Dank des modularen Aufbaus ist MeinBüro über alle Branchen hinweg im Einsatz. Große und kleine Unternehmen gehören ebenso zu unseren Kunden wie Freiberufler und selbstständige Unternehmer.Machen Sie sich selbst ein Bild davon, wie MeinBüro auch Ihren Berufsalltag vereinfachen kann!
Zur besseren Nachverfolgbarkeit für Sie und Ihre Kunden können Sie Ihre Angebots- oder Auftragsnummern ganz einfach auch auf Ihre Rechnungen übernehmen! So wissen Sie immer welche Vorgänge zueinander gehören und haben den vollen Durchblick. Mit welchen Klicks Sie diese Nummern auf Ihre Vorgänge übernehmen können, zeigen wir in diesem Quicktipp.
In WISO MeinBüro Rechnungen haben Sie ganz einfach die Möglichkeit einen Vorgang in einen anderen umzuwandeln: Ein Angebot in einen Auftrag, einen Auftrag in einen Lieferschein oder direkt in eine Rechnung. Hierbei werden ganz einfach der gewählte Kunde und die Artikel mit in den neuen Vorgang geschrieben. Selbstverständlich können Sie weitere Artikel hinzufügen oder löschen. Mit dieser Vorgangsumwandlung sparen Sie sich Zeit und ermöglichen sich die einfach Nachverfolgung Ihrer Vorgänge. In WISO MeinBüro Rechnungen sind Vorgänge, die umgewandelt wurden, automatisch mit diesem verknüpft. Mit einem Klick können Sie so von einem Auftrag in die zugehörige Rechnung springen und müssen nichts mehr umständlich suchen.
Diese Verknüpfung von unterschiedlichen Vorgängen ist praktisch für jeden Nutzer von WISO MeinBüro Rechnungen. Sobald Sie Ihre Vorgänge allerdings per Mail an Ihre Kunden schicken oder ausdrucken, geht diese Verknüpfung und die einfache Nachverfolgung verloren. Damit Sie und Ihre Kunden auch weiterhin den vollen Überblick behalten, nutzen Sie diese Funktion:
Zuerst wird ein neuer Auftrag erstellt: Der passende Kunde und die besprochenen Artikel werden aus den Stammdaten ausgewählt und der Auftrag gespeichert. Sobald der Kunde den Auftrag annimmt. Wird aus dem Auftrag mit einem Klick die entsprechende Rechnung. Wie kommt jetzt die Auftragsnummer auf die neu erstellte Rechnung?
Jeder Vorgang in WISO MeinBüro Rechnungen verfügt über den sogenannten Informationsblock in der rechten oberen Ecke.
Hier finden Sie wichtige und obligatorische Informationen wie die aktuelle Nummer des Vorgangs und die Kundennummer des ausgewählten Empfängers. Über das Zahnradsymbol können Sie die Einstellungen des Informationsblocks öffnen und weitere vordefinierte oder individuelle Felder hinzufügen. Hier finden Sie unter anderem das Feld „Auftrags-Nr.”
Wählen Sie das Informationsfeld aus und bestätigen Sie die Auswahl mit „Speichern“. Das Feld „Auftrags-Nr.“ erscheint sofort im Informationsblock und zeigt die Nummer des vorangegangenen Auftrags an. Die Bezeichnung des Feldes können Sie ändern, die eigentlich Nummer ist festgeschrieben.
Jetzt nur noch die Rechnung speichern und abschließen und schon haben Sie und Ihre Kunden jederzeit den vollen Überblick über alle verknüpften Vorgänge!
Die traditionelle Reihenfolge der Vorgangserstellung ist: Angebot › Auftrag › Rechnung
Die Nummern der vorangegangenen Vorgänge können immer auf die nächsten Vorgänge übernommen werden
Um die Differenzbesteuerung anwenden zu können, müssen gemäß § 25a UStG folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Edelsteine und Edelmetalle wie z. B. Silber sind von der Differenzbesteuerung ausgenommen, weil ihre Preise stark von internationalen Marktpreisen abhängig sind. Die Preise sind also oft weniger durch Nutzung oder Alter beeinflusst, wie es bei typischen gebrauchten Waren wie Pkw oder Handys der Fall ist. Diese Produkte sind zudem häufig Investitionsgüter und können zur Geldanlage oder als spekulative Güter dienen.
Die Standardbesteuerung, auch Regelbesteuerung genannt, bietet hier eine transparentere und gleichmäßigere Steuererhebung, was die Risiken von Steuerumgehungen mindert.
Die Differenzbesteuerung berechnet die Umsatzsteuer auf den Differenzbetrag zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis des Objekts.
Ein Beispiel für die Differenzbesteuerung könnte wie folgt aussehen:
Der Unternehmer hat Ware für 5.000 Euro eingekauft und verkauft sie für 8.000 Euro netto weiter. Es entsteht eine Differenz von 3.000 Euro. Die Umsatzsteuer von 19 % wird nur auf eben diese Differenz erhoben.
Die Regelbesteuerung ist die Standardmethode zur Berechnung der Umsatzsteuer in Deutschland. Hierbei wird die Umsatzsteuer auf den Netto-Verkaufspreis eines Produktes oder einer Dienstleistung angewendet.
Wir ergänzen zur Verdeutlichung das Beispiel von oben um die Regelbesteuerung:
Die Umsatzsteuer von 19 % wird auf den Netto-Verkaufspreis erhoben, der über dem Einkaufspreis liegt. Die Umsatzsteuer und der Brutto-Verkaufspreis sind bei der Regelbesteuerung also deutlich höher als bei der Differenzbesteuerung.
Anders ausgedrückt: Der Händler kann differenzbesteuerte Ware ohne Verlust deutlich günstiger weiterverkaufen als ein Wettbewerber, der die Umsatzsteuer mittels Regelbesteuerung berechnet – wovon auch der Endkunde profitiert.
Die Entscheidung, ob die Differenz- oder Regelbesteuerung angewendet werden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab:
Es empfiehlt sich, die Wahl der Besteuerungsmethode regelmäßig zu überprüfen, insbesondere wenn sich die Geschäftsumstände ändern. In vielen Fällen kann eine Beratung durch einen Steuerberater hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die gewählte Methode optimal zu den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens passt.
Bei der Differenzbesteuerung gilt immer der Regelsteuersatz von 19 %. Zudem muss bei der Rechnungserstellung deutlich gemacht werden, dass die Differenzbesteuerung zur Anwendung kommt. Gemäß § 14a Abs. 6 UStG verlangt der Gesetzgeber dafür einen der folgenden Hinweistexte auf der Rechnung:
Unabhängig von der gewählten Besteuerungsmethode besteht eine Aufzeichnungspflicht für den Unternehmer. Das bedeutet, auch bei der Differenzbesteuerung ist eine sorgfältige Dokumentation und Kontenführung notwendig, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Folgende Punkte sollten Unternehmer im Blick haben:
Wie auch schon bei der Wahl der Besteuerungsmethode empfiehlt sich hier die Konsultation eines Steuerberaters, um die individuellen Buchungsfälle optimal abzubilden.
Noch unsicher, ob die Differenzbesteuerung die richtige Besteuerungsmethode für Sie ist? Nachfolgend fassen wir die Vor- und Nachteile für Sie zusammen.
Vorteile:
Nachteile:
Die Differenzbesteuerung ist eine attraktive Option für viele Unternehmer, die mit gebrauchten Waren handeln. Sie bietet steuerliche Vorteile und vereinfacht die Buchhaltung.
Um jedoch sicherzustellen, dass alle Vorschriften korrekt eingehalten werden, ist es ratsam, geeignete Tools zu nutzen. Dafür bieten sich insbesondere die folgenden Produkte aus der WISO MeinBüro Produktwelt an:
Testen Sie die beiden Softwarelösungen kostenlos und unverbindlich. Ihre Testphase endet automatisch. Für Sie entstehen keine Kosten und keine weiteren Verpflichtungen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein wesentlicher Bestandteil des Finanzmanagements eines jeden Unternehmens, das umsatzsteuerpflichtig ist. Dieser Vorgang, der oft als zeitaufwendig und komplex empfunden wird, kann jedoch durch den Einsatz moderner Buchhaltungssoftware erheblich erleichtert werden.
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist eine regelmäßige Meldung, die Unternehmen beim Finanzamt einreichen müssen. Sie dient dazu, die im Voranmeldungszeitraum (meist monatlich oder quartalsweise) angefallene Umsatzsteuer, die von Kunden eingenommen wurde, sowie den Vorsteuerabzug, der auf betriebliche Einkäufe entfällt, zu deklarieren. Das Ziel ist die Ermittlung der zu zahlenden oder zu erstattenden Umsatzsteuer.
Die Erstellung der Umsatzsteuer Voranmeldung kann ohne entsprechende Vorkenntnisse und Werkzeuge eine Herausforderung darstellen. Insbesondere Kleinunternehmer scheitern daran oftmals aufgrund folgender Problemen:
In vielen Unternehmen wird es am Monatsanfang hektisch: Umsatzsteuervoranmeldungen müssen standardmäßig bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats übermittelt werden. Das gilt auch für Quartalsmelder: Deren Voranmeldungen sind normalerweise am 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar fällig. Aber: Mit einem Antrag auf Dauerfristverlängerung lässt sich der Voranmeldezeitpunkt um einen Monat nach hinten schieben. Die Umsatzsteuervoranmeldung für Juni (bzw. das zweite Quartal) ist dann nicht am 10. Juli, sondern erst am 10. August fällig.
So weit, so bekannt. Viel weniger bekannt und noch seltener praktiziert ist die Termin-Wahlfreiheit: Niemand verlangt, dass Sie die Zusatzfrist jedes Mal in Anspruch nehmen. Sie können die Fristverlängerung auch nutzen, um die Anzahl Ihrer Meldetermine zu halbieren: Sie erledigen einfach alle zwei Monate zwei Voranmeldungen auf einmal – und haben anschließend zwei Monate Melde-Pause.
Zugegeben: Viel weniger Arbeit ist das zwar nicht unbedingt. Sie müssen sich aber nur halb so oft in die Umsatzsteuerthematik hineindenken. Abgesehen davon: Festgelegt sind Sie auf die Doppelmeldungen nicht. Die komfortable Melde-Pause lässt sich auch vorausschauend einsetzen, um sich beispielsweise im Urlaub oder bei absehbaren Belastungsspitzen den Rücken freizuhalten.
Und: Wie der Name Dauerfristverlängerung schon sagt: Einmal beantragt, gilt die Fristverlängerung dauerhaft. Eine Verlängerung muss also nicht jährlich neu beantragt werden.
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Die Verwendung einer Buchhaltungssoftware zur Erleichterung der Umsatzsteuervoranmeldung ist eine effiziente Lösung, die nicht nur Zeit und Ressourcen spart, sondern auch die Genauigkeit und Compliance verbessert. Ob Sie ein Kleinunternehmer oder ein mittelständisches Unternehmen sind, die Investition in eine solide Buchhaltungssoftware zahlt sich langfristig aus.
Testphase endet automatisch - keine Kündigung nötig.
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