Hinweis: Am Montag, den 06.05., wird ein WISO MeinVerein Web Update durchgeführt. Die Anwendung wird ab 6.30 Uhr für ca. 30 Minuten nicht erreichbar sein.
  • 12. Januar. 2018
  • Administrator
  • 1

Zuletzt aktualisiert: 07.08.2023

Wer einen Verein gründet, der denkt bereits früh über einen passenden Vereinsnamen nach.

Doch nicht nur im Zuge der Vereinsgründung spielt das Thema „Namensrecht“ eine Rolle. Auch später kann man damit in Berührung kommen.

Sollte man den Vereinsnamen schützen lassen?

Heute möchte ich euch erzählen, worauf ihr im Bereich „Namensrecht“ achten solltet.

Warum kann ein Namensschutz für den Verein sinnvoll sein?

Ein Namensschutz spielt im Bereich „Verein“ natürlich keine so große Rolle, wie im gewerblichen Umfeld.

Für manche Vereine kann es jedoch sinnvoll sein, den Vereinsnamen schützen zu lassen. Schließlich ist der Vereinsname sozusagen die Marke, die für den Vereinszweck steht.

Er erzeugt die Bekanntheit des Vereins und ist sein Alleinstellungsmerkmal, das ihn von anderen Vereinen ähnlicher Art unterscheidet.

Vereine mit einem größeren Bekanntheitsgrad sollten deshalb darüber nachdenken,  den Vereinsnamen schützen zu lassen.

Auch für Vereine, die wirtschaftliche Leistungen (zum Beispiel Seminare) anbieten, kann ein Namensschutz einen entscheidenden Vorteil gegenüber den Wettbewerbern ausmachen.

Wie kann der Verein den Vereinsnamen schützen lassen?

Namensschutz nach §12 BGB

Einen grundsätzlichen Namensschutz erhält der Verein bereits durch die Führung des Vereins an sich.

Dies ist in §12 des BGB festgelegt.

Dort heißt es:

„Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.“ 

Das bedeutet, dass du – sofern der Vereinsname deines Vereins unverwechselbar ist – automatisch den Namensschutz durch §12 des BGB genießt. Denn wie auch natürliche Personen sind juristische Personen (also auch Vereine) von dieser Regelung betroffen. Und das, ohne etwas dafür zu tun. Großartig, oder?

Allerdings sollte dein Verein bzw. der Vereinsname eingetragenen Markennamen nicht in die Quere kommen und sich seinerseits an die Priorität leicht verwechselbarer oder gleicher Namen halten.

Sollte dein Verein durch die Ausnutzung eures Namens von Dritten beeinträchtigt werden, kannst du Unterlassung und Beseitigung verlangen und klagen. So muss sich kein Verein gefallen lassen, dass sich im gleichen Ort bzw. der gleichen Gemeinde ein zweiter Verein mit ähnlichem oder gar dem gleichen Namen gründet und eure Arbeit somit wesentlich einschränkt bzw. gar von eurer bereits aufgebauten Reichweite profitiert.

Neben dem Namen an sich, sind von diesem Schutz auch Abkürzungen betroffen, sofern sie „Verkehrsgeltung“ erreicht hat. Das bedeutet nur, dass er bereits Bekanntheit erreicht haben muss (und sei es nur in bestimmten Kreisen).

Den Verein als Marke anmelden

Vereine sind, wie andere juristische Personen auch, dazu berechtigt, eine Marke anzumelden.

Marken sind geschützte Zeichen, die Produkte oder Dienstleistungen kennzeichnen und helfen, diese Angebote von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Den Markenschutz kann man durch eine kostenpflichtige Eintragung beim Deutschen Patentamt erreichen.

Eingereicht werden können Namensteile oder Begriffe, die auf Leistungen und Produkte bezogen sind. Auch das Logo und Corporate Design kann man hier schützen lassen.

Ist es sinnvoll, den Verein als Marke anzumelden?

Für größere Vereine, die überregionalen Bekanntheitsgrade haben, kann die Markeneintragung sinnvoll sein.  Aber auch kleinere Vereine, für die der Namensschutz nach BGB noch nicht greift, da die Bekanntheit noch fehlt.

Fazit: Sollte man den Vereinsnamen schützen lassen?

Durch den Namensschutz nach §12 BGB besteht für jeden eingetragenen Verein, der einen unverwechselbaren Vereinsnamen hat – bereits ohne dass du etwas dafür tun musst. In manchen Fällen kann es sogar sinnvoll sein, den Verein als Marke beim Patentamt eintragen zu lassen.



War der Beitrag hilfreich für Dich?

Vielen Dank für Deine Stimme!

Ein Kommentar

    • Jörg Pohle
    • 1
    • 13:50 Uhr am 16. Mai. 2020

    Wo kann kann ich mein Name von der Mannschaft schützen lassen

    Wo kann kann ich mein Name von der Mannschaft schützen lassen

    Antworten

Comments are closed.

Jetzt alle Funktionen kostenlos für 14 Tage testen

  • alle Funktionen
  • unbegrenzte Mitgliederanzahl
  • keine automatische Verlängerung
  • keine Zahlungsdaten notwendig

Das MeinVerein Team

Lerne die Mannschaft hinter WISO MeinVerein kennen.

Weiterlesen Namensrecht: Sollte man den Vereinsnamen schützen lassen?