Sicherer Begleiter bei der letzten Steuer
Erstelle die letzte Steuererklärung für den Verstorbenen und deine eigene in einem Account mit WISO Steuer – ohne Zusatzkosten und mit vollem Überblick.
Steuererklärung für Verstorbene
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Über 6 Millionen begeisterte User
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Du kannst Erklärungen für Verstorbene, Angehörige und dich selbst mit einem Account erledigen.
Einfach Belege abfotografieren und direkt zur Erklärung hinzufügen – ohne Zettelchaos.
Der integrierte persönliche Berater erkennt Unstimmigkeiten sofort und gibt dir Tipps.
In der Regel übernehmen Ehepartner oder Erben diese Pflicht.
Die Abgabefrist ist meist der 31. Juli des Folgejahres. Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt eine Fristverlängerung gewähren.
Zum Beispiel: Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Nachweise zu Beerdigungskosten.
Ja, wenn sie aus dem Erbe bezahlt wurden und nicht durch Erbmasse gedeckt sind.
Fehlen wichtige Belege, hilft oft ein formloses Schreiben ans Finanzamt – oder der Steuerberater.
Ja, bis zu 4 Jahre rückwirkend ist meist möglich.
Nein, für Verstorbene kann kein Steuer-Abruf beantragt werden. Die Steuererklärung kannst du aber ganz einfach manuell mit WISO Steuer abgeben.
Kein Problem! Stelle deine individuelle Steuerfrage einfach an unseren SteuerGPT-Chat – direkt, kostenlos und persönlich. Tipp: Klicke dafür einfach auf die Chat-Blase unten rechts auf der Seite und leg direkt los!
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Mit WISO Steuer kannst du bis zu 5 Steuererklärungen abgeben – du kannst ohne Zusatzkosten auch die deines verstorbenen Angehörigen machen:
Hier dreht sich alles um die Frage: Ist die Steuererklärung Pflicht? Grundsätzlich gibt es eine Pflicht, die Steuererklärung abzugeben. Egal, ob der Verstorbene selbstständig war oder Angestellter.
Wenn dein verstorbener Angehöriger beispielsweise Angestellter war und die Lohnsteuerklasse 1 oder 4 hatte, kann es sein, dass die Steuererklärung nicht abgegeben werden muss. Aber sie kann dann freiwillig eingereicht werden. Bei den genannten Lohnsteuerklassen lohnt es sich dann auch oft.
Bei Rentnern besteht in der Regel eine Pflicht, wenn die Einkünfte über dem Grundfreibetrag lagen.
Je nachdem, ob eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, muss diese auch für das Todesjahr für den Angehörigen beim Finanzamt eingereicht werden. Ist die Abgabe freiwillig, kannst du auch darauf verzichten.
Die Aufgabe, die Steuererklärung für den Verstorbenen abzugeben, geht auf den oder die Erben über. Hier gibt es 2 Szenarien:
Wenn dein Ehepartner verstorben ist, kannst du im Jahr des Todes nochmal eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. So kannst du auch für dieses Jahr den Splittingtarif nutzen und gegebenenfalls dadurch noch Steuern sparen.
Im Jahr darauf gibst du nur noch eine Steuererklärung für dich alleine ab. Nur für das Folgejahr gibt es ausnahmsweise auch nochmal den günstigeren Splittingtarif, das sogenannte Witwensplitting. So soll die neue Lebenssituation auch steuerlich ein wenig abgemildert werden.
Es gelten die regulären Fristen der Steuererklärung. Die Faustregel besagt, dass du die Steuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres vom Tod deines Angehörigen abgeben musst. WISO Steuer hilft dir mit Tipps, damit du keine Angabe vergisst:
Hast du für den Verstorbenen bereits eine Steuererklärung abgegeben, wird oft eine Nachzahlung oder eine Erstattung für die Einkommensteuer vom Finanzamt festgesetzt. Im Erbfall steht nun auch noch die Erbschaftssteuer an. Da stellt sich die Frage: Haben Erbschaftssteuer und Einkommensteuer irgendwas miteinander zu tun?
Die Antwort lautet: Ja. Alles zu diesem Thema ist im § 10 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes) festgelegt.
Hast du bereits bei der Einkommensteuer eine Steuernachzahlung an das Finanzamt leisten müssen, wird dir diese bei der Erbschaftssteuer angerechnet. Denn sie gehört zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. So wird das Vermögen deines verstorbenen Angehörigen nicht doppelt versteuert.
Über eine Erstattung freut sich jeder. Denn dann gibt’s Geld zurück. Wenn du bei der Steuererklärung für den Verstorbenen vom Finanzamt eine Erstattung bekommen hast, kann die Freude eventuell nur kurz währen. Denn: Das Geld wird bei der Erbschaftsteuer zum sonstigen Erbe dazugerechnet.
Erst wenn du in der Summe über die Freibeträge kommst, musst du Erbschaftssteuer zahlen. Die Erstattung der Einkommensteuer gehört zu dem sogenannten steuerpflichtigen Erwerb und wird auf volle 100 Euro nach unten abgerundet. So sehen die Freibeträge aus:
| Steuerklasse | Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
|---|---|---|
| I | Ehepaare, Lebenspartner Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stief- und Adoptivkinder Enkelkinder (Groß)Eltern, Urenkelkinder | 500.000 € 400.000 € 200.000 € 100.000 € |
| II | Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder | 20.000 € |
| III | Nicht verwandte Personen | 20.000 € |
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