder SOLL ist. Das Kto. 4155 erscheint dann zwar immer noch unter Ausgaben, dann allerdings richtigerweise mit negativen Vorzeichen. Also Problem 1 gelöst.

    Wäre dann nur noch die Frage, auf welches Konto sind die Erstattungen der SV Beiträge von der Arbeitsagentur zu buchen (wirklich auch auf 4155) ?