Steuererklärung für Verstorbene

Sicherer Begleiter bei der letzten Steuer

Erstelle die letzte Steuererklärung für den Verstorbenen und deine eigene in einem Account mit WISO Steuer – ohne Zusatzkosten und mit vollem Überblick.

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Die Nr. 1 unter den Steuer-Apps

So unterstützt dich WISO Steuer

Ausfüllen per Foto

Einfach Belege abfotografieren und direkt zur Erklärung hinzufügen – ohne Zettelchaos.

Sicherheit beim Ausfüllen

Der integrierte persönliche Berater erkennt Unstimmigkeiten sofort und gibt dir Tipps.

Bis zu 5 Erklärungen
inklusive

Du kannst Erklärungen für Verstorbene,
Angehörige und dich selbst mit einem
Account erledigen.

Keine Zusatzkosten Keine Zusatzkosten

Steuererklärung für Verstorbene erledigen

1

Unterlagen der verstorbenen Person sammeln

Steuer-ID, Lohnsteuerbescheinigung, Rentenunterlagen, Nachweise zu Ausgaben (z. B. Beerdigungskosten) griffbereit halten.

2

Erklärung anlegen & Daten eingeben

Neue Erklärung starten, alle Einnahmen, Ausgaben und Belege eintragen – die KI hilft dir dabei.

3

Digital abschicken & auf Rückfragen achten

Steuererklärung sicher übermitteln und Postfach regelmäßig auf Mitteilungen vom Finanzamt prüfen.

Steuererklärung für Verstorbene erledigen

Nicht nur wir sind
begeistert

4.8

basierend auf 129.609
Bewertungen seit 2019

Zitat Icon

WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.

R. Doven
5.0
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Klasse! SteuerGPT begleitet einen Schritt für Schritt. So macht die Steuererklärung Spaß und kostet wenig Zeit.

E. Wandt
5.0
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Nach jahrelangen Beraterkosten dann plötzlich drauf gekommen… und siehe da, es geht auch alleine. Die Software ist Idiotensicher ;) DANKE WISO

Schmolinski
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    WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.

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FAQ: Steuer­er­klä­rung für Ver­stor­be­ne

Wer muss die Steuer­er­klä­rung für Ver­stor­be­ne abgeben?

In der Regel übernehmen Ehepartner oder Erben diese Pflicht.

Welche Fristen gelten?

Die Abgabefrist ist meist der 31. Juli des Folgejahres. Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt eine Fristverlängerung gewähren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Beispiel: Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Nachweise zu Beerdigungskosten.

Können Beerdigungs­kosten abgesetzt werden?

Ja, wenn sie aus dem Erbe bezahlt wurden und nicht durch Erbmasse gedeckt sind.

Was ist, wenn Unterlagen fehlen?

Fehlen wichtige Belege, hilft oft ein formloses Schreiben ans Finanzamt – oder der Steuerberater.

Kann ich mehrere Jahre rückwirkend abgeben?

Ja, bis zu 4 Jahre rückwirkend ist meist möglich.

Kann der Steuer-Abruf für Verstorbene beantragt werden?

Nein, für Verstorbene kann kein Steuer-Abruf beantragt werden. Die Steuererklärung kannst du aber ganz einfach manuell mit WISO&nsbp;Steuer abgeben.

Steuer­er­klä­rung für Ver­stor­be­ne im Über­blick

Wenn die Abgabepflicht für den Verstorbenen besteht, muss die Steuererklärung auch für das Todesjahr abgegeben werden

Die Abgabepflicht geht auf den oder die Erben über

Die Erstattung oder Nachzahlung wird bei der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt

Muss eine Steuer­er­klä­rung für Ver­stor­be­ne abgegeben werden?

Hier dreht sich alles um die Frage: Ist die Steuererklärung Pflicht? Grundsätzlich gibt es eine Pflicht, die Steuererklärung abzugeben. Egal, ob der Verstorbene selbstständig war oder Angestellter.
 
Wenn dein verstorbener Angehöriger beispielsweise Angestellter war und die Lohnsteuerklasse 1 oder 4 hatte, kann es sein, dass die Steuererklärung nicht abgegeben werden muss. Aber sie kann dann freiwillig eingereicht werden. Bei den genannten Lohnsteuerklassen lohnt es sich dann auch oft.
 
Bei Rentnern besteht in der Regel eine Pflicht, wenn die Einkünfte über dem Grundfreibetrag lagen.
 
Je nachdem, ob eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, muss diese auch für das Todesjahr für den Angehörigen beim Finanzamt eingereicht werden. Ist die Abgabe freiwillig, kannst du auch darauf verzichten.

Bis wann muss die Steuer­er­klä­rung für den Ver­stor­be­nen abgegeben werden?

Es gelten die regulären Fristen der Steuererklärung. Die Faustregel besagt, dass du die Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres vom Tod deines Angehörigen abgeben musst. WISO Steuer hilft dir mit Tipps, damit du keine Angabe vergisst:

Wer muss die Steuererklärung für den Verstorbenen abgeben?

Die Aufgabe, die Steuererklärung für den Verstorbenen abzugeben, geht auf den oder die Erben über. Hier gibt es 2 Szenarien:
 

  • Du bist Alleinerbe: Du übernimmst die Abgabe der Steuererklärung. Das gilt auch oft bei nun verwitweten Ehepartnern. Im Jahr des Todes gibt man doch nochmal eine gemeinsame Steuererklärung ab.
  • Du bist Teil einer Erbengemeinschaft: Du stimmst dich mit den anderen Erben ab, wer die Abgabe der Steuererklärung übernimmt, denn das muss nur einer von euch tun.

Was gilt bei Eheparntnern?

Wenn dein Ehepartner verstorben ist, kannst du im Jahr des Todes nochmal eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. So kannst du auch für dieses Jahr den Splittingtarif nutzen und gegebenenfalls dadurch noch Steuern sparen.
 
Im Jahr darauf gibst du nur noch eine Steuererklärung für dich alleine ab. Nur für das Folgejahr gibt es ausnahmsweise auch nochmal den günstigeren Splittingtarif, das sogenannte Witwensplitting. So soll die neue Lebenssituation auch steuerlich ein wenig abgemildert werden.

Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer

Hast du für den Verstorbenen bereits eine Steuererklärung abgegeben, wird oft eine Nachzahlung oder eine Erstattung für die Einkommensteuer vom Finanzamt festgesetzt. Im Erbfall steht nun auch noch die Erbschaftssteuer an. Da stellt sich die Frage: Haben Erbschaftssteuer und Einkommensteuer irgendwas miteinander zu tun?
 
Die Antwort lautet: Ja. Alles zu diesem Thema ist im § 10 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes) festgelegt.

Nachzahlung bei der Einkommensteuer

Hast du bereits bei der Einkommensteuer eine Steuernachzahlung an das Finanzamt leisten müssen, wird dir diese bei der Erbschaftssteuer angerechnet. Denn sie gehört zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. So wird das Vermögen deines verstorbenen Angehörigen nicht doppelt versteuert.

Erstattung bei der Einkommensteuer

Über eine Erstattung freut sich jeder. Denn dann gibt’s Geld zurück. Wenn du bei der Steuererklärung für den Verstorbenen vom Finanzamt eine Erstattung bekommen hast, kann die Freude eventuell nur kurz währen. Denn: Das Geld wird bei der Erbschaftsteuer zum sonstigen Erbe dazugerechnet.
 
Erst wenn du in der Summe über die Freibeträge kommst, musst du Erbschaftssteuer zahlen. Die Erstattung der Einkommensteuer gehört zu dem sogenannten steuerpflichtigen Erwerb und wird auf volle 100 Euro nach unten abgerundet. So sehen die Freibeträge aus:
 

SteuerklasseVerwandtschaftsgradFreibetrag
IEhepaare, Lebenspartner

Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind),
Stief- und Adoptivkinder

Enkelkinder

(Groß)Eltern, Urenkelkinder
500.000 €

400.000 €


200.000 €

100.000 €
IIGeschwister, Nichten und Neffen,
Stiefeltern, Schwiegerkinder
20.000 €
IIINicht verwandte Personen20.000 €