Steuern als Freiberufler

Mach deine Steuer einfach selbst

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, EÜR: WISO Steuer führt dich Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung als Freiberufler – verständlich, sicher und ohne Steuerchaos.

Stiftung Warentest kürt das PC-Programm von WISO Steuer mit Sehr gut (1,5) als Testsieger in der Ausgabe Finanzen 05/2026
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CHIP bewertet WISO Steuer als Testsieger im Vergleich von 6 Steuer Online-Diensten im März 2026
Focus Money Siegel 06/2026: WISO Steuer ausgezeichnet als Testsieger in Kategorie Steuer-App mit Note "Sehr Gut (1,0)"
€uro Siegel 04/2026: WISO Steuer ausgezeichnet als beste Steuersoftware Online
IMTEST Siegel 03/2026: WISO Steuer als Testsieger mit Note 1,66
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Steuern als Freiberufler – das Wichtigste in Kürze

Keine Gewerbesteuer

Als Freiberufler nach § 18 EStG zahlst du keine Gewerbesteuer – anders als ein Gewerbebetrieb. Es bleiben Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer.

Gewinn per EÜR

Deinen Gewinn ermittelst du formlos über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – keine Bilanz, keine doppelte Buchführung.

Einkommensteuer

Du versteuerst deinen Gewinn – also Einnahmen minus Betriebsausgaben. WISO Steuer hilft dir, deine Angaben sauber zu erfassen.

Mach den ersten Schritt – deine Steuererklärung war mit WISO Steuer nie einfacher.

Deine Steuer macht sich fast von allein

Was Freiberufler bei der Steuer am meisten Zeit kostet, erledigt WISO Steuer für dich in wenigen Minuten.

Immer auf der sicheren Seite

WISO Steuer führt dich durch jede Eingabe. Betriebseinnahmen, Ausgaben, Abschreibungen – du beantwortest einfache Fragen, die Anlagen füllen sich automatisch aus.

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Belege scannen

Per Scan übernimmst du deine vorhandenen Belege direkt in WISO Steuer – kein Abtippen.

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Einkünften – damit nichts doppelt läuft
oder vergessen wird.

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Nicht nur wir sind
begeistert

4.8

basierend auf 129.609
Bewertungen seit 2019

Zitat Icon

WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.

R. Doven
5.0
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Klasse! SteuerGPT begleitet einen Schritt für Schritt. So macht die Steuererklärung Spaß und kostet wenig Zeit.

E. Wandt
5.0
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Nach jahrelangen Beraterkosten dann plötzlich drauf gekommen… und siehe da, es geht auch alleine. Die Software ist Idiotensicher ;) DANKE WISO

Schmolinski
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    WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.

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    Nach jahrelangen Beraterkosten dann plötzlich drauf gekommen… und siehe da, es geht auch alleine. Die Software ist Idiotensicher ;) DANKE WISO

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Freiberufler oder Gewerbebetrieb?

Vergleichstabelle mit Features und Verfügbarkeit in zwei Produktvarianten
Feature
Gewerbebetrieb
Freiberufler
Einkommensteuer
Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn-Freibetrag
Gewerbeanmeldung Pflicht
IHK-Pflichtmitgliedschaft
Gewinnermittlung EÜR oder Bilanz (je nach Größe) EÜR (formlos)
Umsatzsteuer ja, außer Kleinunternehmer (§ 19 UStG) ja, außer Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Anlagen Anlage G, EÜR/Bilanz, ggf. USt/GewSt Anlage S, EÜR, ggf. USt

Wähle deine passende
Option

Häufige Fragen zu Steuern als Freiberufler

Welche Steuern zahle ich als Freiberufler?

Als Freiberufler zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn und – sofern du nicht Kleinunternehmer bist – Umsatzsteuer. Gewerbesteuer fällt nicht an, weil eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG kein Gewerbebetrieb ist.

Brauche ich als Freiberufler eine Steuererklärung?

Ja. Du gibst eine Einkommensteuererklärung mit der Anlage S und der Anlage EÜR ab. Die Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres (mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist).

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbebetrieb?

Freiberufler üben einen Katalogberuf nach § 18 EStG aus (z. B. Arzt, Anwalt, Ingenieur, Journalist) und zahlen keine Gewerbesteuer. Ein Gewerbebetrieb braucht eine Gewerbeanmeldung und zahlt bei Überschreitung des Freibetrags Gewerbesteuer.

Ab wann muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer zahlen?

Sobald du die Kleinunternehmergrenze überschreitest: über 25.000 € Umsatz im Vorjahr oder voraussichtlich über 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Darunter kannst du ohne Umsatzsteuer abrechnen.

Ist eine freiberufliche Nebentätigkeit steuerfrei?

Nicht automatisch. Es gibt aber Freibeträge – z. B. die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale. Ohne solche Pauschale ist der Gewinn ab dem ersten Euro einkommensteuerpflichtig, sobald dein Gesamteinkommen den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) übersteigt.

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Nebengewerbe?

Eine freiberufliche Nebentätigkeit ist kein Gewerbe, wenn sie wirklich freiberuflich ist. Ein Nebengewerbe ist dagegen eine gewerbliche Tätigkeit neben Job, Studium oder Hauptselbstständigkeit.

Welche Anlage brauche ich für die Steuererklärung als Freiberufler?

Meist brauchst du die Anlage S und die Anlage EÜR. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, kommt die Umsatzsteuererklärung hinzu.

Kann ich WISO Steuer als Freiberufler nutzen?

Ja. WISO Steuer unterstützt dich bei deiner Steuererklärung, hilft dir beim Erfassen deiner Einnahmen und Ausgaben und führt dich Schritt-für-Schritt durch relevante Angaben.

Freiberufler – welche Steuern fallen an?

Als Freiberufler stellst du dir früh die Frage: Welche Steuern muss ich eigentlich zahlen? Die gute Nachricht zuerst – es sind weniger als bei einem Gewerbebetrieb. Für dich sind grundsätzlich zwei Steuerarten relevant: die Einkommensteuer auf deinen Gewinn und – abhängig von deinem Umsatz – die Umsatzsteuer. Die Gewerbesteuer, die viele fürchten, entfällt für dich vollständig, weil eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG ausdrücklich kein Gewerbebetrieb ist.

Die Einkommensteuer berechnet sich nicht auf deine Einnahmen, sondern auf deinen Gewinn – also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Diesen Gewinn ermittelst du als Freiberufler formlos über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) übersteigt, fällt überhaupt Einkommensteuer an. Darunter bleibst du steuerfrei – eine Steuererklärung kann aber trotzdem nötig sein, etwa wenn du nebenbei Arbeitslohn beziehst oder dein zuständiges Finanzamt dich zur Abgabe auffordert.

Ein typisches Beispiel: Erzielst du als freiberuflicher Grafiker einen Gewinn von 30.000 €, zahlst du darauf rund 4.200 € Einkommensteuer – ein effektiver Steuersatz von etwa 14 %. Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Freiberufler nicht mehr an, Kirchensteuer nur bei Kirchenmitgliedschaft.

SteuerartGilt für dich als Freiberufler?
EinkommensteuerJa, auf den Gewinn über dem Grundfreibetrag
UmsatzsteuerJa, außer als Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
GewerbesteuerNein
SolidaritätszuschlagNur bei sehr hoher Einkommensteuer
KirchensteuerNur bei Kirchenmitgliedschaft

Freiberufler oder Gewerbebetrieb? Die steuerliche Abgrenzung

Ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, entscheidet das Finanzamt nicht nach deinem Bauchgefühl, sondern nach der Art deiner Tätigkeit. Freiberufliche Tätigkeiten sind in § 18 EStG geregelt und umfassen unter anderem wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Berufe sowie die sogenannten Katalogberufe: Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Dolmetscher und ähnliche. Alles, was nicht darunterfällt – etwa Handel oder Vermittlung – gilt steuerlich als Gewerbebetrieb.

Der Unterschied ist nicht nur formal, sondern hat handfeste steuerliche Folgen. Als Freiberufler brauchst du keine Gewerbeanmeldung, bist nicht IHK-pflichtig und zahlst keine Gewerbesteuer. Ein Gewerbetreibender muss sein Gewerbe anmelden, ist in der Regel IHK-Mitglied und zahlt Gewerbesteuer, sobald sein Gewinn den Freibetrag von 24.500 € überschreitet (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Diese Gewerbesteuer wird allerdings größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die tatsächliche Mehrbelastung je nach Hebesatz der Gemeinde geringer ausfällt, als die Zahl zunächst vermuten lässt.

Wichtig: Die Grenze ist nicht immer eindeutig. Mischt du freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten, kann eine sogenannte Abfärbung dazu führen, dass das Finanzamt deine gesamten Einkünfte als gewerblich einstuft. In Zweifelsfällen lohnt der Blick in die genauen Regeln – oder die geführte Einordnung in einer Steuersoftware.

Wenn du wissen willst, wie sich die Lage für Selbstständige allgemein darstellt, findest du alles dazu in unserer Übersicht zur Steuererklärung für Selbstständige.

Steuererklärung als Freiberufler – diese Anlagen brauchst du

Die Steuererklärung als Freiberufler besteht aus mehreren Teilen, die ineinandergreifen. Das Herzstück ist die Anlage EÜR, in der du deine Einnahmenüberschussrechnung einträgst – also alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberstellst. Den daraus resultierenden Gewinn überträgst du in die Anlage S („Einkünfte aus selbständiger Arbeit“). Hinzu kommt der allgemeine Mantelbogen der Einkommensteuererklärung sowie – falls du umsatzsteuerpflichtig bist – die Umsatzsteuererklärung.

Weitere typische Unterlagen für deine Steuererklärung als Freiberufler sind noch:

  • Ausgangsrechnungen an Kunden
  • Eingangsrechnungen für berufliche Ausgaben
  • Kontoauszüge
  • Belege für Software, Technik und Büromaterial
  • Nachweise zu Fahrtkosten und Reisekosten
  • Versicherungen und Vorsorgeaufwendungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen, falls vorhanden

Genau hier setzt WISO Steuer an: Die Software führt dich Schritt für Schritt durch Anlage S und EÜR, ruft deine beim Finanzamt gespeicherten Daten automatisch ab und prüft deine Eingaben mit einer Vollständigkeitsprüfung auf Lücken. So vermeidest du typische Fehler und siehst dank Sofort-Anzeige schon während der Eingabe, wie hoch deine voraussichtliche Erstattung oder Nachzahlung ausfällt. Fragen unterwegs beantwortet dir die integrierte Steuer-KI direkt im Programm.

So läuft deine Steuererklärung als Freiberufler in WISO Steuer ab:

  • Konto anlegen und Steuerjahr wählen
  • Betriebseinnahmen und -ausgaben in die geführte EÜR eintragen
  • Automatischen Steuerabruf nutzen, um vorhandene Daten zu übernehmen
  • Vollständigkeitsprüfung laufen lassen
  • Erklärung per ELSTER ans Finanzamt übermitteln

Freiberufler und Umsatzsteuer

Ob du als Freiberufler Umsatzsteuer ausweisen musst, hängt allein von deinem Umsatz ab – nicht davon, dass du Freiberufler bist. Maßgeblich ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Bleibt dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € und voraussichtlich im laufenden Jahr unter 100.000 €, darfst du als Kleinunternehmer Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen. Du sparst dir damit die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, kannst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen.

Überschreitest du eine der Grenzen, wirst du regelbesteuert: Ab dem nächsten Umsatz weist du Umsatzsteuer (meist 19 %, ermäßigt 7 %) auf deinen Rechnungen aus, führst sie ans Finanzamt ab und gibst Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Dafür darfst du dann die Vorsteuer aus deinen betrieblichen Ausgaben geltend machen.

Die Kleinunternehmerregelung ist ein Wahlrecht, keine Pflicht. In manchen Fällen lohnt der freiwillige Verzicht – etwa wenn du hohe Investitionen planst und die Vorsteuer zurückholen möchtest. Wichtig zu wissen: Die Regelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Ob du einkommensteuerlich Freiberufler bleibst und keine Gewerbesteuer zahlst, bleibt davon unberührt – das sind getrennte Baustellen.

Freiberufliche Nebentätigkeit in 2026 steuerfrei?

Viele üben ihre freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich aus – zusätzlich zum Hauptjob. Die häufige Annahme, eine freiberufliche Nebentätigkeit sei automatisch steuerfrei, stimmt so nicht. Grundsätzlich ist auch ein kleiner Nebenverdienst einkommensteuerpflichtig, sobald dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) übersteigt.

Es gibt allerdings echte Freibeträge, die deine Nebentätigkeit ganz oder teilweise steuerfrei stellen: Die Übungsleiterpauschale (bis 3.300 € im Jahr) gilt für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Dozent oder im künstlerischen bzw. pflegerischen Bereich für gemeinnützige Organisationen. Die Ehrenamtspauschale (bis 960 € im Jahr) gilt für andere nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich. Bis zu diesen Grenzen bleibt der Verdienst steuerfrei.

Abzugrenzen ist die freiberufliche Nebentätigkeit vom Nebengewerbe: Wer nebenbei eine gewerbliche Tätigkeit ausübt (zum Beispiel Onlinehandel), muss ein Gewerbe anmelden und unterliegt – ab den genannten Freibeträgen – der Gewerbesteuer. Welche Variante für dich gilt, entscheidet auch hier die Art der Tätigkeit nach § 18 EStG.

Steuern als Freiberufler mit WISO Steuer

Steuern als Freiberufler müssen kein Bürokratie-Marathon sein. WISO Steuer bündelt alles, was du brauchst, in einer geführten Anwendung: Anlage S, EÜR und Umsatzsteuererklärung sind enthalten, der automatische Steuerabruf übernimmt vorhandene Daten, und die Vollständigkeitsprüfung stellt sicher, dass du nichts Wichtiges vergisst. Du arbeitest wahlweise im Browser oder in der App und siehst dein Ergebnis dank Sofort-Anzeige in Echtzeit.

Du kannst WISO Steuer mit allen Funktionen kostenlos testen und zahlst erst, wenn du deine Erklärung tatsächlich abgibst. So prüfst du in Ruhe, ob die Software zu deiner Steuerlage passt – ohne Risiko und ohne teuren Steuerberater.

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