Neben Ort und Datum der Mitgliederversammlung gehören noch einige andere Informationen in die Einladung zur Mitgliederversammlung. Auf der Mitgliederversammlung können nur Beschlüsse über Anträge gefasst werden, die den Mitgliedern vorher bekannt gemacht wurden (§ 32 Abs. 1 BGB). Darum muss der Einladung immer eine Tagesordnung beigefügt werden. Außerdem sollte aus der Einladung hervorgehen, bis zu welchem Zeitpunkt noch Anträge eingereicht werden können (Zeitspanne ergibt sich aus der Satzung). Die Einladung sollte vom Vorstand unterzeichnet werden.
Was muss in die Einladung zur Mitgliederversammlung?
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