Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab – mit ETFs und Fonds statt Garantieprodukten und bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr. Wir zeigen dir, was sich ändert und was das für deinen Riester-Vertrag bedeutet.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Riester-Reform 2027: Warum es endlich Zeit für was Neues ist
- Das Altersvorsorgedepot: das Herzstück der Reform
- Bis zu 540 Euro Grundzulage geschenkt: So funktioniert die neue Förderung
- Endlich auch für Selbstständige
- Mehr Freiheit bei Garantien und Auszahlung
- Dein alter Riester-Vertrag: Weg damit oder behalten?
- Riester vs. Altersvorsorgedepot: Der direkte Vergleich
- FAQ: Riester-Reform und Altersvorsorgedepot
Kurz & knapp
- Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die alte Riester-Rente
- Du investierst in Fonds und ETFs – mit bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr
- Alte Riester-Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter
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Riester-Reform 2027: Warum es endlich Zeit für was Neues ist
Eigentlich war die Riester-Rente eine gute Idee. In der Praxis ist davon aber nicht viel übrig geblieben. Millionen Verträge ruhen, weil die Produkte schlicht zu kompliziert, zu teuer und zu renditeschwach waren. Schuld war vor allem die strenge 100-Prozent-Garantie: Die hat Anbieter gezwungen, dein Geld extrem vorsichtig anzulegen – mit dem Ergebnis, dass am Ende kaum mehr rauskommt als reingegangen ist.
Genau hier setzt die Riester-Reform an. Die private Altersvorsorge soll einfacher werden, weniger kosten und endlich mehr Rendite abwerfen können.
Das Altersvorsorgedepot: das Herzstück der Reform
Das Altersvorsorgedepot ist quasi der „neue Riester“ – nur besser. Es ist ein staatlich geförderter Vorsorgevertrag, bei dem dein Geld in Fonds, ETFs und andere Kapitalmarktanlagen fließen darf. Also genau dorthin, wo langfristig wirklich was zu holen ist.
Steuerlich bleibt alles bequem: Solange dein Geld im Depot arbeitet, zahlst du keine Steuern auf deine Gewinne – keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale. Dein Kapital wächst also ungebremst. Den „Preis“ dafür zahlst du erst bei der Auszahlung im Ruhestand. Dann greift das Finanzamt zu – das nennt sich nachgelagerte Besteuerung.
▶ Und hier ist der Unterschied zum normalen ETF-Depot wichtig:
- Bei einem privaten Aktien-ETF bleiben dank der sogenannten Teilfreistellung rund 30 Prozent deiner Gewinne komplett steuerfrei.
- Beim Altersvorsorgedepot gibt es diese Teilfreistellung nicht – hier wird die komplette Auszahlung mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Klingt nach einem Nachteil, ist aber oft keiner: Im Ruhestand liegt dein Steuersatz in der Regel deutlich niedriger als in deinen Berufsjahren. Wer heute seine Einkünfte mit 42 Prozent versteuert, kommt als Rentner oft auf 20 bis 25 Prozent. Unterm Strich kann sich die nachgelagerte Besteuerung dadurch sogar lohnen – zumal du in der Ansparphase ja über Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert wirst.
Es wird eine Positivliste mit erlaubten Anlagen geben. So sind beispielsweise Einzelaktien und Kryptowährungen ausgeschlossen. Die ersten Altersvorsorgedepots sollen 2027 an den Start gehen.
Standarddepot: Altersvorsorge auf Autopilot
Du möchtest dich nicht selbst durch Fondsprospekte arbeiten? Das Standarddepot nimmt dir die Anlageentscheidung ab: Du zahlst ein, der Anbieter übernimmt den Rest. Der Anbieter wählt zwei Fonds – einen vorsichtigeren und einen mit mehr Renditechance.
▶ Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Kosten sind gedeckelt.
Maximal 1 Prozent des Depotwerts darf pro Jahr an Effektivkosten anfallen. Heißt: Bringt dein Depot 5 Prozent Rendite, bleiben dir rund 4 Prozent. Damit ist die Gebührenfalle vom Tisch. Diesen Kostendeckel gibt es nur für das Standarddepot.
Bis zu 540 Euro Grundzulage geschenkt: So funktioniert die neue Förderung
Bei der Förderung wird’s deutlich entspannter. Statt komplizierter Mindestbeiträge gibt’s einen einfachen Deal:
Macht bei einem Eigenbetrag von 1.800 Euro in Summe bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr.
Bis zu 2.340 Euro von der Steuer absetzen
Steuerlich kannst du zusätzlich richtig was rausholen: Bis zu 1.800 Euro deiner Beiträge plus Zulageanspruch sind absetzbar – insgesamt also bis zu 2.340 Euro pro Jahr (ohne Kinderzulage). Das sind 240 Euro mehr als bei Riester.
Kinderzulagen kommen noch hinzu. Und das Finanzamt prüft automatisch (Stichwort Günstigerprüfung), was sich für dich mehr lohnt: Zulagen oder Steuerabzug.
Endlich auch für Selbstständige
Bisher hatten Selbstständige bei der staatlich geförderten Altersvorsorge schlechte Karten. Riester war praktisch nur was für Angestellte. Als Selbstständiger warst du meist nur mittelbar förderberechtigt – also nur über deinen Ehepartner, wenn der selbst einen Riester-Vertrag hatte. Direkt gab es die Zulage nur, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert warst.
Mit der Riester-Rente-Reform ändert sich das endlich: Alle Selbstständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden sind erstmals direkt förderberechtigt. Du bekommst die volle Zulage von bis zu 540 Euro pro Jahr genauso wie ein Angestellter – plus die 300 Euro pro Kind, falls du Nachwuchs hast.
Besonders gut ist das für alle, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Während zum Beispiel Ärzte oder Anwälte über ihre Versorgungswerke abgesichert sind, müssen viele freie Selbstständige ihre Altersvorsorge komplett privat stemmen. Für sie kann das Altersvorsorgedepot eine wichtige Säule der Altersvorsorge werden – und ist nebenbei deutlich flexibler als die Rürup-Rente, die bei Selbstständigen bisher oft die einzige geförderte Option war.
──── Beispiel:
Zahlst du als Selbstständiger 1.800 Euro pro Jahr ins Altersvorsorgedepot ein, bekommst du 540 Euro Grundzulage geschenkt und kannst zusätzlich bis zu 2.340 Euro als Sonderausgaben absetzen.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent sind das insgesamt 983 Euro. Zu der im Vertrag bereits gutgeschriebenen Zulage von 540 Euro kommt also noch ein zusätzlicher Steuervorteil von 443 Euro, der dir mit dem Steuerbescheid ausgezahlt wird.
Je nach Steuersatz sind das schnell mehrere hundert Euro Steuerersparnis pro Jahr. WISO Steuer rechnet dir das automatisch durch.
Mehr Freiheit bei Garantien und Auszahlung
Bei Riester musstest du am Ende immer mindestens deine eingezahlten Beiträge garantiert zurückbekommen – 100 Prozent. Klingt sicher, kostet aber Rendite. Künftig hast du die Wahl: 100 Prozent Beitragserhalt wie bisher oder nur 80 Prozent.
Mit der 80-Prozent-Variante steckt mehr Geld in Aktien, dafür hast du langfristig auch mehr Renditechancen.
Auch bei der Auszahlung wird’s flexibler: Du kannst dir entweder eine lebenslange Rente auszahlen lassen oder einen Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr wählen. Und das Beste: Was beim Auszahlungsplan übrig bleibt, kannst du grundsätzlich vererben.
Einen Haken gibt’s allerdings: Im Erbfall kann es passieren, dass Fördervorteile zurückgezahlt werden müssen – außer dein Ehepartner übernimmt das Depot.
Dein alter Riester-Vertrag: Weg damit oder behalten?
Die Frage, die dich vermutlich am meisten umtreibt: Was wird aus deinem alten Riester-Vertrag? Die gute Nachricht vorweg: Du musst gar nichts machen. Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz einfach weiter. Bereits kassierte Förderungen darfst du behalten. Wenn du willst, kannst du aber wechseln – etwa ins Altersvorsorgedepot oder in die neue Förderlogik.
Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von deinem Vertrag ab. Diese vier Punkte solltest du dir genau anschauen:
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Wechselkosten
Welche Abschluss-, Vertriebs- oder Wechselgebühren fallen an?
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Restlaufzeit
Wie lange läuft dein Vertrag noch bis zum Rentenbeginn?
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Bisherige Rendite
Wie viel hat dein Vertrag in den letzten Jahren tatsächlich erwirtschaftet?
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Garantiezins
Wie hoch ist der vereinbarte Garantiezins deines Altvertrags?
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Wechsel lohnt sich oft
Du hast noch viele Jahre bis zur Rente und einen teuren, schwach performenden Vertrag.
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Altvertrag ist oft Gold wert
Du bist kurz vor der Rente und hast einen hohen Garantiezins (3–4 %). Solche Verträge solltest du nicht vorschnell aufgeben.
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Riester vs. Altersvorsorgedepot: Der direkte Vergleich
Damit du auf einen Blick siehst, was sich mit der Riester-Rente-Reform alles ändert – hier die wichtigsten Unterschiede im direkten Vergleich:
| Merkmal | Riester-Rente (alt) | Altersvorsorgedepot (neu) |
|---|---|---|
| Anlage | Garantieprodukte, defensiv | Fonds, ETFs, Kapitalmarkt |
| Garantie | 100 % zwingend | 100 % oder 80 % wählbar |
| Maximale Grundzulage | 175 € pro Jahr | bis zu 540 € pro Jahr |
| Kinderzulage | bis zu 300 € pro Kind (ab Jahrgang 2008) | bis zu 300 € pro Kind |
| Sonderausgabenabzug | bis zu 2.100 € | bis zu 2.340 € (zuzüglich Kinderzulagen) |
| Selbstständige | meist nicht förderberechtigt | direkt förderberechtigt |
| Kostendeckel | Keine gesetzliche Vorgabe | Max. 1 % beim Standarddepot |
| Auszahlung | Lebenslange Rente | Rente oder Auszahlplan bis 85 |
| Vererbbarkeit | Stark eingeschränkt | Beim Auszahlplan möglich |
| Verfügbar | Bis Ende 2026 | Ab 2027 |
Mehr zum Steuer-Thema Riester findest du hier:
FAQ: Riester-Reform und Altersvorsorgedepot
Wann tritt die Riester-Reform in Kraft?
Wie viel Förderung bekomme ich beim Altersvorsorgedepot?
Muss ich meinen alten Riester-Vertrag kündigen?
Können auch Selbstständige ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Hol dir dein Geld zurück
Ganz einfach mit WISO Steuer.