Steuererklärung für Verstorbene
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FAQ: Steuererklärung für Verstorbene
Wer muss die Steuererklärung für Verstorbene abgeben?
In der Regel übernehmen Ehepartner oder Erben diese Pflicht.
Welche Fristen gelten?
Die Abgabefrist ist meist der 31. Juli des Folgejahres. Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt eine Fristverlängerung gewähren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum Beispiel: Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Nachweise zu Beerdigungskosten.
Können Beerdigungskosten abgesetzt werden?
Ja, wenn sie aus dem Erbe bezahlt wurden und nicht durch Erbmasse gedeckt sind.
Was ist, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlen wichtige Belege, hilft oft ein formloses Schreiben ans Finanzamt – oder der Steuerberater.
Kann ich mehrere Jahre rückwirkend abgeben?
Ja, bis zu 4 Jahre rückwirkend ist meist möglich.
Steuererklärung für Verstorbene im Überblick
Wenn die Abgabepflicht für den Verstorbenen besteht, muss die Steuererklärung auch für das Todesjahr abgegeben werden
Die Abgabepflicht geht auf den oder die Erben über
Die Erstattung oder Nachzahlung wird bei der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt
Muss eine Steuererklärung für Verstorbene abgegeben werden?
Hier dreht sich alles um die Frage: Ist die Steuererklärung Pflicht? Grundsätzlich gibt es eine Pflicht, die Steuererklärung abzugeben. Egal, ob der Verstorbene selbstständig war oder Angestellter.
Wenn dein verstorbener Angehöriger beispielsweise Angestellter war und die Lohnsteuerklasse 1 oder 4 hatte, kann es sein, dass die Steuererklärung nicht abgegeben werden muss. Aber sie kann dann freiwillig eingereicht werden. Bei den genannten Lohnsteuerklassen lohnt es sich dann auch oft.
Bei Rentnern besteht in der Regel eine Pflicht, wenn die Einkünfte über dem Grundfreibetrag lagen.
Je nachdem, ob eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, muss diese auch für das Todesjahr für den Angehörigen beim Finanzamt eingereicht werden. Ist die Abgabe freiwillig, kannst du auch darauf verzichten.
Bis wann muss die Steuererklärung für den Verstorbenen abgegeben werden?
Es gelten die regulären Fristen der Steuererklärung. Die Faustregel besagt, dass du die Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres vom Tod deines Angehörigen abgeben musst. WISO Steuer hilft dir mit Tipps, damit du keine Angabe vergisst:
Wer muss die Steuererklärung für den Verstorbenen abgeben?
Die Aufgabe, die Steuererklärung für den Verstorbenen abzugeben, geht auf den oder die Erben über. Hier gibt es 2 Szenarien:
- Du bist Alleinerbe: Du übernimmst die Abgabe der Steuererklärung. Das gilt auch oft bei nun verwitweten Ehepartnern. Im Jahr des Todes gibt man doch nochmal eine gemeinsame Steuererklärung ab.
- Du bist Teil einer Erbengemeinschaft: Du stimmst dich mit den anderen Erben ab, wer die Abgabe der Steuererklärung übernimmt, denn das muss nur einer von euch tun.
Was gilt bei Eheparntnern?
Wenn dein Ehepartner verstorben ist, kannst du im Jahr des Todes nochmal eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. So kannst du auch für dieses Jahr den Splittingtarif nutzen und gegebenenfalls dadurch noch Steuern sparen.
Im Jahr darauf gibst du nur noch eine Steuererklärung für dich alleine ab. Nur für das Folgejahr gibt es ausnahmsweise auch nochmal den günstigeren Splittingtarif, das sogenannte Witwensplitting. So soll die neue Lebenssituation auch steuerlich ein wenig abgemildert werden.
Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer
Hast du für den Verstorbenen bereits eine Steuererklärung abgegeben, wird oft eine Nachzahlung oder eine Erstattung für die Einkommensteuer vom Finanzamt festgesetzt. Im Erbfall steht nun auch noch die Erbschaftssteuer an. Da stellt sich die Frage: Haben Erbschaftssteuer und Einkommensteuer irgendwas miteinander zu tun?
Die Antwort lautet: Ja. Alles zu diesem Thema ist im § 10 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes) festgelegt.
Nachzahlung bei der Einkommensteuer
Hast du bereits bei der Einkommensteuer eine Steuernachzahlung an das Finanzamt leisten müssen, wird dir diese bei der Erbschaftssteuer angerechnet. Denn sie gehört zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. So wird das Vermögen deines verstorbenen Angehörigen nicht doppelt versteuert.
Erstattung bei der Einkommensteuer
Über eine Erstattung freut sich jeder. Denn dann gibt’s Geld zurück. Wenn du bei der Steuererklärung für den Verstorbenen vom Finanzamt eine Erstattung bekommen hast, kann die Freude eventuell nur kurz währen. Denn: Das Geld wird bei der Erbschaftsteuer zum sonstigen Erbe dazugerechnet.
Erst wenn du in der Summe über die Freibeträge kommst, musst du Erbschaftssteuer zahlen. Die Erstattung der Einkommensteuer gehört zu dem sogenannten steuerpflichtigen Erwerb und wird auf volle 100 Euro nach unten abgerundet. So sehen die Freibeträge aus:
| Steuerklasse | Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
|---|---|---|
| I | Ehepaare, Lebenspartner Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stief- und Adoptivkinder Enkelkinder (Groß)Eltern, Urenkelkinder | 500.000 € 400.000 € 200.000 € 100.000 € |
| II | Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder | 20.000 € |
| III | Nicht verwandte Personen | 20.000 € |