Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmer und auch Arbeitnehmer Bewirtungskosten absetzen. DafĂŒr stellt das Finanzamt aber strenge Regeln auf. Welche das sind und wie der Steuervorteil sicher ist, erklĂ€ren wir in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- SelbststÀndige und Arbeitnehmer können Bewirtungskosten absetzen
- DafĂŒr brauchst du unbedingt einen vollstĂ€ndigen Bewirtungsbeleg
- Das Essen oder die Feier muss immer einen rein beruflichen Zweck erfĂŒllen
GeschĂ€ftsessen absetzen: Das gilt fĂŒr SelbststĂ€ndige
LĂ€dst du Kunden fĂŒr GeschĂ€ftsmeetings zu einem Restaurantbesuch ein, kannst du mit der gezahlten Rechnung Steuern sparen. 70 Prozent deiner Rechnungssumme werden als Betriebsausgaben anerkannt. Die gezahlte Umsatzsteuer kannst du in voller Höhe als Vorsteuer abziehen.
Warum nur 70 Prozent? Durch den Restaurantbesuch entsteht fĂŒr dich automatisch ein Vorteil. Denn auch du isst mit und musst dich dadurch nicht mehr in deiner Freizeit ums Essen kĂŒmmern. FĂŒr diesen Vorteil streicht das Finanzamt automatisch 30 Prozent der Restaurantrechnung.
Da das Essen im Lokal aber sehr nahe am privaten Lebensbereich liegt, schaut das Finanzamt hier genauer hin. Deshalb solltest du in diesem Fall ganz genau darauf achten, alle Vorgaben zu erfĂŒllen. Das Wichtigste dabei ist ein vollstĂ€ndiger Bewirtungsbeleg. Den stellt dir deine Bedienung aus und er dient dir als Nachweis dafĂŒr, dass du tatsĂ€chlich geschĂ€ftlich essen warst.
Auf dem Bewirtungsbeleg mĂŒssen folgende Angaben stehen:
- wann und wo die Bewirtung stattgefunden hat
- der Anlass
- alle Teilnehmer (inklusive die einladende Person)
- Rechnung mit Angaben zu Speisen und GetrÀnken
- Gezahltes Trinkgeld kann handschriftlich ergÀnzt werden.
Der Bewirtungsbeleg muss unterschrieben werden.
Voller Kostenabzug bei Veranstaltungen im eigenen Betrieb
Findet das Meeting in deinem Betrieb statt und du bietest deinen Kunden Kaffee, Tee oder kleine Snacks an, kannst du die Kosten dafĂŒr auch in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen. Aber Achtung: Alkohol sollte nicht im Spiel sein, denn an dem Glas Sekt möchte das Finanzamt sich nicht beteiligen.
Bewirtungskosten in die SteuererklÀrung eintragen
Bist du selbststĂ€ndig, trĂ€gst du die Kosten als Betriebsausgaben im Rahmen deiner Einnahmen-Ăberschuss-Rechnung ein. Das geht ganz einfach in deiner SteuererklĂ€rung mit WISO Steuer. Und das Beste daran: Die EĂR kostet dich keinen Cent extra!
Klicke auf Thema hinzufĂŒgen > Weitere Einkunftsarten > SelbststĂ€ndige > Gewerbebetrieb. Jetzt machst du einfach alle Angaben zu deinen Gewinnen und Ausgaben â WISO Steuer erstellt ganz automatisch deine EĂR. Die Rechnungssumme deines GeschĂ€ftsessens trĂ€gst du ein unter Laufende steuerpflichtige EinkĂŒnfte > EĂR > Betriebsausgaben > Ăbrige beschrĂ€nkt abziehbare Betriebsausgaben.
Bewirtungskosten fĂŒr deine Angestellten
Kosten fĂŒr eine Bewirtung entstehen nicht zwangslĂ€ufig nur bei einem Restaurantbesuch mit GeschĂ€ftskunden. Geht es um die Verpflegung deiner Angestellten, sind 100 Prozent der Rechnung absetzbar. Das gilt in diesen FĂ€llen:
Bewirtungskosten als Arbeitnehmer absetzen
Auch Arbeitnehmer können Bewirtungskosten als Werbungskosten absetzen. Wichtig sind dabei diese Punkte:
Kosten fĂŒr eine private Feier (wie Geburtstag oder Hochzeit) akzeptiert das Finanzamt nicht. Auch dann nicht, wenn du auch Kollegen oder GeschĂ€ftspartner einlĂ€dst. Anders sieht es aber aus, wenn du eine Feier nur fĂŒr deine Kollegen ausrichtest. Das gilt beispielsweise fĂŒr die Feier deines FirmenjubilĂ€ums oder Abschieds.
LĂ€dst du auch private GĂ€ste ein â wie deinen Partner oder die Kinder â musst du die Kosten anteilig abziehen. Und auch dann gilt: Das Finanzamt entscheidet bei diesem Thema den individuellen Fall. Der Steuervorteil ist also nicht garantiert, wenn sich Privates mit Beruflichem zu sehr vermischt.
So trÀgst du die Ausgaben richtig ein
Als Arbeitnehmer trĂ€gst du die Bewirtungskosten in der Anlage N ein. Klicke dafĂŒr auf Arbeitnehmer, Betriebsrentner und PensionĂ€re > Ausgaben > Bewirtungskosten.
Gestellte Mahlzeiten auf der Arbeit: Wie sieht es bei der Steuer aus?
FĂŒr dich als Angestellten ergibt sich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil, wenn du kostenlos oder gĂŒnstiger beim Arbeitgeber isst. Den musst du in deiner SteuererklĂ€rung angeben. Dabei gibst du nicht die tatsĂ€chlichen Kosten an, sondern die Werte aus der amtlichen Sachbezugstabelle.
Alternativ kann dein Arbeitgeber fĂŒr das tĂ€gliche verbilligte oder kostenlose Essen auch pauschal Lohnsteuer abfĂŒhren. Der Steuersatz betrĂ€gt dann 25 Prozent. Wichtig ist dabei, dass die Mahlzeiten zusĂ€tzlich zum Arbeitslohn zur VerfĂŒgung gestellt werden.
FAQ: Bewirtungskosten absetzen
Was zÀhlt zu den Bewirtungskosten?
Kann ich auch das Trinkgeld bei Bewirtungskosten absetzen?
Wann kann ich 100 Prozent der Bewirtungskosten absetzen?
Was mache ich, wenn ich keinen Bewirtungsbeleg habe?
Kann ich Essen mit meinen Angestellten absetzen?
Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfĂŒgen
Quelle: BMF