Bei den Führerscheinkosten in der Steuererklärung ist das Finanzamt nicht sehr großzügig und akzeptiert sie in der Regel nicht. Doch in einigen Fällen ist das möglich. Wann der Führerschein steuerlich absetzbar ist, zeigen wir in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Der Führerschein ist nur teilweise steuerlich absetzbar
- Als Pkw-Fahrer mit Führerscheinklasse B bekommst du keinen Steuervorteil
- Hast du eine Behinderung oder brauchst den Führerschein unbedingt für den Beruf, kannst du die Kosten absetzen
Kann ich die Kosten für meinen Führerschein absetzen?
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Gebühren für Lehrmaterial, Fahrstunden und Prüfung – von der Anmeldung bis hin zum Zweitversuch kommen einige Kosten für den Führerschein zusammen. Es wäre großartig, wenn man wenigstens einen Teil der Kosten wieder zurückbekommt? Leider teilt das Finanzamt diese Ansicht nicht. Die Möglichkeiten sind hier beschränkt.
Infografik: Führerschein steuerlich absetzbar?
Führerschein absetzen ist in der Regel nicht möglich
In der Regel kannst du die Kosten für den Führerschein nicht absetzen. Auch dann nicht, wenn du als Arbeitnehmer täglich mit dem Auto zur Arbeit fährst. In diesem Fall zählt das Finanzamt die finanzielle Aufwendung für den Führerschein zu deinen privaten Kosten (= Kosten der privaten Lebensführung). Einen Vorteil bei der Steuer bekommst du dafür nicht.
Aber: In einigen Fällen lassen sich die Führerscheinkosten doch absetzen. Diese Möglichkeit haben:
- Berufsfahrer: Wenn der Führerschein zwingende Voraussetzung für den Beruf ist.
- Menschen mit einer Behinderung: Wenn der Führerschein zwingend benötigt wird, um mobil zu sein.
In diesen Fällen ist der Führerschein steuerlich absetzbar
1. Führerschein ist Voraussetzung für den Beruf
Einige Berufe können ohne einen Führerschein nicht ausgeführt werden. Das ist vor allem bei Lkw-, Taxi- oder Busfahrern der Fall. Deshalb gehören diese Kosten nicht zu den privaten, sondern zu den beruflichen Ausgaben. Ist also der Führerschein für deinen Beruf zwingend erforderlich, kannst du mithilfe der Steuererklärung Geld zurückbekommen. Die Führerscheinkosten trägst du dann bei den Werbungskosten ein.
Der Führerschein ist Voraussetzung für meinen Beruf, aber ich benutze ihn auch privat. Kann ich die Kosten trotzdem absetzen?
Die Kosten für deinen Führerschein sind in diesem Fall steuerlich absetzbar, wenn er Voraussetzung für die eigentliche Berufsausübung ist (Taxi-, Lastkraftwagen- oder Autobusfahrer). Denn, dass der Führerschein auch privat mitbenutzt, spielt für das Finanzamt eine untergeordnete Rolle (14 K 46/06).
Was ist, wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt?
Übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise, musst du diesen Betrag von deinen gezahlten Kosten abziehen. Für den Restbetrag bekommst du dann einen Steuervorteil.
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2. Führerschein bei Menschen mit einer Behinderung
Wer aufgrund einer Behinderung in seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist, kann öffentliche Verkehrsmittel häufig gar nicht nutzen. Ein eigenes Auto sorgt in diesem Fall für die benötigte Mobilität. Vom Finanzamt gibt es daher Unterstützung: Menschen, die geh- und stehbehindert sind, können die Kosten für den Führerschein von der Steuer absetzen – und zwar als außergewöhnliche Belastungen.
Wenn die Eltern den Führerschein zahlen:
Wo trage ich die Führerscheinkosten in der Steuererklärung ein?
Je nachdem welche Voraussetzungen du erfüllst, um die Kosten für den Führerschein absetzen zu können, gehören die Angaben entweder in die Anlage N (Werbungskosten) oder in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
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Bei den Werbungskosten:
Ist der Führerschein zwingende Voraussetzung für die eigentliche Berufsausübung, akzeptiert das Finanzamt die Ausgaben dafür als Werbungskosten.
Hier machst du Angaben zu den Führerscheinkosten bei WISO Steuer: Daten erfassen >Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Werbungskosten > Sonstige Ausgaben.
Tipp: Gib einfach dein Thema in das Suchfeld ein, dann kommst du automatisch an die richtige Stelle zum Eintragen deiner Daten.

Ist der Führerschein zwingende Voraussetzung für die eigentliche Berufsausübung, akzeptiert das Finanzamt die Ausgaben dafür als Werbungskosten.
Hier machst du Angaben zu den Führerscheinkosten bei WISO Steuer: Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Werbungskosten > Sonstige Ausgaben
Tipp: Gib einfach dein Thema in das Suchfeld ein, dann kommst du automatisch an die richtige Stelle zum Eintragen deiner Daten.

Bei den außergewöhnlichen Belastungen:
Menschen mit einer Behinderung tragen die Kosten für den Führerschein bei den außergewöhnlichen Belastungen an. Hier gibst du deine Daten in WISO Steuer an: Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten > Weitere außergewöhnliche Kosten

Menschen mit einer Behinderung tragen die Kosten für den Führerschein bei den außergewöhnlichen Belastungen an. Hier gibst du deine Daten in WISO Steuer an: Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten > Weitere außergewöhnliche Kosten

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