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Du bekommst vermögenswirksame Leistungen? WISO Steuer lohnt sich doppelt: Sichere dir die Sparzulage und hol dir deine Erstattung.
Vermögenswirksame Leistungen
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VL zählen steuerlich wie Gehalt. WISO Steuer liest deine Bescheinigung aus und prüft, ob alles stimmt – und ob du Geld zurückbekommst.
Die App zeigt dir, was du noch absetzen kannst – im Schnitt bekommst du 500 € mehr raus als mit anderen Tools. Ganz ohne Steuerstress.
WISO Steuer prüft deinen Anspruch und beantragt die Sparzulage automatisch – der Zuschuss landet auf deinem Depot.
Vermögenswirksame Leistungen sind Teile des Gehalts, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt, um ein Vermögen aufzubauen. Der Arbeitnehmer entscheidet über die Anlageform.
Mögliche Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind Banksparpläne, Bausparverträge, Fondssparpläne, ETFs, Baufinanzierungen und Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
Anspruch auf VL haben Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten. Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Rentner sind nicht anspruchsberechtigt.
Du kannst die Art der Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen selbst wählen. Dein Arbeitgeber kann nicht mitentscheiden.
Eine vorzeitige Auflösung ist möglich, aber es kann zu Rückzahlungen von Zulagen kommen. Eine Übertragung in andere Sparformen ist unter bestimmten Bedingungen machbar, wird aber von den meisten Banken abgelehnt.
Bei einem Arbeitgeberwechsel kannst du den VL-Vertrag oft fortführen. Andernfalls sind Umwandlung des Brutto-Gehalts, Ruhenlassen oder vorzeitige Kündigung Optionen.
Eine nachträgliche Beantragung ist in der Regel nicht möglich. Ist das Kalenderjahr abgeschlossen, kannst du nichts mehr machen. Allerdings kann dein Arbeitgeber den vollen Betrag für das Jahr im Dezember zahlen.
Nein, VL sind wie normales Gehalt steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die Zinsen und Dividenden sind mit der Kapitalertragsteuer steuerpflichtig. Bis zu 1.000 Euro Kapitalerträge kannst du jährlich von der Steuer freistellen lassen.
VL und Arbeitnehmer-Sparzulage werden im Hauptvordruck ESt 1 A der Steuererklärung angegeben. Die Bescheinigung wird automatisch an das Finanzamt übermittelt. Die Anlage VL gibt es seit 2017 nicht mehr.
Ganz einfach über deine Steuererklärung. Wenn du deine VL einträgst, prüft WISO Steuer automatisch, ob du Anspruch auf die Zulage hast und beantragt sie automatisch für dich.
Deine Frage war nicht dabei? Kein Problem! Stell sie einfach deinem persönlichen Berater SteuerGPT. Tippe dafür unten rechts auf das Chat-Symbol.
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T. Bleeck
Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.
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Vermögenswirksame Leistungen (auch VL oder VwL) sind ein Teil deines Gehalts, den dir dein Arbeitgeber nicht direkt auszahlt. Stattdessen zahlt er für dich einen bestimmten Betrag pro Monat ein, sodass du dir damit ein Vermögen aufbauen kannst. Dein Arbeitgeber überweist zwar das Geld, aber du entscheidest, wie es vermögenswirksam investiert werden soll. Dafür gibt es bestimmte Anlageformen, in die eingezahlt werden kann.
Diese Gruppen haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen über ihren Arbeitgeber oder Dienstherren:
Wer Teilzeit arbeitet, kann ebenfalls vermögenswirksame Leistungen bekommen. Häufig wird dann die Höhe anteilig gekürzt.
Bist du ausschließlich Selbstständiger, Freiberufler, Student oder Rentner kannst du leider keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten. Gleiches gilt auch, wenn du ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft hast.
Du kannst aber mit deinen vermögenswirksamen Leistungen Geld in Sparverträge für eine andere Person ansparen, nämlich für deinen Ehe-, Lebenspartner, deine Kinder oder Eltern.
Grundsätzlich hast du auch die Möglichkeit, einen Teil deines Gehalts in vermögenswirksame Leistungen umzuwandeln. Noch besser: Viele Arbeitgeber geben dir einen Zuschuss zum Gehalt, in der Regel zwischen 6 und 40 Euro pro Monat. Das kann sich aus einem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder direkten Verhandlungen ergeben und ist natürlich die beste Möglichkeit für dich.
Häufig kannst du lesen, dass die vermögenswirksamen Leistungen auf 40 Euro pro Monat, also 480 Euro pro Jahr, begrenzt sind. Das stimmt nicht. Du kannst den Betrag unbegrenzt aus eigener Tasche aufstocken. Wobei die eigene Tasche in diesem Fall immer noch dein Brutto-Gehalt ist. Das bedeutet, dein Arbeitgeber muss das Geld für dich in deine Anlageform einzahlen. Du kannst nicht selbst das Geld von deinem Girokonto überweisen. Außerdem musst du dich für ein Sparprodukt bei einer Bank entscheiden.
Über deinen Arbeitgeber sparst du 6 Jahre lang in deinen Sparvertrag ein. Anschließend musst du noch 1 Jahr warten, während das Geld verzinst wird. Bei Bausparverträgen sparst du 7 Jahre an. Insgesamt beträgt die Laufzeit für vermögenswirksame Leistungen also in der Regel 7 Jahre. In dem Ruhejahr kannst du bereits einen neuen Sparvertrag abschließen und deinen Arbeitgeber dort die vermögenswirksamen Leistungen einzahlen lassen.
Für einen Sparvertrag mit 4 Prozent Zinsen könnte das so aussehen:
| Jahr | VL | Zinsen | Betrag am Jahresende (inkl. Zinsen) |
|---|---|---|---|
| 1 | 480 € | 19,20 € | 499,20 € |
| 2 | 480 € | 39,17 € | 1.018,37 € |
| 3 | 480 € | 59,93 € | 1.558,30 € |
| 4 | 480 € | 81,53 € | 2.119,83 € |
| 5 | 480 € | 103,99 € | 2.703,83 € |
| 6 | 480 € | 127,35 € | 3.311,18 € |
| 7 | 0 € | 132,45 € | 3.443,63 € |
Wenn du den Arbeitgeber wechselst, geht es mit deinen vermögenswirksamen Leistungen im Idealfall einfach weiter. Zahlt dein neuer Arbeitgeber ebenfalls vermögenswirksame Leistungen, kannst du deinen Vertrag in der Regel problemlos mitnehmen. Wenn dein neuer Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, hast du diese Möglichkeiten:
Wenn du deinen Job verlierst und mindestens ein Jahr arbeitslos bist oder selbständig wirst, kannst du den staatlichen Zuschuss trotz vorzeitiger Kündigung behalten.
Du kannst selbst entscheiden, in welche Anlageform dein Arbeitgeber einzahlen soll. Dabei hast du folgende Möglichkeiten:
| Anlage | Risiko | Staatliche Zulage | Rentabilität |
|---|---|---|---|
| ETF | ⚖️ mittel | Ja | ⭐⭐⭐ |
| Fonds | 🛡️ niedrig | Ja | ⭐⭐ |
| Bausparen | 🔒 sehr niedrig | begrenzt | ⭐ |
Der Banksparplan eignet sich am besten, wenn du ohne Risiko Geld ansparen möchtest. Deine Rendite steht bereits fest, wenn du den Vertrag abschließt.
Der Bausparvertrag funktioniert zunächst ähnlich wie der Banksparplan. Allerdings hast du nach der Ansparphase die Möglichkeit, einen günstigen Kredit für eine Immobilie zu bekommen. Das Darlehen kannst du nur für sogenannte „wohnwirtschaftliche Zwecke“ nutzen, also deine Immobilie damit finanzieren oder dein Badezimmer renovieren. Wenn du keine Wohnungsbauprämie erhalten hast, kannst du nach der Ansparphase dein Guthaben völlig frei verwenden.
Das Fondssparen ist ebenfalls für diejenigen interessant, die nicht explizit für einen Immobilienerwerb sparen. Im Vergleich zum Banksparplan, hat das Fondssparen eine höhere Rendite, ist jedoch auch deutlich risikoreicher, denn du investierst damit deine vermögenswirksamen Leistungen in den Aktienmarkt und kannst die Entwicklung der entsprechenden Aktien nicht vorhersagen.
Eine besondere Form des Fondssparplan ist ein ETF-Sparplan für deine vermögenswirksamen Leistungen. Damit investierst du über deinen Arbeitgeber in kostengünstige Indexfonds. Diese Fonds werden nicht gemanagt und richten sich stattdessen nach einem Index wie den Dax oder MSCI World.
Durch die geringen Kosten steigt deine Rendite. Zudem ist dein Risiko eines Totalverlusts sehr gering, da ein Index wie der MSCI World mehr als 1.500 Unternehmen beinhaltet. Deine vermögenswirksamen Leistungen werden also breit gestreut.
Wenn du bereits einen Kredit für den Kauf eines Eigenheims aufgenommen hast, kannst du ihn mit den VL abzahlen. Dein Arbeitgeber zahlt den monatlichen Betrag dann einfach auf dein Darlehenskonto ein.
Als Alternative zu einer klassischen Anlageform, hast du auch die Möglichkeit, das Geld in deine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Das rentiert sich vor allem dann, wenn du aufgrund eines zu hohen Einkommens keine staatliche Förderung erhältst.
Schon die Verträge für vermögenswirksamen Leistungen allein können sich bereits lohnen. Richtig gut wird die Rendite mit staatlichen Zuschüssen:
Nicht nur der Arbeitgeber hilft beim Vermögensaufbau, auch der Staat greift Arbeitnehmern unter die Arme: mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie wird als steuer- und sozialabgabenfreier Zuschuss vom Finanzamt auf vermögenswirksame Leistungen gezahlt.
Allerdings gibt es dafür folgende Bedingung: Dein zu versteuerndes Einkommen liegt höchstens bei 40.000 Euro (ab 2024). Wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist, verrät dir dein Steuerbescheid.
Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage hängt von deiner Anlageform ab:
Wichtig: Du kannst die Sparzulage nur über die Steuererklärung beantragen. Ausgezahlt wird sie dann nicht mit deiner Steuererstattung, sondern direkt auf dein Depot.
Die Wohnungsbauprämie gibt es für Beiträge zu einem Bausparvertrag, die keine vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers sind. Die Höhe der Prämie beträgt 10 Prozent, höchstens 70 Euro pro Jahr. Voraussetzungen:
Je nachdem, welche Geldanlagen du hast, kannst du von 2 Sparzulagen (für Bausparvertrag und Fondsparplan) und der Wohnungsbauprämie profitieren – gleichzeitig! Die Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie kannst du sogar für denselben Bausparvertrag erhalten. Einzige Bedingung: Vermögenswirksame Leistungen, die schon mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden, können nicht noch zusätzlich mittels Wohnungsbauprämie gefördert werden.
Hast du über 470 Euro gespart, können die übersteigenden Beträge mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Vermögenswirksame Leistungen selbst sind wie das normale Gehalt steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dein Arbeitgeber führt die Abgaben wie bei deinem normalen Gehalt direkt ab und du brauchst nicht tätig zu werden.
Die Zinsen und Dividenden sind ebenfalls steuerpflichtig. Du kannst sie aber bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Jahr freistellen lassen. Das geht mit dem Freistellungsauftrag automatisch. Hast du vergessen den Freistellungsauftrag zu stellen, dann erkläre die Kapitalerträge in deiner Steuererklärung. Damit erhältst du zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer ganz einfach über die Steuererklärung wieder erstattet.
Anders hingegen ist es bei der Arbeitnehmer-Sparzulage. Auf diese staatliche Förderung musst du keine Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird auf dem Hauptvordruck ESt 1 A beantragt. Hier musst du ein Kreuz in Zeile 1 setzen bei Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage sowie in Zeile 34 für den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage. Du brauchst die Anlage VL nicht mehr beifügen, denn die Daten müssen vom Anbieter elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.
Du musst der elektronischen Datenübermittlung zustimmen, um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten. Natürlich solltest du darauf achten, ob du die Bedingungen erfüllst.
In WISO Steuer trägst du deine Daten unter Allgemeine Ausgaben > Thema hinzufügen > Vermögenswirksame Leistungen ein.
Beamte, Richter und Soldaten haben genau wie Angestellte Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Nutze also die Möglichkeit und entscheide dich für eine Anlageform, um vom Zuschuss deines Dienstherrn zu profitieren.
Als Beamter erhältst du normalerweise einen Zuschuss in Höhe von 6,55 Euro pro Monat – je nach Bundesland. Du kannst den Betrag aus deinen Bezügen erhöhen und so auch deutlich mehr in die von dir gewählte Anlageform zahlen. Informiere dafür einfach deinen Dienstherren.
Vermögenswirksame Leistungen selbst sind wie die normalen Bezüge steuerpflichtig. Die Sozialversicherungspflicht entfällt aber – wie bei deinem normalen Gehalt. Dein Dienstherr führt die Steuer direkt ab und du brauchst nicht tätig zu werden.
Beamte haben unter denselben Voraussetzungen wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage: Dein zu versteuerndes Einkommen liegt höchstens bei 40.000 Euro oder 80.000 Euro (ab 2024) bei Ehepartnern. Wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist, verrät dir dein Steuerbescheid oder natürlich WISO Steuer. Direkt neben deiner Erstattung/Nachzahlung kannst du die Berechnung öffnen und dein zu versteuerndes Einkommen ablesen.
Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage hängt von deiner Anlageform ab:
Auch Beamtenanwärter erhalten vermögenswirksame Leistungen. In einigen Bundesländern fällt der Zuschuss sogar höher aus als die üblichen 6,65 Euro. Hast du besonders niedrige Bezüge, zahlt dein Arbeitgeber 13,29 Euro Zuschuss als VL.
Bietest du als Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen an, profitierst du von besserer Mitarbeiterbindung und zeigst deinen Mitarbeitenden Wertschätzung. Außerdem kannst du VL-Zahlungen als Betriebsausgaben absetzen. Sie verhalten sich also wie normale Gehälter.
Vermögenswirksame Leistungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber Teil von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sein. Du musst deinen Arbeitnehmern keinen Zuschuss bieten. Arbeitnehmer haben aber immer die Möglichkeit, dass sie ihr Gehalt umwandeln. Dann musst du den entsprechenden Anteil in die Anlageform des Mitarbeiters einzahlen und beim Gehalt entsprechend kürzen.
Dein Arbeitnehmer bekommt ein Informationsblatt mit allen wichtigen Informationen zur Anlageform. Das leitet er an dich weiter. Überweise einfach monatlich den vereinbarten Betrag auf das entsprechende Konto. Einmal eingerichtet, ändert sich auf der Lohnabrechnung auch nichts mehr.
Der Arbeitgeberanteil variiert und ist abhängig von Vereinbarungen oder Tarifverträgen. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, sich an den vermögenswirksamen Leistungen zu beteiligen. Sie sind nur verpflichtet, auf Wunsch des Mitarbeiters, das Gehalt umzuwandeln und in die gewählte Anlageform einzuzahlen. Ein üblicher Zuschuss beginnt bei 6 Euro und reicht bis zu 40 Euro pro Monat.
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