Steuererklärung für Verstorbene

Sicherer Begleiter bei der letzten Steuer

Erstelle die letzte Steuererklärung für den Verstorbenen und deine eigene in einem Account mit WISO Steuer – ohne Zusatzkosten und mit vollem Überblick.

Steuererklärung für Verstorbene

Sicherer Begleiter bei der letzten Steuer

Erstelle die letzte Steuererklärung für den Verstorbenen und deine eigene in einem Account mit WISO Steuer – ohne Zusatzkosten und mit vollem Überblick.

Über 6 Millionen begeisterte User

Steuererklärung für Verstorbene

Sicherer Begleiter bei der letzten Steuer

Erstelle die letzte Steuererklärung für den Verstorbenen und deine eigene in einem Account mit WISO Steuer – ohne Zusatzkosten und mit vollem Überblick.

Über 6 Millionen begeisterte User

So unterstützt dich WISO Steuer

Steuererklärung für Verstorbene mit WISO Steuer erledigen

  1. Unterlagen der verstorbenen Person sammeln:
    Steuer-ID, Lohnsteuerbescheinigung, Rentenunterlagen, Nachweise zu Ausgaben (z. B. Beerdigungskosten) griffbereit halten.
  2. Erklärung anlegen & Daten eingeben:
    Neue Erklärung starten, alle Einnahmen, Ausgaben und Belege eintragen – die KI hilft dir dabei.
  3. Digital abschicken & auf Rückfragen achten:
    Steuererklärung sicher übermitteln und Postfach regelmäßig auf Mitteilungen vom Finanzamt prüfen.

Digitale Unterstützung, die dich wirklich versteht

Mit der integrierten KI-Assistenz bekommst du sofort verständliche Antworten auf deine Fragen – ganz ohne Fachchinesisch und mit viel Einfühlungsvermögen. So bist du nie allein, egal wie speziell dein Fall ist.

FAQ: Steuererklärung für Verstorbene

In der Regel übernehmen Ehepartner oder Erben diese Pflicht.

Die Abgabefrist ist meist der 31. Juli des Folgejahres. Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt eine Fristverlängerung gewähren.

Zum Beispiel: Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Nachweise zu Beerdigungskosten.

Ja, wenn sie aus dem Erbe bezahlt wurden und nicht durch Erbmasse gedeckt sind.

Fehlen wichtige Belege, hilft oft ein formloses Schreiben ans Finanzamt – oder der Steuerberater.

Ja, bis zu 4 Jahre rückwirkend ist meist möglich.

Nein, für Verstorbene kann kein Steuer-Abruf beantragt werden. Die Steuererklärung kannst du aber ganz einfach manuell mit WISO Steuer abgeben.

Kein Problem! Stelle deine individuelle Steuerfrage einfach an unseren SteuerGPT-Chat – direkt, kostenlos und persönlich. Tipp: Klicke dafür einfach auf die Chat-Blase unten rechts auf der Seite und leg direkt los!

Wähle deine passende Option

Testversion

Testversion

0

,00 €

pro Steuerjahr

Kostenlos testen
  • Probier alles aus und zahle nur, wenn du die Steuererklärung abgibst
Kostenlos testen
  • Probier alles aus und zahle nur, wenn du die Steuererklärung abgibst
Bestseller WISO Steuer

Vorteils-Abo

Vorteils-Abo

35

,99 €

pro Steuerjahr

Jetzt kaufen
  • Jedes Jahr 10 € sparen
  • Jederzeit kündbar
  • 5 Erklärungen pro Steuerjahr
  • Ein Preis – auch für Ehepaare
  • NEU: Dein persönlicher Berater SteuerGPT
  • Ein Online Steuer-Coaching
  • Digitales Steuer-Magazin
Jetzt kaufen
  • Jedes Jahr 10 € sparen
  • Jederzeit kündbar
  • 5 Erklärungen pro Steuerjahr
  • Ein Preis – auch für Ehepaare
  • NEU: Dein persönlicher Berater SteuerGPT
  • Ein Online Steuer-Coaching
  • Digitales Steuer-Magazin

Einzelkauf

Einzelkauf

45

,99 €

einmalig

Jetzt kaufen
  • 5 Erklärungen pro Steuerjahr
  • Ein Preis – auch für Ehepaare
Jetzt kaufen
  • 5 Erklärungen pro Steuerjahr
  • Ein Preis – auch für Ehepaare

Kurz & knapp

  • Wenn die Abgabepflicht für den Verstorbenen besteht, muss die Steuererklärung auch für das Todesjahr abgegeben werden
  • Die Abgabepflicht geht auf den oder die Erben über
  • Die Erstattung oder Nachzahlung wird bei der Berechnung der Erbschaftssteuer berücksichtigt
  • Der Datenabruf vom Finanzamt ist unter Umständen nicht möglich

 

Mit WISO Steuer kannst du bis zu 5 Steuererklärungen abgeben – du kannst ohne Zusatzkosten auch die deines verstorbenen Angehörigen machen:

Muss eine Steuererklärung für Verstorbene abgegeben werden?

Hier dreht sich alles um die Frage: Ist die Steuererklärung Pflicht? Grundsätzlich gibt es eine Pflicht, die Steuererklärung abzugeben. Egal, ob der Verstorbene selbstständig war oder Angestellter.

 

Wenn dein verstorbener Angehöriger beispielsweise Angestellter war und die Lohnsteuerklasse 1 oder 4 hatte, kann es sein, dass die Steuererklärung nicht abgegeben werden muss. Aber sie kann dann freiwillig eingereicht werden. Bei den genannten Lohnsteuerklassen lohnt es sich dann auch oft.

 

Bei Rentnern besteht in der Regel eine Pflicht, wenn die Einkünfte über dem Grundfreibetrag lagen.

 

Je nachdem, ob eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, muss diese auch für das Todesjahr für den Angehörigen beim Finanzamt eingereicht werden. Ist die Abgabe freiwillig, kannst du auch darauf verzichten.

Wer muss die Steuererklärung für den Verstorbenen abgeben?

Die Aufgabe, die Steuererklärung für den Verstorbenen abzugeben, geht auf den oder die Erben über. Hier gibt es 2 Szenarien:

 

  • Du bist Alleinerbe: Du übernimmst die Abgabe der Steuererklärung. Das gilt auch oft bei nun verwitweten Ehepartnern. Im Jahr des Todes gibt man doch nochmal eine gemeinsame Steuererklärung ab.
  • Du bist Teil einer Erbengemeinschaft: Du stimmst dich mit den anderen Erben ab, wer die Abgabe der Steuererklärung übernimmt, denn das muss nur einer von euch tun.

Was gilt bei Ehepartnern?

Wenn dein Ehepartner verstorben ist, kannst du im Jahr des Todes nochmal eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. So kannst du auch für dieses Jahr den Splittingtarif nutzen und gegebenenfalls dadurch noch Steuern sparen.

 

Im Jahr darauf gibst du nur noch eine Steuererklärung für dich alleine ab. Nur für das Folgejahr gibt es ausnahmsweise auch nochmal den günstigeren Splittingtarif, das sogenannte Witwensplitting. So soll die neue Lebenssituation auch steuerlich ein wenig abgemildert werden.

Bis wann muss die Steuererklärung für den Verstorbenen abgegeben werden?

Es gelten die regulären Fristen der Steuererklärung. Die Faustregel besagt, dass du die Steuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres vom Tod deines Angehörigen abgeben musst. WISO Steuer hilft dir mit Tipps, damit du keine Angabe vergisst:

Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer

Hast du für den Verstorbenen bereits eine Steuererklärung abgegeben, wird oft eine Nachzahlung oder eine Erstattung für die Einkommensteuer vom Finanzamt festgesetzt. Im Erbfall steht nun auch noch die Erbschaftssteuer an. Da stellt sich die Frage: Haben Erbschaftssteuer und Einkommensteuer irgendwas miteinander zu tun?

 

Die Antwort lautet: Ja. Alles zu diesem Thema ist im § 10 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes) festgelegt.

Nachzahlung bei der Einkommensteuer

Hast du bereits bei der Einkommensteuer eine Steuernachzahlung an das Finanzamt leisten müssen, wird dir diese bei der Erbschaftssteuer angerechnet. Denn sie gehört zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. So wird das Vermögen deines verstorbenen Angehörigen nicht doppelt versteuert.

Erstattung bei der Einkommensteuer

Über eine Erstattung freut sich jeder. Denn dann gibt’s Geld zurück. Wenn du bei der Steuererklärung für den Verstorbenen vom Finanzamt eine Erstattung bekommen hast, kann die Freude eventuell nur kurz währen. Denn: Das Geld wird bei der Erbschaftsteuer zum sonstigen Erbe dazugerechnet.

 

Erst wenn du in der Summe über die Freibeträge kommst, musst du Erbschaftssteuer zahlen. Die Erstattung der Einkommensteuer gehört zu dem sogenannten steuerpflichtigen Erwerb und wird auf volle 100 Euro nach unten abgerundet. So sehen die Freibeträge aus:

 

SteuerklasseVerwandtschaftsgradFreibetrag
IEhepaare, Lebenspartner

Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind),
Stief- und Adoptivkinder

Enkelkinder

(Groß)Eltern, Urenkelkinder
500.000 €

400.000 €


200.000 €

100.000 €
IIGeschwister, Nichten und Neffen,
Stiefeltern, Schwiegerkinder
20.000 €
IIINicht verwandte Personen20.000 €

Lukas bekommt 1.674 € zurück – und du?

Sofort sehen, wie viel Geld dir das Finanzamt schuldet. Finde jetzt heraus, ob sich die Steuererklärung für dich lohnt.

Kostenlos testen
Steuer-App Beispiel