Auto & Steuern: So sparst du richtig
Mach deine Steuererklärung zum Boxenstopp
Ob Fahrtkosten, Firmenwagen oder E-Auto – mit WISO Steuer holst du das Maximum raus. Einfach eintragen, automatisch berechnen lassen und direkt abgeben.
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Pendlerpauschale & Fahrtkosten
Wer täglich zur Arbeit fährt, hat hohe Kosten. Mit der Pendlerpauschale kannst du diese Belastung spürbar reduzieren. Egal ob mit Auto, Bahn oder Fahrrad – die Entfernung zur Arbeit zählt. WISO Steuer hilft dir dabei, die Pauschale in wenigen Schritten zu berechnen. Du siehst sofort das Ergebnis.
Weitere Informationen zur Pendlerpauschale & Fahrtkosten
- Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Ein Arbeitnehmer kann sie beanspruchen, wenn er eine regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht.
- Berücksichtigt wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Die Entfernungspauschale kann für jeden Arbeitstag angesetzt werden, an dem die Strecke zurückgelegt wird.
- Für die ersten 20 Kilometer gilt ein Satz von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer. Der Gesetzgeber plant, dass du ab 2026 bereits ab dem ersten Kilometer 0,38 Euro als Werbungskosten absetzen kannst.
- Umwege können nur dann anerkannt werden, wenn sie nachweislich schneller oder verkehrsgünstiger sind.
- Die Pauschale kann auch von Mitgliedern einer Fahrgemeinschaft genutzt werden. Sie gilt auch bei Nutzung von, öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Für Berufspendler mit langen Arbeitswegen ergibt sich durch die Entfernungspauschale ein erhebliches Steuerersparnis-Potenzial, das schnell mehrere Hundert Euro im Jahr erreichen kann.
- Wichtig ist, dass die Angaben korrekt in der Steuererklärung eingetragen werden, um das volle Erstattungspotenzial auszuschöpfen.
Weitere Infos findest du hier: Geld zurück für deinen Arbeitsweg!
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Firmenwagen versteuern
Weitere Informationen zum Firmenwagen
- Firmenwagen sind ein beliebter Zusatznutzen für Arbeitnehmer, bringen aber steuerliche Pflichten mit sich.
- Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert, unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis.
- Zusätzlich fallen 0,03 % pro Kilometer einfacher Arbeitsweg an, die ebenfalls versteuert werden müssen.
- Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden, das eine exakte Erfassung dienstlicher und privater Fahrten ermöglicht.
- Das Fahrtenbuch ist oft steuerlich günstiger, erfordert jedoch eine lückenlose Dokumentation.
- Elektro- und Hybridfahrzeuge profitieren von reduzierten Sätzen, nur 0,25 % oder 0,5 % des Bruttolistenpreises sind steuerpflichtig.
- Laufende Kosten wie Benzin, Versicherung und Wartung kann der Arbeitgeber übernehmen. Sie sind bereits mit der pauschalen Besteuerung abgegolten.
- Ob die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch sinnvoller ist, hängt vom Fahrzeugwert, dem Anteil der Privatnutzung und dem individuellen Fahrprofil ab.
Weitere Infos findest du hier: www.buhl.de/steuer/ratgeber/firmenwagen-versteuern/
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Autoreparatur absetzen
Setz deine Werkstattkosten ab
Eine unerwartete Reparatur kann schnell teuer werden. Nutzt du als Unternehmer einen Firmenwagen, der zu deinem Betriebsvermögen gehört, kannst du viele dieser Autokosten steuerlich absetzen. Ob Reparatur, TÜV oder Reifenwechsel – mit WISO Steuer holst du dir bares Geld zurück.“
Weitere Informationen zum Absetzen der Autoreparatur
- Privat genutzte Fahrzeuge: Hier sind Reparaturkosten nicht absetzbar, da kein beruflicher Zusammenhang besteht.
- Beruflich genutzte Fahrzeuge bei Arbeitnehmern: Reparaturkosten kannst du nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn ein Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt passiert (z. B. auf dem Weg zur Arbeit).
- Selbstständige können, sämtliche Reparatur- und Wartungskosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge als Betriebsausgaben absetzen – von Reifenwechsel über TÜV-Prüfungen bis hin zu großen Inspektionen.
- Wichtig ist, dass privat veranlasste Arbeiten wie Tuning oder optische Veränderungen nicht absetzbar sind.
Weitere Infos findest du hier: www.buhl.de/steuer/ratgeber/autoreparatur-absetzen/
68 Milliarden Euro
vom Finanzamt zurückgeholt in 2024
Alle 10 Sekunden
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62 Millionen
Anwender nutzen den Steuer‑Abruf
E-Auto & Steuer-Vorteile
Weitere Informationen zum E-Auto
- Elektroautos sind nicht nur umweltfreundlich, sondern bieten auch erhebliche steuerliche Vorteile.
- Neu zugelassene Elektrofahrzeuge sind für bis zu 10 Jahre vollständig von der Kfz-Steuer befreit.
- Besonders bei Firmenwagen gelten stark vergünstigte Regelungen: Nur 0,25 % oder 0,5 % des Bruttolistenpreises müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
- Auf der Gehaltsabrechnung zeigt sich dies durch deutlich niedrigere Abzüge im Vergleich zu herkömmlichen Firmenwagen.
- Für Arbeitnehmer: Das Laden des E-Autos beim Arbeitgeber ist steuerfrei.
- Für Selbstständige: Stromkosten für das Laden eines E-Autos kannst du bei betrieblicher Nutzung als Betriebsausgaben absetzen.
Weitere Infos findest du hier: www.buhl.de/steuer/ratgeber/elektroauto-steuern/
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Kfz-Steuer
Weitere Informationen zur Kfz-Steuer
- Die Kfz-Steuer ist eine Pflichtabgabe für alle Fahrzeughalter in Deutschland und wird vom Zoll erhoben.
- Die Höhe richtet sich in erster Linie nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs. Der Hubraum dient zur Ermittlung eines Sockelbetrags.
- Je größer Motor und Emissionen, desto höher fällt die Steuerlast aus.
- Diesel-Fahrzeuge sind im Vergleich zu Benzinern häufig teurer, da höhere Steuersätze gelten.
- Elektrofahrzeuge sind aktuell von der Kfz-Steuer befreit, was sie besonders attraktiv macht.
- Die Steuer wird jährlich erhoben und meist per SEPA-Lastschrift vom Konto eingezogen.
- Mit dem amtlichen Kfz-Steuer-Rechner lässt sich die Höhe der Steuer exakt kalkulieren.
- Der Rechner ist besonders hilfreich, um Kaufentscheidungen vorzubereiten und steuerlich optimal zu planen.
- Für Vielfahrer oder Halter emissionsstarker Fahrzeuge lohnt sich ein genauer Blick auf die Steuerbelastung.
Weitere Infos findest du hier: www.buhl.de/steuer/ratgeber/kfz-steuer-rechner/
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Auto im Betriebsvermögen
Weitere Informationen zum Auto im Betriebsvermögen
- Viele Selbstständige und Freiberufler überlegen, ob sie ihr Auto ins Betriebsvermögen aufnehmen sollten.
- Der Vorteil bei einer betrieblichen Nutzung zu mehr als 50 %: Sämtliche Kosten für Anschaffung und Nutzung können steuerlich geltend gemacht werden.
- Dazu zählen Kaufpreis, Leasingraten, Versicherung, Reparaturen, Kraftstoff und sogar Parkgebühren, sofern die Kosten betrieblich veranlasst sind.
- Bei privater Nutzung muss ein Anteil der Kosten als geldwerter Vorteil versteuert werden.
- Hierbei stehen zwei Methoden zur Auswahl: die pauschale 1%-Regelung oder das detaillierte Fahrtenbuch.
- Das Fahrtenbuch ist präziser und oft steuerlich günstiger, erfordert aber eine lückenlose Dokumentation.
- Besonders bei gemischter Nutzung ist eine saubere Trennung wichtig, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
- Richtig angewendet kann ein Auto im Betriebsvermögen erhebliche steuerliche Vorteile bringen.
- Falsch angewendet besteht jedoch das Risiko von Nachzahlungen und steuerlichen Belastungen.
Weitere Infos findest du hier: www.buhl.de/steuer/ratgeber/auto-im-betriebsvermoegen/
68 Milliarden Euro
vom Finanzamt zurückgeholt in 2024
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Führerschein steuerlich absetzen
Weitere Informationen zum Absetzen des Führerscheins
- Die Kosten für einen Pkw-Führerschein sind grundsätzlich nicht abziehbar, da sie der privaten Lebensführung zuzurechnen sind.
- Beruflich notwendige Führerscheine wie Lkw-, Bus- oder Taxischeine können abgesetzt werden.
- Die Kosten, die unmittelbar mit dem Erwerb des ausschließlich beruflich benötigten Führerscheins zusammenhängen, gelten in diesem Fall als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
- Dazu zählen Fahrstunden, Theorieunterricht und Prüfungsgebühren.
- Auch zusätzliche Nachschulungen oder beruflich bedingte Weiterbildungen sind steuerlich relevant.
- Wenn der Arbeitgeber die Kosten für den ausschließlich beruflich veranlassten Führerschein übernimmt, entsteht kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
- Besonders für Berufskraftfahrer oder Personen mit spezieller Fahrerlaubnis sind hier große Vorteile möglich.
- Bei Umschulungen, bei denen ein Führerschein für die neue berufliche Tätigkeit erforderlich ist, sind die Kosten ebenfalls abziehbar.
- Wichtig ist immer der Nachweis der beruflichen Notwendigkeit in der Steuererklärung.
- Aber: Ein Kostenabzug ist ausgeschlossen, wenn der Führerschein auch privat genutzt werden kann.
Weitere Infos findest du hier: www.buhl.de/steuer/ratgeber/fuehrerschein-steuerlich-absetzbar/
Lukas bekommt 1.674 € zurück – und du?
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