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Ist der Führerschein steuerlich absetzbar?

So gibt’s den Steuervorteil

Bei den Führerscheinkosten in der Steuererklärung ist das Finanzamt nicht sehr großzügig und akzeptiert sie in der Regel nicht. Doch in einigen Fällen ist das möglich. Wann der Führerschein steuerlich absetzbar ist, zeigen wir in diesem Beitrag.

Kurz & knapp

  • Der Führerschein ist nur teilweise steuerlich absetzbar
  • Als Pkw-Fahrer mit Führerscheinklasse B bekommst du keinen Steuervorteil
  • Hast du eine Behinderung oder brauchst den Führerschein unbedingt für den Beruf, kannst du die Kosten absetzen

Ist der Führerschein steuerlich absetzbar?

Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Gebühren für Lehrmaterial, Fahrstunden und Prüfung – von der Anmeldung bis hin zum Zweitversuch kommen einige Kosten für den Führerschein zusammen. Es wäre großartig, wenn man wenigstens einen Teil der Kosten wieder zurückbekommt? Leider teilt das Finanzamt diese Ansicht nicht. Die Möglichkeiten sind hier beschränkt.

Nur in Ausnahmefällen möglich

In der Regel kannst du die Kosten für den Führerschein nicht absetzen. Auch dann nicht, wenn du als Arbeitnehmer täglich mit dem Auto zur Arbeit fährst. In diesem Fall zählt das Finanzamt die finanzielle Aufwendung für den Führerschein zu deinen privaten Kosten (= Kosten der privaten Lebensführung). Einen Vorteil bei der Steuer bekommst du dafür nicht.

Aber: In einigen Fällen lassen sich die Führerscheinkosten doch absetzen. Diese Möglichkeit haben:

  • Berufsfahrer: Wenn der Führerschein zwingende Voraussetzung für den Beruf ist.
  • Menschen mit einer Behinderung: Wenn der Führerschein zwingend benötigt wird, um mobil zu sein.

Welche Kosten für mein Auto kann ich absetzen?

Führerschein ist Voraussetzung für den Beruf

Einige Berufe können ohne einen Führerschein nicht ausgeführt werden. Deshalb gehören diese Kosten nicht zu den privaten, sondern zu den beruflichen Ausgaben – den sogenannten Werbungskosten. Damit bekommst du das Geld für deinen Führerschein über die Steuererklärung wieder zurück.

Dass der Führerschein auch privat mitbenutzt wird, spielt in diesem Fall für das Finanzamt eine untergeordnete Rolle (14 K 46/06).

Denkbar ist diese Möglichkeit bei folgenden Berufsgruppen:

  • Lkw-Fahrer
  • Taxifahrer
  • Busfahrer

Was ist, wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt?

Übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise, musst du diesen Betrag von deinen gezahlten Kosten abziehen. Für den Restbetrag bekommst du dann einen Steuervorteil.

Führerschein bei Menschen mit einer Behinderung

Wer aufgrund einer Behinderung in seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist, kann öffentliche Verkehrsmittel häufig gar nicht nutzen. Ein eigenes Auto sorgt in diesem Fall für die benötigte Mobilität.

Vom Finanzamt gibt es daher Unterstützung: Menschen, die geh- und stehbehindert sind, können die Kosten für den Führerschein von der Steuer absetzen – und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Das gilt auch für Eltern, die die Führerscheinkosten für ihr behindertes Kind übernehmen.

Führerscheinkosten in die Steuererklärung eintragen

Je nachdem welche Voraussetzungen du erfüllst, gehören die Angaben an eine von zwei Stellen in der Steuererklärung:

1. Anlage N

Ist der Führerschein zwingende Voraussetzung für die eigentliche Berufsausübung, akzeptiert das Finanzamt die Ausgaben dafür als Werbungskosten.

Hier machst du Angaben zu den Führerscheinkosten bei WISO Steuer: Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Werbungskosten > Sonstige Ausgaben.

2. Anlage Außergewöhnliche Belastungen

Menschen mit einer Behinderung tragen die Kosten für den Führerschein bei den außergewöhnlichen Belastungen an. Hier gibst du deine Daten in WISO Steuer an: Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten > Weitere außergewöhnliche Kosten

FAQ: Führerschein von der Steuer absetzen

Wenn ein Führerschein für deinen Beruf zwingend erforderlich ist, kannst du mithilfe der Steuererklärung Geld zurückbekommen. Das ist vor allem bei Lkw- oder Busfahrern der Fall. In der Steuererklärung gibst du die Kosten dann bei den Werbungskosten an.
Die Kosten für die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) sind nicht steuerlich absetzbar. Denn schon die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis sind bis auf einige Ausnahmen nicht absetzbar, weilt sie privat veranlasst sind.
Bei dem Motorradführerschein gilt das Gleiche wie bei dem Pkw-Führerschein: In der Regel sind die Kosten nicht absetzbar, da sie privat veranlasst sind. Ist aber der Führerschein zwingende Voraussetzung für den Beruf, etwa Lkw- oder Busfahrer, sind sie als Werbungskosten absetzbar.
Bei dem Anhängerführerschein gilt das Gleiche wie bei dem Pkw-Führerschein: In der Regel sind die Kosten nicht absetzbar, da sie privat veranlasst sind. Ist aber der Führerschein zwingende Voraussetzung für den Beruf, etwa Lkw- oder Busfahrer, sind sie als Werbungskosten absetzbar.
Hat dein Kind eine schwere Geh- oder Stehbehinderung (Merkzeichen aG), darfst du die Kosten, die du für dessen Führerschein getragen hast, von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen.
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