Bei den Führerscheinkosten in der Steuererklärung ist das Finanzamt nicht sehr großzügig und akzeptiert sie in der Regel nicht. Doch in einigen Fällen ist das möglich. Wann der Führerschein steuerlich absetzbar ist, zeigen wir in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Der Führerschein ist nur teilweise steuerlich absetzbar
- Als Pkw-Fahrer mit Führerscheinklasse B bekommst du keinen Steuervorteil
- Hast du eine Behinderung oder brauchst den Führerschein unbedingt für den Beruf, kannst du die Kosten absetzen
Ist der Führerschein steuerlich absetzbar?
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Gebühren für Lehrmaterial, Fahrstunden und Prüfung – von der Anmeldung bis hin zum Zweitversuch kommen einige Kosten für den Führerschein zusammen. Es wäre großartig, wenn man wenigstens einen Teil der Kosten wieder zurückbekommt? Leider teilt das Finanzamt diese Ansicht nicht. Die Möglichkeiten sind hier beschränkt.
Nur in Ausnahmefällen möglich
In der Regel kannst du die Kosten für den Führerschein nicht absetzen. Auch dann nicht, wenn du als Arbeitnehmer täglich mit dem Auto zur Arbeit fährst. In diesem Fall zählt das Finanzamt die finanzielle Aufwendung für den Führerschein zu deinen privaten Kosten (= Kosten der privaten Lebensführung). Einen Vorteil bei der Steuer bekommst du dafür nicht.
Aber: In einigen Fällen lassen sich die Führerscheinkosten doch absetzen. Diese Möglichkeit haben:
Welche Kosten für mein Auto kann ich absetzen?
Führerschein ist Voraussetzung für den Beruf
Einige Berufe können ohne einen Führerschein nicht ausgeführt werden. Deshalb gehören diese Kosten nicht zu den privaten, sondern zu den beruflichen Ausgaben – den sogenannten Werbungskosten. Damit bekommst du das Geld für deinen Führerschein über die Steuererklärung wieder zurück.
Dass der Führerschein auch privat mitbenutzt wird, spielt in diesem Fall für das Finanzamt eine untergeordnete Rolle (14 K 46/06).
Denkbar ist diese Möglichkeit bei folgenden Berufsgruppen:
Was ist, wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt?
Übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise, musst du diesen Betrag von deinen gezahlten Kosten abziehen. Für den Restbetrag bekommst du dann einen Steuervorteil.
Führerschein bei Menschen mit einer Behinderung
Wer aufgrund einer Behinderung in seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist, kann öffentliche Verkehrsmittel häufig gar nicht nutzen. Ein eigenes Auto sorgt in diesem Fall für die benötigte Mobilität.
Vom Finanzamt gibt es daher Unterstützung: Menschen, die geh- und stehbehindert sind, können die Kosten für den Führerschein von der Steuer absetzen – und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Das gilt auch für Eltern, die die Führerscheinkosten für ihr behindertes Kind übernehmen.
Führerscheinkosten in die Steuererklärung eintragen
Je nachdem welche Voraussetzungen du erfüllst, gehören die Angaben an eine von zwei Stellen in der Steuererklärung:
1. Anlage N
Ist der Führerschein zwingende Voraussetzung für die eigentliche Berufsausübung, akzeptiert das Finanzamt die Ausgaben dafür als Werbungskosten.
Hier machst du Angaben zu den Führerscheinkosten bei WISO Steuer: Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Werbungskosten > Sonstige Ausgaben.
2. Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Menschen mit einer Behinderung tragen die Kosten für den Führerschein bei den außergewöhnlichen Belastungen an. Hier gibst du deine Daten in WISO Steuer an: Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten > Weitere außergewöhnliche Kosten
FAQ: Führerschein von der Steuer absetzen
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