Steuererklärung 2022

Nachträglich Geld zurückholen

Noch bis zum 31. Dezember 2026 kannst du deine Steuererklärung 2022 abgeben. Aber warum warten? Gib jetzt ab mit WISO Steuer und sichere dir deine Erstattung!

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FAQ: Steuer­er­klä­rung 2022

Kann ich die Steuer­er­klä­rung 2022 noch abgeben?

Ja! Und zwar in diesen Fällen:

  • Das Finanzamt hat dich zur Abgabe aufgefordert
  • Du machst die Steuererklärung freiwillig

Tipp: Eine freiwillige Abgabe ist bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Das heißt: Du kannst die Steuererklärung 2022, 2023, 2024 und 2025 machen. Das lohnt sich richtig: Im Schnitt gibt es mit WISO Steuer 1.674 € pro Jahr zurück!

Wann ist die Abgabefrist für die Steuer­er­klä­rung 2022?
  • Pflichtabgabe: 2. Oktober 2023
  • Abgabe mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 29. Februar 2024
  • Freiwillige Abgabe: 31. Dezember 2026
Wo finde ich die Formulare für die Steuer­er­klä­rung 2022?

Du findest die Formulare auf der Website des Bundesfinanzministeriums zum Download. Noch besser: Direkt online erledigen – zum Beispiel mit WISO Steuer.

Was kostet die Steuer 2022 mit WISO Steuer?
  • 35,99 € im günstigen Jahresabo
  • 45,99 € im Einzelkauf
  • 0 € in der Testversion

Steuererklärung 2022 freiwillig abgeben

Startschuss für die Steuererklärung 2022 war der 1. Januar 2023. Die offizielle Frist für Pflichtveranlagte endete am 2. Oktober 2023. Noch bis zum 31. Dezember 2026 nimmt das Finanzamt freiwillige Abgaben entgegen.

Gut für dich: Machst du die Steuererklärung freiwillig, winkt in der Regel eine Erstattung. Im Schnitt sind es mit WISO Steuer 1.674 €!

Das hat sich 2022 bei der Steuer geändert

Neues Jahr, neue Spielregeln: Auch im Steuerjahr 2022 gibt es ein paar Änderungen im Steuerrecht. Worauf du ein Auge werfen solltest, fassen wir hier für dich zusammen:

  • Jährliche Anpassung des Grundfreibetrags: Von 9.744 € auf 10.347 € pro Person
  • Höhere Werbungskostenpauschale: Erstmals kannst du als Arbeitnehmer 1.200 € statt bisher 1.000 € für Ausgaben rund um deinen Job pauschal abziehen lassen
  • Gestiegene Pendlerpauschale: Ab dem 21. Kilometer Fahrtweg zur Arbeit bekommst du jetzt 0,38 € statt bisher 0,35 € absetzen
  • Energiepreispauschale: Hat dein Chef sie dir nicht ausgezahlt, kannst du sie nachträglich über die Steuerererklärung bekommen
  • Höherer Kinderfreibetrag: Pro Elternteil gibt es nun 4.274 € und zusätzlich wird der Kinderbonus in Höhe von 100 € hinzugerechnet
  • Anpassung des Altersvorsorge-Höchstbetrags: Pro Person liegt der Höchstbetrag bei 25.369 €, wobei 94 % als Sonderausgaben absetzbar sind (24.101 € pro Person)
  • Anpassung des Unterhalt-Höchstbetrags: Bis zu 10.347 € deiner Unterhaltszahlungen an Familienangehörige kannst du von der Steuer absetzen (vorher; 9.984 €)
  • Frist für den Investitionsabzugsbetrag verlängert: Bei Bildung des Abzugsbetrages im Jahr 2017 oder 2018 die Investitionsfrist erst am 31. Dezember 2022
  • Höhere Freigrenze für Sachbezüge: Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge erhöht sich von aktuell 40 € auf 50 €