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Inflationsausgleichsprämie

3.000 Euro steuerfrei vom Chef

Steigende Kosten für Nebenkosten, Lebensmittel & Co. sorgen überall für leere Hosentaschen. Um dagegen zu steuern, hat die Regierung eine weitere Finanzspritze abgesegnet: die Inflationsausgleichsprämie. Wie gibt’s die 3.000 Euro?

Kurz & knapp

  • Du kannst bis zu 3.000 Euro von deinem Arbeitgeber bekommen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen
  • Die Steuerfreiheit gilt noch bis zum 31.12.2024
  • Mit der Steuererklärung bekommst du noch mehr Geld im Kampf gegen die Inflation

Was ist die Inflationsausgleichsprämie?

Durch steigende Lebenshaltungskosten bleibt am Ende des Monats weniger Geld übrig. Manchmal reicht es nur gerade eben so, um über die Runden zu kommen. Der Staat griff unter die Arme: Erst wurden die Steuern auf Sprit gesenkt, dann gab es die Energiepreispauschale. Diese Maßnahmen gehören mittlerweile der Vergangenheit an. Was nun?

Bis Ende 2024 hast du die Möglichkeit, von deinem Arbeitgeber eine Zusatzzahlung von bis zu 3.000 Euro zu bekommen – und das ganz ohne Steuer- und Sozialabgaben. Einen Haken gibt es aber an der Sache: Die Inflationsprämie ist eine freiwillige Leistung deines Chefs.

Welche Voraussetzungen gelten für die Steuerfreiheit?

Natürlich gibt es einige Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie. Und zwar sind das folgende:

Zeitpunkt der Zahlung

Nur, wenn die Inflationsprämie zwischen dem 26.10.2022 und 31.12.2024 ausgezahlt wird, musst du darauf keine Steuern zahlen.

Höhe der Zahlung

Die Regierung hat einen Freibetrag in Höhe von 3.000 Euro für diese Finanzspritze festgelegt. Das heißt, bei mehr Geld werden Steuern fällig.

Dein Arbeitgeber kann entscheiden, wie viel er dir auszahlt. Auch mehrere Teilzahlungen sind möglich.

Zahlung kommt zusätzlich zum Lohn

Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber dir die Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zu deinem Arbeitslohn auszahlt. Ansonsten fällt die Steuerfreiheit weg.

Zahlung ist zum Zweck des Inflationsausgleichs

Dein Chef muss kennzeichnen, dass die Zusatzzahlung einen Zusammenhang mit der Inflation hat. Dafür reicht es, wenn auf der Lohnabrechnung ein entsprechender Vermerk vorhanden ist (zum Beispiel in der Bezeichnung des Postens).

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Wie bekomme ich die Inflationsausgleichsprämie?

Die Inflationsprämie ist eine freiwillige Zahlung deines Arbeitgebers. Er entscheidet, ob und wann du sie bekommst. Das bedeutet für dich: Du hast keinen Anspruch darauf. Wenn dein Chef sich dazu entscheidet, den steuerfreien Bonus zu geben, erhältst du ihn zusammen mit deinem normalen Gehalt.

Keine Inflationsausgleichsprämie bekommen – was jetzt?

Dein Chef hat sich gegen die Prämie entschieden? Es gibt noch eine Möglichkeit, wie du dir ein bisschen Geld dazu verdienen kannst: Gib deine Steuererklärung ab! Mit WISO Steuer bekommst du im Durchschnitt 1.674 Euro.

Inflationsausgleichsprämie in die Steuererklärung eintragen

Die Zahlung zum Inflationsausgleich trägst du nicht extra in die Steuererklärung ein. WISO Steuer erledigt das ganz automatisch für dich. Dafür nutzt du den Steuer-Abruf. So landet alles an der richtigen Stelle – inklusive der Inflationsausgleichsprämie.

FAQ: Inflationsausgleichsprämie

Wer hat Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie?

Es gibt keinen Anspruch auf die Zusatzzahlung, denn es ist eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers.
Die Inflationsprämie gilt nur für Arbeitnehmer. Aber: Der Chef entscheidet darüber, ob es die Zahlung gibt.
Damit die Zahlung steuerfrei ist, musst du sie zwischen dem 26.10.2022 und 31.12.2024 bekommen.
Nein, eine Pflicht gibt es nicht.
WISO Steuer macht das automatisch für dich. Mit dem Steuer-Abruf werden alle Daten vom Finanzamt abgerufen, die dein Arbeitgeber gemeldet hat. Dazu zählt auch die Prämie.
Mit dem Steuer-Abruf von WISO Steuer landet die Inflationsprämie an der richtigen Stelle in deiner Steuererklärung. So musst du dir keine Sorgen mehr machen, was wohin gehört.
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