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Anlage Vorsorgeaufwand

So füllst du die Formulare richtig aus

Für alle Fälle vorbereitet sein – das wünscht sich jedermann. Deswegen zahlt man fleißig in die Versicherung ein. Mit der Krankenversicherung, Altersvorsorge, Pkw-Versicherung und noch vielen mehr kommt da einiges zusammen. Gut, dass man die Beiträge in der Steuererklärung absetzen kann. Und zwar geht das über die Anlage Vorsorgeaufwand.

Kurz & knapp

  • Die Anlage Vorsorgeaufwand ist Teil der Steuererklärung
  • Vorsorgeaufwendungen, wie Versicherungsbeiträge, gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand
  • Für Vorsorgeaufwendungen gelten unterschiedliche Höchstgrenzen
  • Mit WISO Steuer sparst du dir die Arbeit – das Formular wird automatisch ausgefüllt

Anlage Vorsorgeaufwand – wer, wie, was und warum?

Was genau sind Vorsorgeaufwendungen? Grundsätzlich beschreibt dieser Begriff alle deine Ausgaben für die Zukunftsabsicherung. Gemeint sind also Versicherungsbeiträge, wie:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Tierhaftpflicht-Versicherung
  • Privat-Haftpflichtversicherung

Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben

Vorsorgeaufwendungen gehören zu den sogenannten Sonderausgaben. Zwar fallen deine Versicherungsbeiträge rein theoretisch in den privaten Bereich, aber sie können trotzdem von der Steuererklärung abgesetzt werden. Ein kleines Manko gibt es leider dabei: Für die Sonderausgaben gilt ein Höchstbetrag. Das bedeutet, dass du deine Ausgaben nur bis zu einer bestimmten Grenze absetzen kannst. Jeder Euro, der darüber liegt, geht nicht in die Berechnung der Steuer ein.

Höchstbeträge bei Vorsorgeaufwendungen

Doch welche Höchstbeträge gelten? Das kommt ein bisschen darauf an, ob es sich um deine Rentenversicherung oder um alles andere handelt:

  1. Rentenversicherungen beziehungsweise Altersvorsorge
    • 25.639 Euro für Singles
    • 51.277 Euro für Ehepaare
    • Achtung: In 2022 werden davon nur 94 Prozent angerechnet. Ab 2023 sollen es dann 100 Prozent der Beiträge sein.
  2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung, etc.)
    • 1.900 Euro pro Jahr, wenn du bei den Beiträgen unterstützt wirst (zum Beispiel als Angestellter, Beamter oder Familienversicherter)
    • 2.800 Euro pro Jahr für Selbstzahler, wenn du 100 Prozent der Beiträge selbst zahlst

Anlage Vorsorgeaufwand – schnell und einfach ausgefüllt

Du verlierst den Überblick bei all den Höchstbeträgen und Fachbegriffen? Das muss nicht sein! Nutze WISO Steuer und du brauchst dir keinen Kopf zu machen. Alles, was du wissen musst, wird dir erklärt. Die Höchstbeträge werden automatisch berechnet und eingehalten. So einfach kann es sein!

Wo finde ich die Anlage Vorsorgeaufwand?

Du findest die Anlage Vorsorgeaufwand im Themenbereich Allgemeine Ausgaben. Dort unterscheiden wir zwischen Kranken- und PflegeversicherungenAltersvorsorge- und Rentenversicherungen und Übrige abzugsfähige Versicherungen.

Übrigens: WISO Steuer ist für dich auf dem PC, Tablet, Smartphone oder Browser verfügbar.

Anlage Vorsorgeaufwand Formular WISO Steuer

Du findest die Anlage Vorsorgeaufwand im Themenbereich Allgemeine Ausgaben. Dort unterscheiden wir zwischen Kranken- und PflegeversicherungenAltersvorsorge- und Rentenversicherungen und Übrige abzugsfähige Versicherungen.

Übrigens: WISO Steuer ist für dich auf dem PC, Tablet, Smartphone oder Browser verfügbar.

Anlage Vorsorgeaufwand Formular mobile

Wo kann ich die Anlage Vorsorgeaufwand herunterladen?

Wir haben alle Formulare für deine Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung für dich gesammelt und zum Download bereitgestellt. Du findest sie hier:

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Wie fülle ich die Anlage Vorsorgeaufwand aus?

Die folgenden Zeilenangaben beziehen sich auf die Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung 2021. Es ist möglich, dass Vor- oder Folgejahre ein wenig abweichen.

Allgemeine Angaben

Zeile 1-3

Allgemeine Angaben zur Person. Das sind der Vor- und Nachname, sowie die Steuernummer.

Beiträge zur Altersvorsorge

Zeile 4

Wenn du Arbeitnehmer bist und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, gibst du hier deine Beiträge an. Es geht nur um die von dir getragenen Beiträge, nicht die deines Arbeitgebers. Die richtige Zahl findest du auch auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 23 a und 23 b.

Zeile 5

Beiträge zu landwirtschaftlichen Altersklassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die vergleichbare Leistungen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen bringen. Wichtig: Steuerfreie Zuschüsse aus Nummer 22 b der Lohnsteuerbescheinigung müssen abgezogen werden.

Zeile 6

Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen, die nicht schon in Zeile 4 stehen.

Zeile 7

Erstattete Beiträge aus den Zeilen 4-6.

Zeile 8

Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen, auch bekannt als Rürup-Verträge. Der Laufzeitbeginn muss nach dem 31.12.2004 liegen. Steuerfreie Zuschüsse musst du von den Beiträgen abziehen.

Zeile 9

Jetzt kommen die Beiträge zur Rentenversicherung deines Arbeitgebers. Die richtige Zahl findest du in deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 22a und 22b.

Zeile 10

Diese Zeile musst du nur ausfüllen, wenn du eine geringfügige Beschäftigung hattest und dein Gehalt pauschal versteuert wurde (Minijob). Trag hier den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ein.

Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Zeilen 11-15

Beiträge zu den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen: Alle Beiträge, die du selbst an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt hast, trägst du in diesen Zeilen ein. Zusätzlich gibst du an, bei welchen Beiträgen du Anspruch auf Krankengeld hattest und welche Beiträge  dir erstattet wurden (zum Beispiel durch die Krankenkasse).

Zeile 16-20

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die du nicht schon davor angegeben hast, kommen hier rein. Das gilt beispielsweise für Rentner und Selbstzahler. Ebenso gibst du wieder an, für welche Beiträge du Anspruch auf Krankengeld hattest und die Höhe der Beiträge, die dir erstattet wurden.

Zeile 21

Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die nicht vom Arbeitgeber kommen.

Zeile 22

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die über die Basisabsicherung hinausgehen (wie zum Beispiel Wahlleistungen und Zahn-ZusatzVersicherung).

Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Zeile 23-26

Deine gezahlten Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung trägst du in diesen Zeilen ein. Zusätzlich musst du erstattete Beiträge und du Zuschüsse, die nicht von deinem Chef waren, angeben.

Zeile 27

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die über die Basisabsicherung hinausgehen (beispielsweise Wahlleistungen).

Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Achtung: In diesem Abschnitt geht es nur um ausländische Kranken- und Pflegeversicherungen! Hierbei macht das Finanzamt keinen Unterschied zwischen gesetzlich und privat.

Zeile 31-36

Auch hier ist das Vorgehen gleich: Du gibst an, welche Beiträge zur ausländischen Kranken- und Pflegeversicherung du selbst gezahlt hast. Zusätzlich trägst du ein, bei welchen Beiträgen du Anspruch auf Krankengeld hattest. Beiträge, die über die Basisabsicherung hinausgehen, werden auch abgefragt.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Zeile 37-39

Wenn dein Arbeitgeber dir zu deiner Kranken- oder Pflegeversicherung steuerfreie Zuschüsse gezahlt hat, gehören sie hier hin. Die Zahlen kannst du in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 24 a-c nachlesen.

Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Zeile 40-44

Du hast für andere Personen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen? Dann gibst du deine Kosten in diesen Zeilen an. Ein weit verbreiteter Fall ist, wenn du für dein Kind die Beiträge bezahlst und kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Neben den eigentlichen Beiträgen braucht das Finanzamt auch noch Informationen zu den Erstattungen von der Krankenkasse und den Wahlleistungen oder Zusatzversicherungen. Also das, was über die Basisabsicherung hinausgeht.

Achtung Icon

Übernommene Beiträge für Kinder mit Kindergeldanspruch

Du bezahlst die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für dein Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht? Dann gehören die Beiträge nicht hier hin, sondern in die Anlage Kind.

Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Zeile 45

Deine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Zeile 46-50

Weitere Versicherungsbeiträge (abzüglich Erstattungen und Zuschüsse):

  • freiwillige eigenständige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • Risikoversicherung (Leistung bei Todesfall)
  • Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
  • Kapitallebensversicherung mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren (erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005)
  • Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht (Laufzeitbeginn und erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005)

Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Zeile 51

Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberbeiträge oder Beihilfen.

Zeile 52-55

Betrifft nur Beamte, Vorstandsmitglieder, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und Praktikanten (wenn aufgrund der Tätigkeit eine Anwartschaft auf Altersversorgungsbezüge bestand).

Zeile 56

Muss nur ausgefüllt werden, wenn du Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis bekommen hast (beispielsweise Betriebsrente und Werkspension). In diesem Fall bekommst du keine steuerbegünstigten Versorgungsbezüge.

Experten Tipp

Anlage Vorsorgeaufwand automatisch ausfüllen lassen

Du hast keine Lust alles einzeln einzugeben? Dann ist WISO Steuer genau das richtige für dich! Mit unserem Steuer-Abruf werden deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge automatisch eingetragen. Finanzblick fügt alle anderen Versicherungen ein.

 

FAQ: Anlage Vorsorgeaufwand

Wer muss die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen?

Jeder, der in eine Sozial-Versicherung selbst einzahlt. Egal ob pflichtversichert oder freiwilliger Selbstzahler – deine Ausgaben kannst du in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen und so Steuern sparen!
Das sind: Kranken- und Pflegeversicherungen, Rentenversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen und ähnliche Versicherungsbeiträge.
Ja, den Haftpflicht-Anteil deiner Kfz-Versicherung kannst du in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Mehr Infos: Kfz-Versicherung & Steuererklärung
Nur der Arbeitsrechtsschutz von der Rechtsschutzversicherung kann in der Steuererklärung angegeben werden. Die Kosten trägst du aber nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand ein, sondern sie gehören zu deinen Werbungskosten als Arbeitnehmer in die Anlage N.
Das geht zusammen mit deiner Steuererklärung. Am einfachsten nutzt du unseren Steuer-Versand, dann landet deine Steuererklärung mit einem Klick beim richtigen Finanzamt.
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Quelle: BMF