Jetzt Fristverlängerung für die Steuererklärung beantragen

Mehr Zeit bei der Steuererklärung

Unbequeme Dinge schiebt man gerne auf die lange Bank. Dies gilt vor allem für die jährliche Steuererklärung. Denn nicht alle schaffen es bis zum offiziellen Abgabetermin. Damit dies keine unangenehmen Folgen hat: Beantrage noch heute eine Fristverlängerung!

Stichtag 31.07.

Dieser Termin ist für die meisten Steuerzahler Deutschlands ein Graus: Die Erklärung muss beim Finanzamt sein. Doch wenn du bereits jetzt absehen kannst, dass es knapp werden könnte: Stelle einen Antrag auf Verlängerung.

Meist wird diese problemlos bis 30.09. genehmigt – manchmal gar bis zum Jahresende. Diesen Termin solltest du jedoch dann unbedingt einhalten – sonst sind Verspätungszuschläge garantiert.

2023: Abgabefrist ist der 30.09.

Für die Steuererklärung 2022 gilt allerdings eine neue Frist für die Steuererklärung:

  • ohne Steuerberater: bis zum 30.09.2023*, statt bisher Ende Juli
  • wer sich von einem Steuerberater helfen lässt, hat bis zum 31.07.2024 Zeit, statt bisher Ende Februar.

Warum einen Antrag auf Fristverlängerung stellen?

Die Fristverlängerung dient nicht nur der Nervenberuhigung – sie spart auch bares Geld. Denn wer den Abgabetermin überzieht, ohne eine Verlängerung beantragt zu haben, muss mit Sanktionen rechnen.

Das Finanzamt kann dir einen Verspätungszuschlag aufbrummen. Doch übertreiben darf es damit nicht: Dieser darf höchstens 10 Prozent der festgesetzten Steuer betragen – und nicht über 25.000 Euro.

Reagiert man nicht auf Erinnerungen und Zwangsgeldfestsetzungen, wird die Steuer geschätzt. Und diese fällt generell höher aus als deine tatsächliche Steuerschuld!

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Frist versäumt

Stefan gibt die Steuererklärung 2016 erst im August 2017 ab. Einen Antrag auf Fristverlängerung hat er nicht gestellt. Das Finanzamt errechnet eine Steuer-Nachzahlung von 13.000 Euro. Insgesamt beträgt seine festgesetzte Steuer 15.000 Euro. Folge: Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 1.500 Euro festsetzen (10 Prozent von 15.000 Euro).

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Wer sollte einen Antrag stellen?

Grundsätzlich sollte jeder, der verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sicherheitshalber einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Vor allem, wenn es regelmäßig etwas knapp mit der Erstellung der Erklärung wird. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert.

Außerdem bist du zur Abgabe als Arbeitnehmern verpflichtet, wenn du

  • Lohnersatzleistungen von über 410 Euro erhalten hast.
  • Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern erhalten hast.
  • als Ehepaar die Steuerklassen V oder VI hatten oder die Kombination IV/IV mit Faktor hattest.
  • einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hattest.
  • verheiratet bist, aber ihr beide einzeln zur Steuer veranlagt werdet.
  • Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre erhalten hast.
  • geheiratet hast oder geschieden wurdest.
  • die Aufteilung des Behindertenpauschbetrages deines Kindes beantragt hast.

Trifft keiner der Punkte auf dich zu, kannst du sich mit der Abgabe der Erklärung 4 Jahre Zeit lassen – oder auch gar nicht abgeben.

Wie soll der Antrag auf Fristverlängerung aussehen?

Der Antrag auf Fristverlängerung kann formlos gestellt werden. Du kannst einfach bei deinem zuständigen Bearbeiter anrufen und um Verlängerung bitten. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag schriftlich zu stellen – entweder per Brief, Fax oder E-Mail.

Experten Tipp

Vorlage für die Fristverlängerung

Als Formulierungshilfe kannst du unser Musterschreiben verwenden:

 

Antrag auf Fristverlängerung für die Einkommensteuererklärung für das Jahr [Jahr]

Steuernummer: [Nr.] / Steuer-Identifikationsnummer: [Nr.]

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage, die Frist zur Abgabe meiner Einkommensteuererklärung für [2016] bis zum [Datum, bis zu welchem die Abgabe erfolgen wird] zu verlängern. Ich werde mich selbstverständlich bemühen, die Steuererklärung bereits vorher fertig zu stellen.

 

Begründung:

[zum Beispiel Krankheit, unerwartete Arbeitsüberlastung, fehlende Steuerbescheinigungen, fehlende Belege, fehlende Spendenbescheinigungen]

Falls Sie meinem Antrag entsprechen, benötige ich keinen schriftlichen Bescheid. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

[Name, Unterschrift]

Soll ich einen Grund angeben?

Nachvollziehbare Gründe wie Krankheit, noch keine Vorlage von Steuerbescheinigungen oder längerer Auslandsaufenthalt sollten angegeben werden. Wenn Sie außer Trödelei nichts an der zeitigen Abgabe hindert, geben Sie lieber gar keinen Grund an.

Muss der Finanzbeamte die Frist verlängern?

Der Finanzbeamte kann Ihren Antrag genehmigen – muss es aber nicht. Dies liegt allein in seinem Ermessen. Schlechte Karten können Sie haben, wenn Sie bereits in der Vergangenheit Ihre Steuererklärung zu spät – oder sogar gar nicht abgegeben haben.

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