E-Rechnung erstellen

E‑Rechnungen in Sekunden

Ob XRechnung oder ZUGFeRD – mit WISO Business schreibst du rechtssichere Rechnungen auf Knopfdruck.

So einfach erstellst du eine E-Rechnung

Lass dich von WISO Business Schritt für Schritt führen.

1

Zwei Klicks – Fertig

Kunde wählen, Leistung ergänzen – Rest läuft automatisch.

2

Format? Übernehmen wir

Ob XRechnung oder ZUGFeRD – WISO Business erstellt deine Rechnung automatisch im maschinell lesbaren Format.

3

Zack – Fertig

Einfach & schnell erledigt. Ohne Vorkenntnisse und ohne Nacharbeit für die Steuererklärung – das findest du nur in WISO Business.

So einfach erstellst du eine E-Rechnung

Mach mehr aus deinen Rechnungen

Behalte den Überblick

Lass dich über den Zahlungslink direkt online bezahlen – sieh in WISO Business, wo du finanziell stehst.

Egal, wo du bist

Erstelle deine Rechnungen in Sekunden, egal ob am Laptop oder per App. Dein Business ist da, wo du bist – jederzeit einsatzbereit.

Einmal erfassen. Nie wieder abtippen.

Kein doppeltes Erfassen. Deine Rechnungen fließen automatisch in deine Buchhaltung – sauber vorbereitet für die Steuer. Das findest du nur bei WISO Business!

EÜR EÜR
USt USt
und viele weitere und viele weitere

Nicht nur wir sind
begeistert

4.8

basierend auf 129.609
Bewertungen seit 2019

Zitat Icon

WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.

R. Doven
5.0
Zitat Icon

Klasse! SteuerGPT begleitet einen Schritt für Schritt. So macht die Steuererklärung Spaß und kostet wenig Zeit.

E. Wandt
5.0
Zitat Icon

Nach jahrelangen Beraterkosten dann plötzlich drauf gekommen… und siehe da, es geht auch alleine. Die Software ist Idiotensicher ;) DANKE WISO

Schmolinski
5.0
4.8

basierend auf 129.609
Bewertungen seit 2019

  • Zitat Icon

    WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.

    R. Doven
    5.0
  • Zitat Icon

    Klasse! SteuerGPT begleitet einen Schritt für Schritt. So macht die Steuererklärung Spaß und kostet wenig Zeit.

    E. Wandt
    5.0
  • Zitat Icon

    Nach jahrelangen Beraterkosten dann plötzlich drauf gekommen… und siehe da, es geht auch alleine. Die Software ist Idiotensicher ;) DANKE WISO

    Schmolinski
    5.0

Wähle deine passende
Option

Upgrade für WISO Steuer-Nutzer

63 €

pro Jahr

Du nutzt WISO Steuer schon im Vorteils-Abo? Hol dir deine Buchhaltung in die Steuer:

  • Alle Funktionen aus der Gratis-Variante von E-Rechnungen bis Zahlungslinks
  • Mit nur 1 Klick übernimmst du alle Einnahmen und Ausgaben in die Steuererklärung
  • Sichere Online-Abgabe ans Finanzamt inklusive Vorab-Check
  • Jederzeit kündbar

Komplettpaket: WISO Business + WISO Steuer

99 €

pro Jahr

Spar dir den Berater: Mach alle Steuern in einem Rutsch – betrieblich und privat:

  • Alle Funktionen aus der Gratis-Variante von E-Rechnungen bis Zahlungslinks
  • Mit nur 1 Klick übernimmst du alle Einnahmen und Ausgaben in die Steuererklärung
  • Sichere Online-Abgabe ans Finanzamt inklusive Vorab-Check
  • Jederzeit kündbar
Was ändert sich durch die E-Rechnungspflicht 2025 für mich?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Versand strukturierter Datensätze wird schrittweise eingeführt.

Mit einer E-Rechnungs-Software wie WISO Business erfüllst du die gesetzlichen Vorgaben der Norm EN 16931 sofort. Die Software wandelt deine Rechnungsdaten automatisch in das geforderte Format um, sodass du rechtssicher bleibst und den Prozess ohne technisches Vorwissen meisterst.

Was ist der Unterschied, wenn ich eine XRechnung erstellen oder eine ZUGFeRD Rechnung erstellen möchte?

XRechnung ist ein rein maschinenlesbares XML-Format, das vor allem im öffentlichen Sektor und im B2B-Bereich verbreitet ist. ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit einer eingebetteten XML-Datei – der Empfänger kann die Rechnung also sowohl visuell lesen als auch maschinell verarbeiten.

Beide Formate entsprechen der EN 16931 und sind für die E-Rechnungspflicht 2025 zugelassen. Welches Format passender ist, hängt vom Empfänger ab: Behörden verlangen meist XRechnung, im B2B-Bereich ist ZUGFeRD oft die flexiblere Wahl.

Wie kann ich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten?

Das bloße Speichern eines PDFs reicht ab 2025 nicht mehr aus. Intelligente Software wie WISO Business extrahiert die strukturierten XML-Daten aus XRechnungen oder ZUGFeRD-Dateien automatisch mit Hilfe von KI.

Eingehende Rechnungen werden digital importiert, rechtssicher archiviert und direkt den passenden Buchungskategorien zugeordnet. Dies verhindert manuelle Tippfehler und sorgt dafür, dass alle Ausgaben sofort korrekt in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfasst werden.

Müssen Kleinunternehmer ab 2025 E-Rechnungen erstellen?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind ab 2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können., E-Rechnungen empfangen zu können. Beim Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen bis Ende 2027 noch klassische Rechnungen versenden. Dennoch empfiehlt es sich, frühzeitig auf konforme Rechnungssoftware umzusteigen – auch weil Geschäftspartner bereits jetzt E-Rechnungen einfordern können. Rechnungen für Kleinunternehmer müssen dabei keine Umsatzsteuer ausweisen, aber das Format muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wie erstelle ich eine E-Rechnung?

Word- und Excel-Dateien bzw. Vorlagen gelten ab 2025 nicht mehr als rechtskonforme E-Rechnungen, da sie kein strukturiertes Datenformat enthalten. Für eine gültige E-Rechnung wird eine Software benötigt, die das XML-Format nach EN 16931 erzeugt. WISO Business führt dich durch den Erstellungsprozess, befüllt alle Pflichtfelder automatisch und exportiert die Datei im korrekten Format – ohne technische Vorkenntnisse. Der Zeitaufwand liegt damit deutlich unter dem einer manuell erstellten Rechnung.

Welche Umsatzsteuer gilt in der E-Rechnung?

In einer E-Rechnung muss der angewendete Umsatzsteuersatz maschinenlesbar hinterlegt sein. Bei Regelbesteuerung sind 19 % bzw. 7 % auszuweisen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellen ohne Umsatzsteuer aus und müssen einen entsprechenden Hinweis in der Rechnung führen.

Wie fließen E-Rechnungen automatisch in die EÜR ein?

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) müssen alle Betriebseinnahmen lückenlos erfasst sein. Mit WISO Business können E-Rechnungen direkt aus der Rechnungssoftware erstellt werden & die Beträge automatisch als Einnahme gebucht werden – ohne separates Übertragen in ein anderes Tool.

Das reduziert Erfassungsfehler und stellt sicher, dass alle ausgestellten Belege zum Jahresende in der EÜR sauber abgebildet sind. Besonders für Selbstständige ohne Buchhaltungskenntnisse ist diese direkte Verbindung zwischen Rechnungsstellung und Steuervorbereitung ein zentraler Zeitvorteil.

Wo werden E-Rechnungen in WISO Business gespeichert und wie lange müssen sie archiviert werden?

E-Rechnungen unterliegen der GoBD-konformen Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Sie müssen unveränderbar, vollständig und jederzeit abrufbar gespeichert sein – eine lokale Ablage auf dem PC ohne Versionierung reicht oft nicht aus. Cloud-basierte Lösungen speichern alle Belege revisionssicher und ermöglichen den Zugriff von jedem Gerät.

Für Betriebsprüfungen oder die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater lassen sich alle Rechnungen so auf Knopfdruck bereitstellen, ohne Ordner durchsuchen oder Dateien manuell zusammenstellen zu müssen.

Kann ich mit WISO Business in einer E-Rechnung einen Zahlungslink integrieren?

Ja, WISO Business erlaubt es, einen direkten Zahlungslink in die Rechnung einzubetten. Der Empfänger kann den offenen Betrag dann per Klick begleichen, ohne IBAN abtippen oder einen separaten Überweisungsauftrag anlegen zu müssen.

Das verkürzt den Zahlungseingang spürbar – besonders im B2B-Bereich, wo Zahlungsziele von 14 bis 30 Tagen üblich sind. Der Zahlungslink ist dabei im strukturierten XML-Datenteil der E-Rechnung hinterlegt und bleibt auch bei maschineller Verarbeitung durch die Empfängersoftware erhalten.

E-Rechnung erstellen

Wer heute eine Rechnung schreiben möchte, steht vor anderen Anforderungen als noch vor wenigen Jahren. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland: Eine elektronische Rechnung im rechtlichen Sinne muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat vorliegen. Ein als PDF gespeichertes Word-Dokument, eine per E-Mail versandte Excel-Tabelle oder eine gescannte Papierrechnung erfüllen diese Definition nicht – auch dann nicht, wenn sie digital übermittelt werden. Entscheidend ist nicht der Übertragungsweg, sondern das Format.

Rechtsgrundlage ist die europäische Norm EN 16931, auf der alle in Deutschland zulässigen E-Rechnungsformate basieren. Sie definiert, welche Pflichtangaben eine elektronische Rechnung enthalten muss und in welcher Struktur diese maschinenlesbar hinterlegt sein müssen. Unternehmen im B2B-Bereich sind seit Jahresbeginn 2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können – unabhängig von Branche, Rechtsform oder Unternehmensgröße. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert, dass eingehende Rechnungen nicht fristgerecht verarbeitet werden können und Vorsteuerabzüge gefährdet sind.

Die Umstellung betrifft dabei nicht nur große Unternehmen. Auch Einzelunternehmer, Freelancer und Selbstständige, die regelmäßig Leistungen an andere Unternehmen erbringen, sind von der Pflicht erfasst. Der Gesetzgeber hat bewusst auf Größenschwellen verzichtet: Sobald eine Transaktion zwischen zwei inländischen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen stattfindet, gelten die neuen Anforderungen. Die einzige relevante Ausnahme betrifft Kleinbetragsrechnungen unter 250 € sowie Fahrausweise – diese dürfen weiterhin in vereinfachter Form ausgestellt werden.

E-Rechnungs-Formate: XRechnung und ZUGFeRD

Im deutschen B2B-Bereich haben sich zwei Formate als Standard etabliert, die beide auf der EN 16931 basieren und für die E-Rechnungspflicht seit 2025 anerkannt sind: XRechnung und ZUGFeRD.

XRechnung

Ein reines XML-Format – ohne Software für einen Menschen nicht lesbar. Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ist es vorgeschrieben, im Behördenumfeld bereits seit 2020 verbindlich. Wer mit Behörden arbeitet, kommt an XRechnung nicht vorbei.

ZUGFeRD

Verbindet ein lesbares PDF mit eingebetteter XML-Datei. Der Empfänger kann die Rechnung visuell prüfen oder maschinell weiterverarbeiten – je nachdem, was auf seiner Seite technisch möglich ist. Das macht ZUGFeRD besonders praktikabel im privatwirtschaftlichen B2B-Austausch. Das Profil „EN 16931″ stellt die volle Normkonformität sicher.

Für die Praxis

  • Rechnungen an Behörden → XRechnung
  • Rechnungen an Unternehmen → ZUGFeRD oder XRechnung, je nach Absprache
  • Rechnungen im EU-Ausland → ZUGFeRD EN 16931

Welches Format richtig ist, musst du bei WISO Business nicht selbst entscheiden. Du gibst die Rechnungsdaten wie gewohnt ein – Format, Formatierung und Validierung übernimmt die Software automatisch im Hintergrund.

Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt eine wichtige Unterscheidung, die häufig durcheinandergebracht wird: Empfang und Versand sind zwei verschiedene Pflichten.

Empfangen müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025 – diese Pflicht kennt keine Ausnahme.

Versenden müssen sie dagegen nicht: Nach § 34a UStDV sind Kleinunternehmer dauerhaft von der Pflicht befreit, selbst E-Rechnungen auszustellen. Sie können weiterhin klassische Rechnungen ohne Umsatzsteuer verschicken – mit dem Pflichthinweis auf § 19 UStG. Wer trotzdem freiwillig umsteigt, wirkt professioneller gegenüber größeren Geschäftspartnern.

Versand für regelbesteuerte Unternehmen

  • Bis 31. Dezember 2026: mit Zustimmung des Empfängers noch in herkömmlichem Format
  • Bis 31. Dezember 2027: bei einem Vorjahresumsatz unter 800.000 €
  • Ab 1. Januar 2028: verpflichtend für alle inländischen B2B-Rechnungen

Wichtig für den Datenteil

  • Der Hinweis auf § 19 UStG muss auch maschinenlesbar im XML-Teil stehen, nicht nur sichtbar im PDF – ein häufiger Fehler bei manuellen Lösungen
  • Bei regelbesteuerten Unternehmen muss stattdessen der korrekte USt-Satz (19 % oder ermäßigt 7 %) im Datenteil hinterlegt sein
  • Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuerschuld auf den Empfänger über: Die Rechnung wird netto ausgestellt, mit klarem Hinweis auf die Steuerschuldumkehr, ebenfalls maschinenlesbar hinterlegt

Rechnungsstellung & EÜR

Erstellst du deine E-Rechnungen direkt aus der Rechnungssoftware, läuft der gesamte Prozess von der Ausstellung bis zur Steuererklärung in einem Workflow. Das entlastet dich vor allem, wenn du als Selbstständiger oder Freelancer keine separate Buchhaltungssoftware nutzen willst.

Der Vorteil: Einnahmen aus ausgestellten Rechnungen fließen automatisch als Betriebseinnahmen in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung – ohne manuelles Übertragen, ohne Tippfehler, ohne vergessene Positionen. Eingangsrechnungen lassen sich genauso direkt einlesen: Der Betrag wird als Betriebsausgabe erfasst und steht sofort für die laufende EÜR bereit.

Der entscheidende Unterschied zu anderen Buchhaltungslösungen: WISO Business ist die einzige Lösung am Markt, die deine EÜR-Daten direkt in die Steuererklärung übernimmt – ohne Excel-Export, ohne manuelles Übertragen in ein zweites Programm.

WISO Business verbindet Rechnungsstellung, Umsatzsteuerberechnung und EÜR-Vorbereitung in einer durchgehenden Lösung – von der ersten Rechnung bis zur fertigen Steuererklärung. Und du startest kostenlos.

GoBD-konforme Archivierung von E-­Rechnungen

Zehn Jahre. So lange musst du deine Rechnungen aufbewahren – lesbar, unveränderbar, jederzeit abrufbar. Die GoBD konkretisieren diese Anforderungen für digitale Belege. Ein Ordner auf dem eigenen Rechner ohne Versionierung und Zugriffskontrolle reicht dafür in den meisten Fällen nicht aus.

WISO Business erfüllt diese Anforderungen

  • Alle Belege werden unveränderbar gespeichert
  • Jede Dokumentversion ist nachvollziehbar protokolliert
  • Zugriff von jedem Gerät – Laptop, Tablet, Smartphone
  • Filter- und Exportfunktion nach Datum, Rechnungsnummer oder Empfänger

Worauf wartest du? Lass deine E-Rechnungen von Anfang an rechtssicher erstellen, archivieren und für die Steuer nutzen.

Autor

Daniel Partel, Content Management

Veröffentlicht am 11.06.2026

Aktualisiert am 31.07.2026