Wechsel zur Regelbesteuerung - welche Schritte sind im Programm nötig

  • Guten Morgen,

    ich werde zum 1.1.2022 zur Regelbesteuerung wechseln und bin mir nicht sicher, was ich im Programm dazu alles umstellen muss.

    Die vorhandenen Informationen/Beiträge zu diesem Thema gehen alle irgendwie nicht auf die grundsätzlichen Schritte ein ( oder ich verstehe es nicht richtig).


    Ich habe nur wenig Kunden (90% privat, 10% B2B) und habe kein Problem damit, meine Kunden und auch die Artikel neu anzulegen.

    Aber in der pdf zu diesem Thema muss man ganze Datenbanken exportieren, importieren usw.

    Damit habe ich aber echt Verständnisprobleme. Ich bin kein Computerspezie und habe auch keinen im Umfeld.


    Kann ich nicht einfach Kunden, Artikel und Rechnungstexte neu anlegen und in den Stammdaten die Ust-Befreiung rausnehmen?

    Oder stelle ich mir das doch zu einfach vor?


    Danke für eine kurze Info,


    Sabine :/

  • Meinem Verständnis nach müsste das mit dem Anlegen eines neuen Kontenplans gelingen, der ab 2022 gilt und bei dem die Steuereinstellungen und Standardkonten entsprechend gesetzt sind. Nur finde ich keine Möglichkeit einen solchen anzulegen?

    Rechnungsvorlagen müssten geändert werden und evtl auch die Steuereinstellung für Deine Artikel

  • Hallo Michael,

    danke für die schnelle Info.

    Ja, so habe ich mir das auch gedacht - Rechnungen, Kunden und Artikel ändern (auf neue rechtliche Vorgaben bzw richtige Steuersätze) und dann

    über den Kontenplan und die Firmenstammdaten das neue Jahr "anlegen" und verwenden.

    Aber ich habe das auch nicht gefunden ..... ich muss nochmal suchen gehen


    Aber ich muss deiner Meinung nach auch keine Datenbanken anlegen, exportieren, importieren usw.

    Gruß

    Sabine :thumbup:

  • Aber ich muss deiner Meinung nach auch keine Datenbanken anlegen, exportieren, importieren usw.

    Gruß

    Sabine :thumbup:

    Man kann keine Datenbanken anlegen, exportieren und importieren. Es gibt nur eine Datenbank und die legt das Programm selbst an. Man kann ein Backup der Daten machen und wieder importieren, aber dann hat man nur den Zustand wieder, wie er beim Erstellen des Backups war.


    Es ist ja nicht mehr allzu viel Zeit und als Notlösung würde ich zum 31.12.2021 unter Datei/Datensicherung ein backup erstellen, dann die Artikel/Kunden ect. ,was Du weiterverwenden willst, exportieren Datei/Daten-Export und zum 1.1.2022 das Programm neu installieren und die Einstellungen für die Regelbesteuerung setzen. Dann die Artikel und Kunden wieder importieren.

    Bei einer Steuerprüfung kann man auf die alten Daten dann wieder zurückgreifen indem man das alte Backup einspielt.


    Alternativ dazu bei Buhl anrufen und fragen, wie man in Deinem Fall vorgeht.

  • Vor allem sollte vor dem Wechsel darauf geachtet werden, dass alle im Vorjahr erbrachten Lieferungen/Leistungen abgerechnet wurden per Ausgangsrechnung, da diese noch unter die Kleinunternehmerregelung fallen, auch wenn zum 1.1. auf Umsatzsteuerpflicht umgestellt wird. Und ob man in Mein Büro noch wechseln kann, wenn man im Januar eine Rechnung für das Vorjahr erstellt, glaube ich nicht.

  • Aber in der pdf zu diesem Thema muss man ganze Datenbanken exportieren, importieren usw.

    Demnach hast Du das hier schon gefunden. https://www.buhl.de/shop/faqs?article=1916

    Ich kann es auch nicht nachvollziehen, warum die GOBD solch einen komplizierten Weg mit Neuinstallation erforderlich macht. Das liest sich so, als ob das Programm trotz der GOBD nach Änderung der Firmendaten die angelegten Rechnungen rückwirkend auf Regelbesteuerung ändert.

    Kann ich nicht einfach Kunden, Artikel und Rechnungstexte neu anlegen und in den Stammdaten die Ust-Befreiung rausnehmen?

    durchaus möglich, dass das reicht

    am besten mal ausprobieren, anders wird es wohl nicht gehen (bis hin zur USt-VA und EÜR)

    vorher natürlich Datensicherung machen

  • Hallo Zusammen,

    danke für Euere Informationen.


    Ich habe zwischenzeitlich vom Support die Info erhalten, dass ich einen neuen Mandanten anlegen muss, um auf die Regelbesteuerung umzustellen.

    Ein paar Fragen dazu habe ich noch an den Support gestellt, hoffentlich bekomme ich diese für mich als Computer-Laien verständlich erklärt :wacko:


    Am wichtigsten ist mir die Frage, ob ich z.b. im ersten Quartal 2022 auf beide "Mandanten" zugreifen kann, da ich ja für 2021 noch die EÜR und die Steuererklärungen machen muss. Aber parallel muss ich ja auch schon neue Rechnungen mit U-St schreiben ....


    Neida: klar, ich habe alle Rechnungen für 2021 schon erstellt und auch alle Eingangsrechnungen bezahlt ;)

    Michael: dein Vorschlag (allerdings besser verständlich ;) formuliert ) entspricht den Informationen vom Support. Und das mit der "Datenbank erstellen" war einfach schlecht von mir formuliert.


    Drückt mir die Daumen, dass das alles klappt. Ich habe echt nicht viel Ahnung von Programmen und ähnlichem (sonst wäre ich ITlerin und keine Seniorenassistentin mit Buchhaltungsgrundwissen :D )


    Sabine

  • Also so wie ich das verstehe, wäre die Lösung mit 2 getrennten Mandaten natürlich das komfortabelste da Du dann hin und her wechseln kannst und auf alle Daten zurückgreifen kannst, allerdings würde das bedeuten, dass Du das Modul Firma+ buchen musst, damit Du überhaupt einen zweiten Mandaten anlegen kannst, dh. 7,50€ pro Monat für das Modul.

    Da wäre meine Lösung mit dem Backup auf Dauer billiger, allerdings kannst da nicht so einfach auf den anderen Zustand umstellen und parallel arbeiten geht schonmal überhaupt nicht.


    Ansonsten Betriebsausgaben sind ja nicht verkehrt, wenn Du sicher gehen willst, lass Dir das Programm vom Buhl Einrichtungsservice so einstellen, dass es richtig läuft.

  • .... allerdings würde das bedeuten, dass Du das Modul Firma+ buchen musst, damit Du überhaupt einen zweiten Mandaten anlegen kannst, dh. 7,50€ pro Monat für das Modul.

    Da wäre meine Lösung mit dem Backup auf Dauer billiger, allerdings kannst da nicht so einfach auf den anderen Zustand umstellen und parallel arbeiten geht schonmal überhaupt nicht.

    Ohne die Software zu kennen bzw. zu nutzen, gäbe es bei diesem aus unternehmerischer Sicht verschwindend geringen Mehrbetrag für mich nur eine Entscheidung. Mal ganz abgesehen von der Zeitersparnis und den Sicherheitsaspekten, auch bezüglich Prüfungsaktivität des FA. Die 7,50€ monatlich hat man als Unternehmer sicherlich schnell wieder rein, wenn man seine Aktivitäten/Prioritäten anderweitig setzen kann. :)

  • Ja sehe ich im Prinzip genau so, die 90Euro netto im Jahr fressen jetzt nicht viel Brot, allerdings ist das Jahr um Jahr um Jahr und das nur um die Daten einer Firmenzeit des Kleingewerbes ständig parat zu halten, die man nur im Falle einer Steuerprüfung parat haben muss.


    Eine aus meiner Sicht günstige Handhabe wäre, das Modul Firma+ nur für ein paar Monate zu nutzen, so lange man parallel arbeiten muss, bis alles an Steuer ect abgeschlossen ist und es dann zu kündigen. Sehe da aber die Gefahr, dass dann der richtige Mandant weiterarbeiten kann und nicht der der nicht mehr gebraucht wird..... Wenn Mandant 1 die Kleinunternehmung ist und Mandant 2 die regelbesteuerte Firma. Wenn dann Firma+ wegfällt, müsste das weiterarbeiten mit Mandant 2 gewährleistet sein und Mandant 1 wegfallen. Was aber glaube ich knifflig ist.

  • Ich kann es auch nicht nachvollziehen, warum die GOBD solch einen komplizierten Weg mit Neuinstallation erforderlich macht. Das liest sich so, als ob das Programm trotz der GOBD nach Änderung der Firmendaten die angelegten Rechnungen rückwirkend auf Regelbesteuerung ändert.

    Genauso ist es beim "Neu Erstellen" aller Buchungen. Nicht bei den Rechnungen selbst. Über die Umsetzung der GobD wurde ja auch schon viel geschrieben.

    Teste es doch spasshalber mal aus und berichte. Ich habe leider kein "Testsystem" und am Demomandanten will ich mangels Vertrauen bei MB lieber auch nicht rumfummeln.


    Das komplett neue Erstellen des Mandanten ist eben notwendig um eine Vermischung/Veränderung der Daten unterjährig zu vermeiden.

    2 Mal editiert, zuletzt von amafinode ()

  • Ich kann dir sagen, was ich machen würde:


    Neuer PC :thumbsup: (mein jetziger hat noch nicht einmal SSD M.2 Steckplätze), neues Wiso Mein Büro, Artikel, Kunden, Lieferanten, evtl. Vorlagen usw. importieren und das Mein Büro auf dem alten PC dann nicht mehr aktualisieren oder verlängern.

  • Guten Morgen Allerseits,


    ich bin voll bei euch - die 7,50 Euro pro Monat sind nicht das Problem. Ich ärgere mich nur etwas darüber, dass man mir das seit mehreren Tagen bei meinen Anfragen im Support nicht konkret so benennt. Dann wäre das alles schon erledigt.

    Ich habe diese Frage bzgl eines zusätzlichen Moduls ganz konkret gestellt und keine Antwort darauf bekommen. Darum habe ich dann wirklich viel Zeit hier im Forum, im Handbuch und sonstwo verplempert, um diese Info nur auf Umwegen zu erhalten.


    Ich hoffe mal, dass das mit dem neuen Mandant anlegen und dem Übertragen der alten Daten (irgendwie müssen ja meine noch unbezahlten Ausgangsrechnungen 2021 in das Jahr 2022 rein) etwas runder läuft.


    Ich halte euch gerne auf dem Laufenden.


    Erstmal danke für Eure Hilfen.


    Sabine

  • Ich hoffe mal, dass das mit dem neuen Mandant anlegen und dem Übertragen der alten Daten (irgendwie müssen ja meine noch unbezahlten Ausgangsrechnungen 2021 in das Jahr 2022 rein) etwas runder läuft.

    wie ich gelesen habe ist MB Mehrmandantenfähig d.h. Du legst einfach einen neuen Mandanten an (regelbesteuert) und führst im jetzigen Mandanten das Jahr zu Ende.

    Du kannst (wenn das bei MB möglich ist) Deine Kunden und Artikel exportieren und im neuen regelbesteuerten Mandanten importieren.

    Evtl. muss noch nachgearbeitet werden. Sind Preise alles Nettopreise zzgl. USt.

    Geschäftskunden bekommen andere Rechnung als Privatkunden etc. Ist nicht so dass man da einen Schalter umlegt und ist nun schwubs in der Regelbesteuerung.

    viel Glück

  • Das ist korrekt. Man sollte nur wissen, dass jeder Zusatzmandant ein kostenpflichtiges Zusatzmodul ist. Aber stimmt, so sollte es auch gehen. Allerdings müssen die Stammdaten manuell angelegt werden, denn importieren kannst du sie nicht in einen anderen Mandanten. Dazu müsste man dann eher die Datenbank kopieren, aber das setzt schon ein wenig IT-Kenntnisse voraus.

  • Du legst einfach einen neuen Mandanten an (regelbesteuert) und führst im jetzigen Mandanten das Jahr zu Ende.

    sry. wäre auch Quatsch. (hat mir eben mein StBer. gesagt)

    Am besten ist, zu beginn des neuen Jahres in den Firmenangaben einen Haken bei Umsatzsteuerpflicht zu setzen. Alle Rechnungen welche im neuen Jahr bezahlt werden auf Erlöse Steuerfrei buchen.