Corona Soforthilfe buchen

  • Hallo,


    die Corona Soforthilfe ist laut Webseite ein echter, nicht steuerbarer Zuschuss. Kann mir jemand sagen wie ich das buche? Welche Konten benutze ich? Der Zuschuss ist als solcher steuerfrei.


    Danke schonmal

    • Offizieller Beitrag

    Der Zuschuss ist als solcher steuerfrei.

    Sicher? ?(


    Soforthilfen stehen bereit - Quelle: bundesregierung.de


    Zitat

    Wie wirken sich die Hilfen steuerlich aus?

    Grundsätzlich ist es möglich, zusätzlich zu den Sofort-Hilfen noch andere Leistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Anspruch zu nehmen. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen.

    Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss. Also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn das Unternehmen im Jahr 2020 einen positiven Gewinn erwirtschaftet, wird auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.


    Oder bezieht sich die Frage ausschließlich auf den Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerrecht? Dann solltest Du das auch entsprechend anmerken.

  • Kann mir jemand sagen wie ich das buche?

    oh schon Geld `geflossen´oder nur vorsorgliche nachfrage ´falls was fließt´ bei EÜR

    ansonsten kann ich miwes´s Bedenken nur teilen, denn es reicht nicht wenn der Olaf das so will.

    Zumindest in Bayern wird sogar eine versicherung an Eides statt abverlangt.

    Ob ich das als Unternehmer bei mögl. Kreditverhandlungen oder Vertragsabschlüssen in den Papieren haben will lässt mich etwas nachdenklicher.

  • nicht wenn der Olaf das so will.

    Wer ist Olaf?

    Sicher? ?(

    Natürlich! Wenn in der Fragestellung auftaucht, dass er es verbuchen will sollte eigentlich klar sein, dass die Frage nicht auf die Versteuerung des Gewinnes abzielt.


    Die richtige Antwort ist hier: Die Zahlungen haben eine Schadensersatzfunktion und sind daher steuerfrei.


    Daher auch Konto 2744 oder 2747 ohne Umsatzsteuer.

    Zumindest in Bayern wird sogar eine versicherung an Eides statt abverlangt.

    Das ist schön für Bayern, aber was hat dies mit der Frage zu tun?

  • das Rentier aus Eisprinzessin?

    Okay, dann schreib auch bitte Sven, dann hätte ich den Zusammenhang verstanden, da Olaf der Schneemann ist. :rolleyes:



    Ob ich das als Unternehmer bei mögl. Kreditverhandlungen oder Vertragsabschlüssen in den Papieren haben will lässt mich etwas nachdenklicher.

    Muss es nicht. Der Bewilligungsbescheid ist sogar relevant für die derzeitige Vergabe von Krediten, um hier die Kapitaldiensfähigkeit sicher stellen zu können.

  • Die richtige Antwort ist hier: Die Zahlungen haben eine Schadensersatzfunktion und sind daher steuerfrei.


    Daher auch Konto 2744 oder 2747 ohne Umsatzsteuer.

    Ob es sich hier um Schadenersatz handelt, ist mehr als fraglich. Dazu gehört nämlich, dass der-/diejenige, die zahlen, einen Schaden veranlasst haben und hierfür "gerade stehen" müssen. Dies ist aber bei Corona nicht der Fall! Und du vermengst hier leider auch noch Umsatz- und Einkommensteuer. Umsatzsteuer gebe ich dir Recht, es liegt keine Gegenleistung vor, aber einkommensteuerrechlich liegen steuerbare Einnahmen vor.

  • Moin,


    ich wäre hier beim Konto 2743 (Investitionszuschuss steuerpflichtig )- auch wenn im klassischen Sinne kein Investition dahintersteht; und auch nicht bei den Umsatzerlösen (kein Leistungsaustausch).


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Die Corona Soforthilfe ist auf jeden Fall steuerfrei und muss deshalb entsprechend gebucht werden. Ich bin darüber auch sehr dankbar, im Moment ist für Unternehmer eine wirklich schwierige Zeit. Durch die ganzen neuen Regelungen durchzublicken ist auch nicht so einfach, ich habe mich deshalb dazu von meinem Steuerberater aus Hamm beraten lassen der zum Glück ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht hat.


    Bleibt gesund!


    ***Redaktioneller Eingriff*** Link entfernt

    Zudem falsche Beratung:

    In der Gewinn- und Verlustrechnung sollte sie als „sonstiger betrieblicher Ertrag“ erscheinen. Die Soforthilfen sind in jedem Fall steuerpflichtig.

  • Die Corona Soforthilfe ist auf jeden Fall steuerfrei und muss deshalb entsprechend gebucht werden

    https://www.haufe.de/steuern/k…orthilfen_170_513808.html



    ich habe mich deshalb dazu von meinem Steuerberater aus Hamm beraten lassen der zum Glück ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht hat.

    Dein Steuerberater hat Dir sicherlich gesagt, dass der Zuschuss umsatzsteuerfrei ist und als Betriebseinnahmen grundsätzlich steuerpflichtig.


    Ansonsten müsstest Du Dir leider einen anderen Steuerberater suchen, bzw. ihn nochmals bitten das Licht wieder an zu machen. :grumble:

  • hallo zusammen!


    wie wäre es mit dem Konto 2500 als außerordentliche Einnahmen?


    Mir war dieses Konto zu buchen, einfach das Richtige.

    Es taucht lediglich in der Einnahmen / Überschussrechnung auf, das sollte ja so korrekt sein, denke ich.


    habe natürlich keine Ahnung, wie sich das in der G+V verhält. Das trifft jedoch bei mir nicht zu.

  • Noch mal eine Frage dazu. Wenn ich die "Soforthilfe" auf das Konto 2709 im SKR03 buchen will und die mit "Keine Umsatzsteuer" deklariere, was ja auch so korrekt ist, bekomme ich einen Warnhinweis, das der Steuerschlüssel nicht geeignet ist für das Konto und das es zu Problemen mit der Datenübernahme in Blatt UsSt2A kommen kann. Kann ich diesen Hinweis irnorieren und trotzdem Buchen oder hat das noch andere Auswirkungen??