WEG Profis - Buchhaltungfrage...

  • Hallo,


    eine Frage für WEG Profis...mein Buchhaltungwissen ist nicht schlecht, aber ich bin gerade verunsichert.

    Bei der Übernahme einer neuen WEG bekomme ich folgende Saldenliste des Vorverwalters.


    Mein erster Gedanke: die WEG hat eine Deckungslücke . Konto 74 übersteigt Konto 12, weitere Guthabenbankkonten gibt es nicht.

    Die Vorverwalterin wollte mir heute erklären, der Heizölbestand (Konto 39) müsse zu den Rücklagen dazugezählt werden...das wäre üblich.


    Ich wollte jetzt keinen Streit vom Zaun brechen, denn ich sehe das definitiv anders. Die Gemeinschaft muss immer mehr Kapital (reales) zur Verfügung haben,

    als das Rücklagenkonto ausweist....


    Ich stelle mir gerade die Frage - welche Anfangsbestände zum 1.1.2020 soll ich mit dieser Liste denn im Wiso HV eintragen ? Müsste ich nicht eigentlich für einen Ausgleich

    sorgen, und damit die Eigentümer zum finanziellen Beitrag per Sonderumlage bitten ?


    Bin für euer Wissen dankbar, in der WEG hat nie jemand die Kassen geprüft und versteht nicht zwingend, um was es hier geht...


    (leere Stellen im Dokument habe ich gelöscht wg. DSGVO).


    Danke !

  • Ich finde das komplett unlogisch, aber könnte das buchhalterisch in Bezug auf eine WEG nicht begründen.


    Aber ich würde den Verwalter mal fragen, ob er jeden Monat den Ölstand misst, wie er ihn dann bewertet und umbewertet, damit die Rücklage immer "aktuell" korrekt ist. Und was macht er denn mit dem verbrauchten Öl ? Reduziert das die Rücklage jeweils ? Wenn ja, um wieviel. Spannende Sache - Das ist ja fast als wenn man die Rücklage in Aktien anlegt.


    Ich würde ihn auch, ob er denn Dinge, die die Hausgemeinschaft "anschafft" ebenfalls mit in die Rücklage einbezieht. z.B. neue Glühbirnen oder ein neues Dach, neue Fenster etc. Das ist ja nicht groß anders.


    Über Sonderumlage kannst Du es wohl nicht lösen. Denn die musst Du auch buchen, wenn sie bezahlt wird. Ich würde den Stand der vorhandenen Bankkonten übernehmen und was dann davon Rücklage sein kann/darf mit dem Beirat besprechen und ihm das erklären.

  • Hallo Data,


    ich würde die Liste mal zur Seite legen und mir zunächst die Fakten nehmen.


    Fakten wären in dem Fall: Was weist das Girokonto zum 31.12.2019 aus? Was das Rücklagenkonto zum 31.12.2019?


    Die Sache mit dem Heizölbestand, welcher angeblich zu den Rücklagen gezählt werden muss, ist nicht rechtens. Beispielsweise kann ich nicht mit einem Kännchen Öl in den nächsten Baumarkt laufen und der WEG davon eine benötigte Leuchte kaufen. Man kann zwar mit einem Teil der Rücklagen Heizöl kaufen, aber nicht mit Heizöl irgendeine Rücklage generieren.


    Du benötigst einen Wirtschaftsplan, der die realen Zu- und Abgänge darstellt. Erstelle ich mir in Excel für die WEGs, die ich verwalte, damit ich in einem Monat keine Unterdeckung habe (kann passieren, wenn mit einem Mal die Aufzugswartung gezahlt werden muss, was sich ja über das Jahr mit dem Hausgeld normalerweise ausgleicht). Also musst Du wissen, was an Ausgaben da ist und ob die WEG wirtschaftlich defizitär ist.


    Vor zwei Jahren hatte ich eine WEG, deren vorherige Hausverwaltung die Rücklagen nicht auf das Sparbuch gepackt hat, und die WEG lebte quasi nur dadurch, dass die Rücklagen auf dem Girokonto waren. Die waren defizitär. Schwierige Situation.


    Wenn Du diese Fakten zusammen hast, kannst Du darlegen, warum du eine Sonderumlage benötigst und in welcher Höhe.


    Erstmal meine 5 ct dazu :=).

  • Beispielsweise kann ich nicht mit einem Kännchen Öl in den nächsten Baumarkt laufen und der WEG davon eine benötigte Leuchte kaufen. Man kann zwar mit einem Teil der Rücklagen Heizöl kaufen, aber nicht mit Heizöl irgendeine Rücklage generieren.

    You made my day !


    Interessantes Thema:

    Mich würde auch interessieren, wie die das in den Vorjahren buchhalterisch hinbekommen haben.

    Geldausgabe für Öl gebucht und dann das Konto Öl als Bestandskonto geführt und irgendwann vom Bestand gegen Rücklagen ? Das kann ja nicht gehen. Die haben vielleicht einfach am Jahresende wohl wie die Saldenliste Geldbestand und Ölbestand addiert und als Rücklage deklariert oder wie haben die das hinbekommen ? Und wie haben sie dann die Rücklagenentwicklung dargestellt ?!


    Wie geht man damit um, wenn Girokonto + Geldanlagen (Sparbuch) < ausgewiesene Rücklage ? Die Eigentümer zahlen Betrag X so dass soviel Geld in die Geldanlage fliessen kann, dass das Rücklagenkonto dem Sparbuch entspricht ? Wie buche ich denn dann die Einzahlung auf das Sparbuch ? Wie buche ich die Einzahlung der Eigentümer ?

  • Vor zwei Jahren hatte ich eine WEG, deren vorherige Hausverwaltung die Rücklagen nicht auf das Sparbuch gepackt hat, und die WEG lebte quasi nur dadurch, dass die Rücklagen auf dem Girokonto waren. Die waren defizitär. Schwierige Situation.

    Danke KleinerVerwalter , das trifft es genau. Ist hier auch so.


    Konnte gestern mit der Vorverwalterin, deren Eltern seit 30 Jahren die WEG betreuten, klären was hier der Hintergrund ist. Auch in alten Abrechnungen von 1998 war es zu finden....


    Man hat vor vielen Jahren 2 Rücklagenkonten geführt. Einmal die normale IHR, und dann ein Konto "Heizölfinanzierung". Auf beiden Konten (Buchhaltungskonten) stehen Salden. Das IHR hat sich ganz normal entwickelt und hatte auch immer Zu- und Abgänge, je nach Wirtschaftsjahr eben.

    Den Stand von 1998 des Heizölfinanzierungskontos wurde aber bis 31.12.2019 weitergeführt.

    Und jetzt zum Jahreswechsel hat man die beiden Konten zusammengebucht.


    Ein Bankkonto für Rücklagen (egal ob Instandhaltung oder Ölkauf) gibts nicht (mehr). Alles auf einem Girokonto.


    Dann heisst das doch für mich: ich lege 2 RL Konten an, ein IHR Konto und dazu ein Bankkonto. Darauf kommt der Stand vom 30.12.2019, ohne das Saldo des Ölkaufkontos. Und dann das Ölkaufkonto, hier lege ich den Stand vom 30.12.2019 an, und führe das einfach als Verbindlichkeit der WEG gegenüber den Eigentümern immer so weiter.


    Das Geld ist physisch nicht mehr da, man hat es ja - rollierend - immer wieder für den Ölkauf verwendet. Das dürfte dann aber auch kein Problem sein, ich muss ja nur sicherstellen das zumindest die IHR vollständig da (und gesichert auf einem Sparkonto abgelegt) ist. Das wird gerade so reichen...nur ist dann halt das Girokonto leer...


    Passt das so ?


    Übrigens, den Wirtschaftsplan erstelle ich immer im Wiso HV - wozu brauchst Du dafür noch Excel ??


    Danke + Gruß

    Data

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Hallo Data,


    Kurzantwort zu "wozu ich Excel brauche"; Rest später.


    Selbstverständlich erstelle ich den Gesamtwirtschaftsplan sowie die Einzelwirtschaftspläne im Hausverwalter, gar keine Frage


    Aber es gibt punktuell größere Abgänge - wie z.B. die für eine Aufzugswartung in Höhe von 1376,- €. Das Geld wird dann am 22.07.2020 abgebucht und muss physisch auch auf dem Girokonto vorhanden sein. Es reicht dann nicht, dass über ein Wirtschaftsjahr von den einzelnen Eigentümern die 1376 € "angespart" werden. Gleiches passiert mit Grundbesitzabgaben, die jedes Quartal anstehen. Da gibt es bei mir in einer WEG Monate, wie den Februar und den August, wo fast die doppelten Ausgänge wie in den anderen Monaten anfallen - und das Konto muss dann gedeckt sein. Das sieht man jedoch nur, wenn man einen Einnahme- und Ausgabewirtschaftsplan hat. Und den habe ich mir in Excel erstellt.


    So sehe ich auch, ob eine Sonderumlage gebraucht wird oder nicht.

  • Alles klar, das hab ich natürlich auch die Fälle. Deswegen muss die Höhe des Girokontos ausreichend sein, das abzufedern. Oder eben, nach Beschluss, kurzfristiger Transfer vom IHR Konto zur Liquiditätssicherung. Gerade erst wieder vereinbart.

  • Zwischenzeitlich bin ich über diesen Artikel gestolpert, der - denke ich - die Thematik an sich gut erklärt.

    Das ist für viele sicher Basiswissen. Viele können das aber auch vertiefen ... geht mir auch so, ich musste es 2mal lesen.

    Aber ich hoffe mein obigen Überlegungen, wie das im Wiso HV abgebildet werden kann, sind dann auch korrekt. :vain:


    https://www.treubau.de/files/d…sruecklage_Behandlung.pdf

    Nachtrag: bin erstmal gescheitert. Das klappt leider nicht so einfach.

    Als Rücklagenkonto kann ich diese Werte von annodazumal nicht eintragen...denn ich habe ja dazu kein RL Bankkonto.

    Ohne die bilanzielle Ansicht, bzw. die Vermögensübersicht, kann ich im HV diese alte Schuld der WEG gegenüber den Eigentümern nicht abbilden...mir fällt jedenfalls grad nix dazu ein...

    Euch vielleicht ?


    Wie löst ihr das bei Objekten mit Heizöl ?

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

    4 Mal editiert, zuletzt von Datawizz () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Hallo

    Habe leider keine Lösungsvorschläge, aber ein ähnliches Problem. Will meine ganze Verwaltung auf WISO umstellen. Soweit so gut. Bin Verwalter in Luxembourg und bei uns müssen die Rücklagen nicht auf einem speziellen Konto verwaltet werden, was aber bisher immer so war, da es einfach praktischer war. Jetzt im zuge von Sparmassnahmen der Bank wurden beiden Konten zusammengeschlagen. Wie kann ich weiterhin (virtuell) beide Konten getrennt in WISO verwalten?

    Bin offen für alle Ratschläge. Besten Dank im Voraus

  • Hallo

    Habe leider keine Lösungsvorschläge, aber ein ähnliches Problem. Will meine ganze Verwaltung auf WISO umstellen. Soweit so gut. Bin Verwalter in Luxembourg und bei uns müssen die Rücklagen nicht auf einem speziellen Konto verwaltet werden, was aber bisher immer so war, da es einfach praktischer war. Jetzt im zuge von Sparmassnahmen der Bank wurden beiden Konten zusammengeschlagen. Wie kann ich weiterhin (virtuell) beide Konten getrennt in WISO verwalten?

    Bin offen für alle Ratschläge. Besten Dank im Voraus

    In Deutschland sind auch nicht zwei Bankkonten (lfd. Konto und Rücklagenkonto) vorgeschrieben, buchhalterisch muss dies jedoch voneinander getrennt werden. Du kannst ein "Bankkonto" in WISO anlegen, welches offline geführt wird und hierüber die Rücklagenbuchungen vornehmen.

  • Hallo

    Habe leider keine Lösungsvorschläge, aber ein ähnliches Problem. Will meine ganze Verwaltung auf WISO umstellen. Soweit so gut. Bin Verwalter in Luxembourg und bei uns müssen die Rücklagen nicht auf einem speziellen Konto verwaltet werden, was aber bisher immer so war, da es einfach praktischer war. Jetzt im zuge von Sparmassnahmen der Bank wurden beiden Konten zusammengeschlagen. Wie kann ich weiterhin (virtuell) beide Konten getrennt in WISO verwalten?

    Bin offen für alle Ratschläge. Besten Dank im Voraus

    In Deutschland sind auch nicht zwei Bankkonten (lfd. Konto und Rücklagenkonto) vorgeschrieben, buchhalterisch muss dies jedoch voneinander getrennt werden. Du kannst ein "Bankkonto" in WISO anlegen, welches offline geführt wird und hierüber die Rücklagenbuchungen vornehmen.

    Der Trick wäre gar nicht so schlecht, aber virtuelle Bankkonten kann man nicht anlegen.

    Wenn, dann muss es eine echte IBAN sein die man dort verwendet, denn der HV prüft die IBAN...

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • http://www.iban-rechner.de, hier kann man sich eine Phansie-IBAN generieren ;)

  • Hallo,

    ich habe eine WEG in der seit 2014 Sonderumlagen angefordert wurden. Diese Sonderumlagen sind bisher nicht abgerechnet worden, da die Bestimmung - Sanierung - nicht abgeschlossen war. Jetzt ist die Sanierung soweit abgeschlossen und ich muss nachträglich alles ordnungsgemäß abwickeln.

    Die Zahlungseingänge der einzelnen Eigentümer für die einzelnen Sonderumlagen lt. Beschluss habe ich erfasst. Wie erfasse ich jedoch die Soll-Stellungen? Es ist ja keine regelmäßige Rücklage.

    Das WISO Programm habe ich erst letztes Jahr eingeführt, d.h. die Vorjahre 2014-2017 sind nicht über dieses Programm gebucht.

    Hat mir jemand einen Tipp?

  • Hallo, der Vorschlag mit einem "virtuellen" Bankkonto für die IHR, welches offline geführt wird bringt leider nichts, da der Bestand des reellen Bankkontos dann nicht korrekt ist.

    Ich suche auch nach einer Lösung, für die Verwaltung von Rücklagen in WISO Hausverwalter ohne Bankkonto.

    Nutzer von WISO Hausverwalter seit September 2015

  • Datawizz

    Nochmal eine Frage evtl. auch in diesem Zusammenhang.

    Gibt es im Hausverwalter denn "irgendeinen Button", in dem ich Buchungen, welche nicht relevant sind für die Hausverwalter-Abrechnung einfach als nicht relevant benennen kann.


    Hintergrund: Ich mache Abrechnungen noch nicht so lange mit diesem Programm und habe teils erst nach und nach eine Stringenz in den Buchung zu hier eigens angelegten Hauskonten =Bankkonten. In der Anfangszeit liefen Abbuchungen teils auch noch für andere KOsten dort weg oder auch mal für ein anderes Gebäude, was natürlich dazu führt, dass die Salden der Bankkonten nicht mit Einnahmen und Ausgaben für das jeweilige Haus übereinstimmt.


    - in anderem Zusammenhang verwende ich Wiso Mein Büro-Software und hier gibt es einen einfachen Button "Nicht abrechnungsrelevant" mit dem dann dieser Buchungsposten einfach auch nicht in die EÜR mit eingeht. Wäre so einfach, wenn die Programmierer mal in die bereits gelungenen Lösungen anderer Programme aus dem gleichen Haus reinschauen würden.

  • Wäre so einfach, wenn die Programmierer mal in die bereits gelungenen Lösungen anderer Programme aus dem gleichen Haus reinschauen würden.

    Ja. :!: :beer:

    Wäre das so, dann könnte man mit dem Wiso HV auch professionell arbeiten, doppelte Buchführung, angepasste Texte und Dokumente erstellen, Kontaktverwaltung und Import-Export, Kalendersynchronisation, Überweisungen und Lastschriften die 100% korrekt sind usw. usw. usw.


    Bei Buhl im Haus gäbe es alles, um ein richtig gutes Programm zu programmieren. So ists halt leider ne fehlerbehaftete halbe Lösung....

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P