Hallo,
eine Frage für WEG Profis...mein Buchhaltungwissen ist nicht schlecht, aber ich bin gerade verunsichert.
Bei der Übernahme einer neuen WEG bekomme ich folgende Saldenliste des Vorverwalters.
Mein erster Gedanke: die WEG hat eine Deckungslücke . Konto 74 übersteigt Konto 12, weitere Guthabenbankkonten gibt es nicht.
Die Vorverwalterin wollte mir heute erklären, der Heizölbestand (Konto 39) müsse zu den Rücklagen dazugezählt werden...das wäre üblich.
Ich wollte jetzt keinen Streit vom Zaun brechen, denn ich sehe das definitiv anders. Die Gemeinschaft muss immer mehr Kapital (reales) zur Verfügung haben,
als das Rücklagenkonto ausweist....
Ich stelle mir gerade die Frage - welche Anfangsbestände zum 1.1.2020 soll ich mit dieser Liste denn im Wiso HV eintragen ? Müsste ich nicht eigentlich für einen Ausgleich
sorgen, und damit die Eigentümer zum finanziellen Beitrag per Sonderumlage bitten ?
Bin für euer Wissen dankbar, in der WEG hat nie jemand die Kassen geprüft und versteht nicht zwingend, um was es hier geht...
(leere Stellen im Dokument habe ich gelöscht wg. DSGVO).
Danke !