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E-Rechnung erstellen

E‑Rechnungen auf Knopfdruck

Mit WISO Business schreibst du E-Rechnungen im Handumdrehen. Ob XRechnung oder ZUGFeRD – du bleibst rechtssicher, ohne dich in Details zu verlieren.

Stiftung Warentest kürt das PC-Programm von WISO Steuer mit Sehr gut (1,5) als Testsieger in der Ausgabe Finanzen 05/2026
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CHIP bewertet WISO Steuer als Testsieger im Vergleich von 6 Steuer Online-Diensten im März 2026
Focus Money Siegel 06/2026: WISO Steuer ausgezeichnet als Testsieger in Kategorie Steuer-App mit Note "Sehr Gut (1,0)"
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IMTEST Siegel 03/2026: WISO Steuer als Testsieger mit Note 1,66
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Lass dich von WISO Business Schritt für Schritt führen.

1

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Füge deinen Kunden und die abzurechnenden Positionen hinzu. Alle Preise, Rabatte und Steuersätze änderst du ganz nach Bedarf.

2

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Lege fest, wie dein Kunde bezahlen soll und schicke den Zahlungslink über Whatsapp, Messenger, Mail & Co.

3

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Sobald dein Kunde seine Daten bestätigt hat und die Rechnung bezahlt ist, könnt ihr beide die Rechnung im Wunschformat herunterladen.

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WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.

R. Doven
5.0
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Klasse! SteuerGPT begleitet einen Schritt für Schritt. So macht die Steuererklärung Spaß und kostet wenig Zeit.

E. Wandt
5.0
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Nach jahrelangen Beraterkosten dann plötzlich drauf gekommen… und siehe da, es geht auch alleine. Die Software ist Idiotensicher ;) DANKE WISO

Schmolinski
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    WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.

    R. Doven
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    E. Wandt
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FAQ: E-Rechnungen

Was ändert sich durch die E-Rechnungspflicht 2025 für mich?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Versand strukturierter Datensätze wird schrittweise eingeführt.

Mit einer E-Rechnungs-Software wie WISO Business erfüllst du die gesetzlichen Vorgaben der Norm EN 16931 sofort. Die Software wandelt deine Rechnungsdaten automatisch in das geforderte Format um, sodass du rechtssicher bleibst und den Prozess ohne technisches Vorwissen meisterst.

Was ist der Unterschied, wenn ich eine XRechnung erstellen oder eine ZUGFeRD Rechnung erstellen möchte?

XRechnung ist ein rein maschinenlesbares XML-Format, das vor allem im öffentlichen Sektor und im B2B-Bereich verbreitet ist. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit einer eingebetteten XML-Datei – der Empfänger kann die Rechnung also sowohl visuell lesen als auch maschinell verarbeiten.

Beide Formate entsprechen der EN 16931 und sind für die E-Rechnungspflicht 2025 zugelassen. Welches Format passender ist, hängt vom Empfänger ab: Behörden verlangen meist XRechnung, im B2B-Bereich ist ZUGFeRD oft die flexiblere Wahl.

Wie kann ich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten?

Das bloße Speichern eines PDFs reicht ab 2025 nicht mehr aus. Intelligente Software wie WISO Business extrahiert die strukturierten XML-Daten aus XRechnungen oder ZUGFeRD-Dateien automatisch mit Hilfe von KI.

Eingehende Rechnungen werden digital importiert, rechtssicher archiviert und direkt den passenden Buchungskategorien zugeordnet. Dies verhindert manuelle Tippfehler und sorgt dafür, dass alle Ausgaben sofort korrekt in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfasst werden.

Müssen Kleinunternehmer ab 2025 E-Rechnungen erstellen?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind ab 2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können., E-Rechnungen empfangen zu können. Beim Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen bis Ende 2027 noch klassische Rechnungen versenden. Dennoch empfiehlt es sich, frühzeitig auf konforme Rechnungssoftware umzusteigen – auch weil Geschäftspartner bereits jetzt E-Rechnungen einfordern können. Rechnungen für Kleinunternehmer müssen dabei keine Umsatzsteuer ausweisen, aber das Format muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wie erstelle ich eine E-Rechnung?

Word- und Excel-Dateien bzw. Vorlagen gelten ab 2025 nicht mehr als rechtskonforme E-Rechnungen, da sie kein strukturiertes Datenformat enthalten. Für eine gültige E-Rechnung wird eine Software benötigt, die das XML-Format nach EN 16931 erzeugt. WISO Business führt dich durch den Erstellungsprozess, befüllt alle Pflichtfelder automatisch und exportiert die Datei im korrekten Format – ohne technische Vorkenntnisse. Der Zeitaufwand liegt damit deutlich unter dem einer manuell erstellten Rechnung.

Welche Umsatzsteuer gilt in der E-Rechnung?

In einer E-Rechnung muss der angewendete Umsatzsteuersatz maschinenlesbar hinterlegt sein. Bei Regelbesteuerung sind 19 % bzw. 7 % auszuweisen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellen ohne Umsatzsteuer aus und müssen einen entsprechenden Hinweis in der Rechnung führen.

Wie fließen E-Rechnungen automatisch in die EÜR ein?

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) müssen alle Betriebseinnahmen lückenlos erfasst sein. Mit WISO Business können E-Rechnungen direkt aus der Rechnungssoftware erstellt werden & die Beträge automatisch als Einnahme gebucht werden – ohne separates Übertragen in ein anderes Tool.

Das reduziert Erfassungsfehler und stellt sicher, dass alle ausgestellten Belege zum Jahresende in der EÜR sauber abgebildet sind. Besonders für Selbstständige ohne Buchhaltungskenntnisse ist diese direkte Verbindung zwischen Rechnungsstellung und Steuervorbereitung ein zentraler Zeitvorteil.

Wo werden E-Rechnungen in WISO Business gespeichert und wie lange müssen sie archiviert werden?

E-Rechnungen unterliegen der GoBD-konformen Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Sie müssen unveränderbar, vollständig und jederzeit abrufbar gespeichert sein – eine lokale Ablage auf dem PC ohne Versionierung reicht oft nicht aus. Cloud-basierte Lösungen speichern alle Belege revisionssicher und ermöglichen den Zugriff von jedem Gerät.

Für Betriebsprüfungen oder die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater lassen sich alle Rechnungen so auf Knopfdruck bereitstellen, ohne Ordner durchsuchen oder Dateien manuell zusammenstellen zu müssen.

Kann ich mit WISO Business in einer E-Rechnung einen Zahlungslink integrieren?

Ja, WISO Business erlaubt es, einen direkten Zahlungslink in die Rechnung einzubetten. Der Empfänger kann den offenen Betrag dann per Klick begleichen, ohne IBAN abtippen oder einen separaten Überweisungsauftrag anlegen zu müssen.

Das verkürzt den Zahlungseingang spürbar – besonders im B2B-Bereich, wo Zahlungsziele von 14 bis 30 Tagen üblich sind. Der Zahlungslink ist dabei im strukturierten XML-Datenteil der E-Rechnung hinterlegt und bleibt auch bei maschineller Verarbeitung durch die Empfängersoftware erhalten.

E-Rechnung erstellen

Wer heute eine Rechnung schreiben möchte, steht vor anderen Anforderungen als noch vor wenigen Jahren. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland: Eine elektronische Rechnung im rechtlichen Sinne muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat vorliegen. Ein als PDF gespeichertes Word-Dokument, eine per E-Mail versandte Excel-Tabelle oder eine gescannte Papierrechnung erfüllen diese Definition nicht – auch dann nicht, wenn sie digital übermittelt werden. Entscheidend ist nicht der Übertragungsweg, sondern das Format.

Rechtsgrundlage ist die europäische Norm EN 16931, auf der alle in Deutschland zulässigen E-Rechnungsformate basieren. Sie definiert, welche Pflichtangaben eine elektronische Rechnung enthalten muss und in welcher Struktur diese maschinenlesbar hinterlegt sein müssen. Unternehmen im B2B-Bereich sind seit Jahresbeginn 2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können – unabhängig von Branche, Rechtsform oder Unternehmensgröße. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert, dass eingehende Rechnungen nicht fristgerecht verarbeitet werden können und Vorsteuerabzüge gefährdet sind.

Die Umstellung betrifft dabei nicht nur große Unternehmen. Auch Einzelunternehmer, Freelancer und Selbstständige, die regelmäßig Leistungen an andere Unternehmen erbringen, sind von der Pflicht erfasst. Der Gesetzgeber hat bewusst auf Größenschwellen verzichtet: Sobald eine Transaktion zwischen zwei inländischen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen stattfindet, gelten die neuen Anforderungen. Die einzige relevante Ausnahme betrifft Kleinbetragsrechnungen unter 250 € sowie Fahrausweise – diese dürfen weiterhin in vereinfachter Form ausgestellt werden.

E-Rechnung Formate: XRechnung und ZUGFeRD

Im deutschen B2B-Bereich haben sich zwei Formate als Standard etabliert, die beide auf der EN 16931 basieren und für die E-Rechnungspflicht seit 2025 anerkannt sind: XRechnung und ZUGFeRD.

XRechnung ist ein reines XML-Format ohne visuellen Anteil. Die gesamte Rechnungsinformation ist ausschließlich in maschinenlesbarer Form hinterlegt – ein Mensch kann die Datei ohne entsprechende Software nicht direkt lesen. Dieses Format wird insbesondere bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber vorgeschrieben und ist im Bereich der öffentlichen Verwaltung seit 2020 verbindlich. Wer als Lieferant oder Dienstleister mit Behörden arbeitet, kommt an XRechnung nicht vorbei. Für das XRechnung erstellen ist eine Software notwendig, die das XML-Schema korrekt befüllt und validiert.

ZUGFeRD verfolgt einen hybriden Ansatz: Das Format kombiniert ein für Menschen lesbares PDF mit einer eingebetteten XML-Datei, die alle Rechnungsdaten strukturiert enthält. Der Empfänger kann die Rechnung sowohl visuell prüfen als auch maschinell weiterverarbeiten – je nachdem, welche technischen Möglichkeiten auf seiner Seite vorhanden sind. Das macht ZUGFeRD besonders flexibel im privatwirtschaftlichen B2B-Austausch, wo nicht alle Empfänger über vollautomatisierte Verarbeitungssysteme verfügen. ZUGFeRD existiert in mehreren Profilen, wobei das Profil „EN 16931″ die vollständige Konformität mit der europäischen Norm sicherstellt.

Für die Praxis bedeutet das:

  • Rechnungen an Behörden und öffentliche Einrichtungen → XRechnung
  • Rechnungen an privatwirtschaftliche Unternehmen → ZUGFeRD oder XRechnung, je nach Absprache mit dem Empfänger
  • Rechnungen im internationalen EU-Kontext → ZUGFeRD EN 16931 oder das europäische Pendant Peppol BIS

WISO Business erzeugt beide Formate automatisch und ohne technisches Vorwissen. Du gibst die Rechnungsdaten wie gewohnt ein – die korrekte Formatierung, Validierung und Ausgabe übernimmt die Software für dich im Hintergrund.

Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten beim Übergang zur E-Rechnung eigene Regeln, die in der öffentlichen Diskussion häufig vereinfacht dargestellt werden. Grundsätzlich gilt: Auch Kleinunternehmer sind seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Wer also als Kleinunternehmer Eingangsrechnungen von anderen Unternehmen erhält, muss sicherstellen, dass diese verarbeitet werden können.

Beim Versand von Ausgangsrechnungen gelten hingegen Übergangsfristen:

  • Bis 31. Dezember 2026: Unternehmen aller Größen dürfen mit Zustimmung des Empfängers noch in herkömmlichen Formaten abrechnen
  • Bis 31. Dezember 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 € dürfen weiterhin sonstige Rechnungen versenden
  • Ab 1. Januar 2028: Alle inländischen B2B-Rechnungen müssen als E-Rechnung ausgestellt werden

Rechnungen für Kleinunternehmer enthalten keine Umsatzsteuer, müssen aber einen ausdrücklichen Hinweis auf die angewendete Regelung führen – zum Beispiel den Verweis auf § 19 UStG. Dieser Hinweis muss auch im strukturierten XML-Teil der E-Rechnung maschinenlesbar hinterlegt sein, nicht nur im sichtbaren PDF-Anteil. Das ist ein häufiger Fehler bei manuell erstellten Lösungen.

Bei regelbesteuerten Unternehmen muss der korrekte USt-Satz im Datenteil der E-Rechnung enthalten sein – 19 % oder ermäßigt 7 %. Das Umsatzsteuergesetz kennt darüber hinaus weitere Sonderfälle, die in der E-Rechnung korrekt abgebildet sein müssen. Besonders relevant im B2B-Kontext ist das Reverse-Charge-Verfahren: Bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU kann die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechnung wird netto ausgestellt und muss einen klar formulierten Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft enthalten – sowohl im lesbaren als auch im maschinenlesbaren Teil.

Rechnungsstellung & EÜR

Wer E-Rechnungen direkt aus der Rechnungssoftware erstellt, kann den gesamten Prozess von der Ausstellung bis zur Steuererklärung in einem Workflow abbilden. Das ist besonders für Selbstständige und Freelancer relevant, die keine separate Buchhaltungssoftware einsetzen und ihren administrativen Aufwand so gering wie möglich halten wollen.

Der entscheidende Vorteil liegt in der direkten Verbindung zwischen Rechnungsstellung und EÜR: Einnahmen aus ausgestellten Rechnungen fließen automatisch als Betriebseinnahmen in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein – ohne manuelles Übertragen zwischen verschiedenen Tools, ohne Tippfehler, ohne vergessene Positionen. Gleiches gilt für empfangene Eingangsrechnungen: Sie lassen sich direkt einlesen, der Betrag wird als Betriebsausgabe erfasst und steht sofort für die laufende EÜR zur Verfügung.

WISO Business verbindet Rechnungsstellung, Umsatzsteuerberechnung und EÜR-Vorbereitung in einer durchgehenden Lösung – von der ersten Rechnung bis zur fertigen Steuererklärung. Und das beste daran: du startest völlig kostenlos.

GoBD-konforme Archivierung von E-Rechnungen

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Archivierung. Das Steuerrecht schreibt vor, dass Rechnungen zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen – und zwar so, dass sie jederzeit lesbar, unveränderbar und vollständig abrufbar sind. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) konkretisieren diese Anforderungen für digitale Belege. Eine lokale Ablage auf dem eigenen Rechner ohne Versionierung und Zugriffskontrolle reicht in den meisten Fällen nicht aus.

WISO Business erfüllt genau diese Anforderungen:

  • Alle ausgestellten und empfangenen Belege werden unveränderbar gespeichert
  • Jede Version eines Dokuments ist nachvollziehbar protokolliert
  • Der Zugriff ist von jedem Gerät möglich – Laptop, Tablet oder Smartphone
  • Dokumente lassen sich gezielt nach Datum, Rechnungsnummer oder Empfänger filtern und exportieren

Jetzt kostenlos starten und E-Rechnungen von Anfang an rechtssicher erstellen, archivieren und später für die Steuer nutzen.