Hallo,
weiß jemand, wo nach §3 Nr. 36 EStG steuerfreie Einnahmen aus der Verhinderungspflege/Ersatzpflege eingetragen werden müssen?
Es sind ja keine "Sonstigen Einkünfte" nach nach § 22 Nr. 1a EStG (in WISO unter "Leistungen"), weil sie wegen der sog. "sittlichen Verpflichtung" nach §3 Nr. 36 EStG steuerfrei sind. Die WISO Hilfe sagt dazu nichts, es ist aber überall zu lesen, dass man diese Leistungen eintragen muss.
Danke
Carsten