Verspätungszuschlag vom Finanzamt
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FAQ: Steuererklärung nicht abgegeben
Der Zuschlag beträgt 0,25 Prozent deiner festgesetzten Steuer. Mindestens sind es 25 Euro. Diese Werte gelten pro angefangenen Monat, den du zu spät abgibst.
Gibst du die Steuererklärung zu spät ab, ist ein Verspätungszuschlag möglich. Innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahrs kann dein Finanzamt entscheiden, ob der Zuschlag festgesetzt wird oder nicht. Nach diesem Zeitraum kommst du nicht um die Strafe herum.
Wenn du die Steuererklärung nicht abgegeben hast, prüft das Finanzamt zuerst, ob eine Abgabepflicht bestand. Nur wenn diese vorlag, können Maßnahmen wie eine Erinnerung, eine Schätzung oder ein möglicher Verspätungszuschlag folgen. Ohne Pflicht entstehen meist keine Nachteile.
Ja. Selbst wenn die Frist verpasst wurde und du verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, muss diese nachgereicht werden. Dadurch lassen sich mögliche Zuschläge reduzieren und Fehleinschätzungen des Finanzamts korrigieren.
Wird trotz Pflicht nicht abgegeben, kann das Finanzamt deine Einkünfte schätzen. Diese Schätzungen fallen oft ungünstig aus, weil individuelle Werbungskosten und Freibeträge unberücksichtigt bleiben. Durch eine nachträgliche Abgabe kann der Bescheid korrigiert werden.
In der Mahnung wirst du zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert. Dem solltest du so schnell wie möglich nachkommen.
Weigerst du dich, deine Steuererklärung abzugeben, kann das Finanzamt dir Bußgelder in Form von Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern auferlegen. Wenn das nicht hilft, kann deine Steuerschuld geschätzt werden. Als letztes Mittel steht dem Finanzamt noch das Steuerstrafverfahren zur Verfügung.
Du kannst mehrere Steuerjahre rückwirkend einreichen. Das Finanzamt prüft, ob in den jeweiligen Jahren eine Pflicht bestand. Schätzungen und Zuschläge sind möglich, aber oft lassen sich Erstattungen sichern oder zu hohe Schätzungen korrigieren.
Ja, oft lässt sich der Zuschlag vermeiden oder reduzieren – etwa durch eine zügige Nachreichung oder wenn nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung bestehen. Das Finanzamt entscheidet immer im Einzelfall.
Ja. Auch wenn die Erklärung verspätet ist, bleibt dein Erstattungsanspruch bestehen. Die Auszahlung erfolgt dennoch – unabhängig davon, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird.
Deine Frage war nicht dabei? In unserem FAQ-Bereich haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt.
Oder probiere SteuerGPT aus: Klicke auf das Chat-Symbol unten rechts in der Ecke und tippe deine Frage zur Steuererklärung ein. Binnen Sekunden bekommst du die passende Antwort.
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Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht abgegeben habe?
Egal, ob die Steuererklärung nicht abgegeben, verspätet eingereicht, über Jahre versäumt oder schlicht vergessen wurde: Die Situation lässt sich in den meisten Fällen durch eine schnelle Nachreichung klären. Je früher du handelst, desto besser lassen sich Verspätungszuschläge, Schätzungen oder weitere Maßnahmen vermeiden.
Reiche deine Erklärung jetzt nach – mit WISO Steuer kannst du Verspätungszuschläge vermeiden, Schätzungen korrigieren und schnell Klarheit über deine tatsächliche Steuer erhalten.
Keine Steuererklärung abgegeben trotz Pflicht
Hast du deine Steuererklärung nicht abgegeben, obwohl eine klare Abgabepflicht bestand, reagiert das Finanzamt in der Regel konsequenter.
Eine Pflicht besteht beispielsweise für dich, wenn du:
- Kurzarbeitergeld oder anderen Lohnersatz in Höhe von mehr als 410 € bekommen hast
- verheiratet bist und ihr seid beide Arbeitnehmer mit der Steuerklasse 4 mit Faktor oder der Kombination 3/5
- von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bekommen hast
Das trifft bei dir zu? Dann behalte immer die Fristen der Steuererklärung im Auge. Für das Steuerjahr 2025 ist das der 31. Juli 2026. Gibst du die Erklärung trotz Pflicht nicht ab, droht ein Verspätungszuschlag.
Je länger du wartest, desto schwieriger wird es, den Schaden zu begrenzen. Eine nachträgliche Abgabe solltest du so schnell wie möglich erledigen, um teure Strafen zu vermeiden.
Steuererklärung zu spät abgegeben
Wenn du die Steuererklärung zwar abgegeben hast, aber deutlich nach der Frist, prüft das Finanzamt die Umstände im Einzelfall. Eine verspätet abgegebene Steuererklärung führt nicht automatisch zu einem Verspätungszuschlag. Oft berücksichtigt das Finanzamt, ob es sich um ein einmaliges Versäumnis handelt oder ob es bereits in früheren Jahren zu Verzögerungen kam.
Der Verspätungszuschlag ist eine Art Bußgeld, das das Finanzamt dir berechnet, wenn du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist und dann aber verspätet abgibst.
Seit Jahren keine Steuererklärung abgegeben
Hie kommt es ganz auf deine Situation an:
- Du bist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben: In diesem Fall wird der Verspätungszuschlag erst dann berechnet, wenn du die Erklärung nachreichst. Auch bei langen Verzögerungen prüft das Finanzamt, ob die Abgabepflicht eindeutig bestand oder ob in früheren Jahren Hinweise oder Aufforderungen verschickt wurden. Dadurch kann die tatsächliche Höhe des Zuschlags variieren.
- Du bist nicht zur Abgabe verpflichtet: Du kannst die Steuererklärung freiwillig für die letzten 4 Jahre nachholen und dir zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen.
Freiwillige Steuererklärung zu spät abgegeben
Wenn du eine freiwillige Steuererklärung abgibst, hast du dafür 4 Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2021 kannst du deine Erklärung also bis zum 31. Dezember 2025 beim Finanzamt rückwirkend abgeben.
Gibst du die freiwillige Steuererklärung nach Ablauf dieser 4-Jahres-Frist ab, wird sie vom Finanzamt nicht mehr bearbeitet und du bekommst keine Erstattung.
Vergessen, etwas in der Steuererklärung anzugeben
- Wenn du den Steuerbescheid noch nicht bekommen hast: Ergänze die fehlenden Angaben einfach in WISO Steuer und reiche die Steuererklärung erneut ein.
- Wenn du den Steuerbescheid schon erhalten hast: Du hast einen Monat Zeit, um fehlende Angaben nachzureichen. Schreibe dazu ein formloses Schreiben ans Finanzamt (Antrag auf schlichte Änderung) und füge die vergessenen Angaben und idealerweise die Belege bei. Das Finanzamt prüft dann nur die nachgereichten Punkte und ändert den Bescheid entsprechend.
Vergessene Ausgaben kannst du nicht einfach im nächsten Jahr angeben – sie müssen im richtigen Jahr berücksichtigt werden.
Verspätungszuschlag: So teuer wird’s wirklich
Der Verspätungszuschlag wird dir in deinem Steuerbescheid mitgeteilt. Rechtlich ist das ein weiterer Bescheid, gegen den du dich mit einem Einspruch wehren kannst. Einen separaten Brief gibt es nicht. Musst du sowieso schon nachzahlen, kommt der Zuschlag nochmal obendrauf. Eine Steuererstattung wird durch den Verspätungszuschlag kleiner, weil die Beträge miteinander verrechnet werden.
Wie hoch ist der Verpätungszuschlag?
Die Höhe des Verspätungszuschlags ist gesetzlich festgelegt:
- 0,25 % pro Monat: Der Verspätungszuschlag beträgt pro angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge), also auf den Betrag, den du nachzahlen musst.
- Mindestens 25 € pro Monat: Der Zuschlag für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärung muss, wenn er festgesetzt wird, mindestens 25 € pro Monat betragen. Egal, ob du eine hohe Nachzahlung oder eine Erstattung erwartest.
Wie aber berechnet das Finanzamt die Höhe, wenn gar keine Steuererklärung abgegeben wurde? Ganz einfach: Du zahlst den Verspätungszuschlag nicht sofort ans Finanzamt, sondern erst, nachdem du die Steuererklärung abgegeben hast.
Der Betrag wird für jeden angefangenen Monat der Verspätung berechnet. Der Zuschlag wird also auch berechnet, wenn du nur 1 Tag zu spät abgibst. Gibst du zum Beispiel 2 Monate und 10 Tage später als vorgesehen ab, zahlst du den Verspätungszuschlag für 3 Monate.
So entscheidet das Finanzamt über den Zuschlag
Die Regeln zum Verspätungszuschlag findest du in § 152 AO (Abgabenordnung). Hier wird zwischen diesen Fällen unterschieden:
- Kann-Regelung: Das Finanzamt kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es einen Zuschlag festsetzt, wenn du die Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach dem Steuerjahr nachreichst. Hast du die Abgabe bereits mehrmals versäumt, wird das Finanzamt vermutlich keine Gnade walten lassen.
- Muss-Regelung: Sind 14 Monate nach dem Steuerjahr schon vergangen, muss das Finanzamt den Verspätungszuschlag berechnen.
Säumniszuschlag vs. Verspätungszuschlag
Der Säumniszuschlag wird oft mit dem Verspätungszuschlag verwechselt, ist aber etwas anderes. Er fällt an, wenn festgesetzte Steuern nicht bis zum Fälligkeitstag bezahlt werden.
Für jeden angefangenen Monat der Säumnis verlangt das Finanzamt 1 % der offenen Steuer. Der Säumniszuschlag kommt zusätzlich zu Nachzahlungen, Verspätungszuschlägen oder Zinsen hinzu und kann die Steuerschuld deutlich erhöhen.
Mahnung vom Finanzamt
Hast du die Abgabe deiner Steuererklärung versäumt, schickt das Finanzamt oft eine Mahnung. Darin wirst du zur Abgabe aufgefordert und erhältst einen neuen, verbindlichen Abgabetermin. Wenn abzusehen ist, dass du die Frist aus dem Schreiben nicht einhalten kannst, solltest du dich umgehend an dein zuständiges Finanzamt wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Aber: Nicht jeder wird vom Finanzamt aufgefordert. Zur Abgabe bist du unter Umständen trotzdem verpflichtet. Und wenn du die Frist verpasst, zahlst du den Verspätungszuschlag, auch ohne Mahnung vom Finanzamt.
Was droht, wenn du nicht reagierst?
Bist du zur Abgabe nicht verpflichtet und möchtest wirklich keine Steuererklärung abgeben, kannst du das auf die Erinnerung des Finanzamts antworten. Besteht das Finanzamt trotz deiner Rückmeldung auf der Abgabe, bist du verpflichtet zu handeln. Andernfalls hat das Finanzamt diese Möglichkeiten:
- Verspätungszuschlag: bis zu 25.000 €
- Zwangsgeld: die Höhe im Ermessen der Finanzbehörde, max. 25.000
- Schätzung: Das Finanzamt schätzt, wie viel Steuern du schuldest. Meist fällt die Schätzung höher aus, als es tatsächlich der Fall ist.
- Steuerstrafverfahren: Verweigerst du weiterhin die Abgabe, enthältst du dem Finanzamt wichtige Informationen vor, sodass Steuern nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden können. Und wenn du dadurch weniger Steuern zahlst, als du eigentlich musst, droht ein Steuerstrafverfahren. Denn: Du erfüllst damit die Voraussetzungen für eine fahrlässige Steuerverkürzung oder vorsätzliche Steuerhinterziehung.
Wichtig: Egal in welcher „Phase“ der Verspätung du dich befindest: Du bist in jedem Fall immer noch verpflichtet, deine Steuererklärung abzugeben.
Keine Aufforderung zur Steuererklärung erhalten – trotzdem abgabepflichtig?
Viele gehen davon aus, dass sie erst handeln müssen, wenn das Finanzamt sich meldet. Doch das ist ein Irrtum: Auch ohne Aufforderung kann eine Abgabepflicht bestehen.
Ob du verpflichtet bist, hängt von deinen Einkünften und deiner persönlichen Situation ab – nicht davon, ob ein Schreiben im Briefkasten lag. Wird die Steuererklärung verspätet abgegeben, kann das Finanzamt auch ohne vorherige Erinnerung einen Verspätungszuschlag festsetzen.
So kannst du Verspätungszuschläge noch vermeiden
Ein Verspätungszuschlag ist im Normalfall verschmerzbar, aber absolut nicht nötig. Besonders ärgerlich ist es, wenn du eigentlich eine Erstattung vom Finanzamt bekommen würdest, die Strafe aber dann zu einer Nachzahlung führt. Das muss nicht sein. Mit diesen Tipps kommst du um den Zuschlag herum:
1. Steuererklärung so schnell wie möglich nachholen
Du hast gerade erst die Mahnung vom Finanzamt bekommen oder du hast die Steuererklärung zum ersten Mal verschwitzt? Dann besteht noch Hoffnung, dass das Finanzamt Nachsicht mit dir hat und keinen Verspätungszuschlag berechnet. Wichtig ist, dass du die Abgabe jetzt so schnell wie möglich nachholst.
2. Erlassantrag für den Verspätungszuschlag
Du konntest nichts dafür, dass du die Frist verpasst hast? Dann wird auch kein Zuschlag von dir verlangt. Wichtig ist aber, dass du innerhalb eines Monats Einspruch einlegst und dem Finanzamt die Gründe für das Versäumnis erklären kannst. Es muss sich um einen Umstand handeln, den du selbst nicht hättest verhindern können – zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts.
3. Abgabe der Steuererklärung durch einen Steuerberater
Lässt du deine Steuererklärung von einem Steuerberater erledigen, gibt es automatisch mehr Zeit. Denn der Abgabetermin ist Ende Februar des übernächsten Jahres, um den es in der Erklärung geht. Beispielsweise wäre die reguläre Frist für die Steuererklärung 2025 dann der 28. Februar 2027.
4. Nicht-Veranlagungsbescheinigung bei Rentnern
Bist du davon ausgegangen bist, dass du keine Steuererklärung abgeben musst, doch das Finanzamt fordert dich trotzdem dazu auf? Das kommt vor allem bei Rentnern häufiger vor, denen eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ausgestellt wurde. Jahre später kann es passieren, dass das Finanzamt nach Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen doch eine Abgabepflicht feststellt – etwa, weil die Rente durch Rentenerhöhungen nun über dem steuerpflichtigen Betrag liegt.
In dem Aufforderungsschreiben teilt das Finanzamt einen individuellen Termin zur Abgabe der Erklärung mit. Der Verspätungszuschlag wird in diesem Fall erst nach Ablauf dieser neu gesetzten Frist berechnet – nichtrückwirkend ab der regulären Abgabefrist.
Wichtig: Diese Sonderregelung gilt nur, wenn das Finanzamt dich ausdrücklich zur Abgabe der Steuererklärung auffordert. Rentner, die von sich aus zu dem Schluss kommen, durch Erhöhungen der Rente Steuererklärungen für frühere Jahre abgeben zu müssen, sollten zusammen mit der Steuererklärung unbedingt eine sogenannte rückwirkende Fristverlängerung beantragen. Ansonsten könnte es passieren, dass der Verspätungszuschlag doch gezahlt werden muss.
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