Verspätungszuschlag Mahnung Title

Verspätungszuschlag vermeiden

Das passiert, wenn du zu spät abgibst

Bereits im ersten Monat nach Ablauf der Abgabefrist kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen. Wie wird der berechnet? Was zu tun ist, wenn die Mahnung des Finanzamts im Postkasten liegt, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Der Verspätungszuschlag kann vom Finanzamt festgesetzt werden, wenn du die Steuererklärung zu spät oder gar nicht abgibst
  • Er beträgt mindestens 25 Euro pro Monat
  • Für die Steuererklärung 2023 kann dir der Verspätungszuschlag ab dem 3. September 2024 berechnet werden
  • Um ihn zu vermeiden, kannst du Einspruch einlegen oder einen Steuerberater nutzen

Wann muss ein Verspätungszuschlag gezahlt werden?

Der Verspätungszuschlag ist eine Art Bußgeld, das das Finanzamt dir berechnet, wenn du eigentlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist und dann aber verspätet abgibst. Eine Pflicht besteht beispielsweise für dich, wenn du:

  • Kurzarbeitergeld oder anderen Lohnersatz in Höhe von mehr als 410 Euro bekommen hast
  • verheiratet bist und ihr seid beide Arbeitnehmer mit der Steuerklasse 4 mit Faktor oder der Kombination 3/5
  • von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bekommen hast

Das trifft bei dir zu? Dann behalte immer die Fristen der Steuererklärung im Auge. Für das Jahr 2023 ist das der 2. September 2024. Trifft deine Erklärung erst am Folgetag beim Finanzamt ein, kann es einen Verspätungszuschlag festsetzen.

Dieser wird dir in deinem Steuerbescheid mitgeteilt. Rechtlich ist das ein weiterer Bescheid, gegen den du dich mit einem Einspruch wehren kannst. Einen separaten Brief gibt es nicht. Musst du sowieso schon nachzahlen, kommt der Zuschlag nochmal obendrauf. Eine Steuererstattung wird durch den Verspätungszuschlag kleiner, weil die Beträge miteinander verrechnet werden.

So berechnest du den Verspätungszuschlag

Die Höhe des Verspätungszuschlags ist gesetzlich festgelegt:

  • 0,25 Prozent pro Monat: Der Verspätungszuschlag beträgt pro angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge), also auf den Betrag, den du nachzahlen musst.
  • Mindestens 25 Euro pro Monat: Der Zuschlag für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärung muss, wenn er festgesetzt wird, mindestens 25 Euro pro Monat betragen. Egal, ob du eine hohe Nachzahlung oder eine Erstattung erwartest.

Wie aber berechnet das Finanzamt die Höhe, wenn gar keine Steuererklärung abgegeben wurde? Ganz einfach: Du zahlst den Verspätungszuschlag nicht sofort ans Finanzamt, sondern erst, nachdem du die Steuererklärung abgegeben hast.

Der Betrag wird für jeden angefangenen Monat der Verspätung berechnet. Der Zuschlag wird also auch berechnet, wenn du nur 1 Tag zu spät abgibst. Gibst du zum Beispiel 2 Monate und 10 Tage später als vorgesehen ab, zahlst du den Verspätungszuschlag für 3 Monate.

Berechnungsbeispiel: Du hast die Frist um 9 Monate versäumt und gibst danach deine Steuererklärung ab. Das Finanzamt setzt abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen eine Steuer von 14.500 Euro fest.

  • Festgesetzte Steuer x 0,25 Prozent= 14.500 Euro x 0,25 Prozent = 36,25 Euro
  • 36,25 Euro > 25 Euro – > Es werden 36,25 Euro pro Monat angesetzt
  • 36,25 Euro x 9 Monate = 326,25 Euro

Ergebnis: Zusätzlich zu deiner Steuernachzahlung von 14.500 Euro kommen 326,25 Euro als Verspätungszuschlag dazu.

§ 152 AO: Kann vs. Muss-Regelung

Die Regeln zum Verspätungszuschlag findest du in § 152 der Abgabenordnung. Hier wird auch zwischen zwei Fällen unterschieden:

  • Kann-Regelung: Das Finanzamt kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es einen Zuschlag festsetzt, wenn du die Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach dem Steuerjahr nachreichst. Hast du die Abgabe bereits mehrmals versäumt, wird das Finanzamt vermutlich keine Gnade walten lassen.
  • Muss-Regelung: Sind die 14 Monate nach dem Steuerjahr schon rum, muss das Finanzamt den Verspätungszuschlag berechnen.

Hinweis: Wegen der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für die Steuerjahre 2020 bis 2024 nach hinten verschoben.

Verspätungszuschlag vermeiden: Diese Möglichkeiten hast du

Ein Verspätungszuschlag ist im Normalfall verschmerzbar, aber absolut nicht nötig. Besonders ärgerlich ist es, wenn du eigentlich eine Erstattung vom Finanzamt bekommen würdest, die Strafe aber dann zu einer Nachzahlung führt. Das muss nicht sein. Mit diesen Tipps kommst du um den Zuschlag herum:

Steuererklärung so schnell wie möglich nachholen

Du hast gerade erst die Mahnung vom Finanzamt bekommen oder du hast die Steuererklärung zum ersten Mal verschwitzt? Dann besteht noch Hoffnung, dass das Finanzamt Nachsicht mit dir hat und keinen Verspätungszuschlag berechnet. Wichtig ist, dass du die Abgabe jetzt so schnell wie möglich nachholst.

WISO Steuer ist das passende Tool für dich, denn deine Steuererklärung wird in vielen Bereichen automatisch ausgefüllt. So bist du innerhalb kürzester Zeit fertig. Danach gibst du mit nur einem Klick elektronisch ab. Verspätungen über den Postweg sind also ausgeschlossen.

Erlassantrag für den Verspätungszuschlag

Du konntest nichts dafür, dass du die Frist verpasst hast? Dann wird auch kein Zuschlag von dir verlangt. Wichtig ist aber, dass du Einspruch einlegst und dem Finanzamt die Gründe für das Versäumnis erklären kannst. Es muss sich um einen Umstand handeln, den du selbst nicht hättest verhindern können – zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts.

Abgabe der Steuererklärung durch einen Steuerberater

Lässt du deine Steuererklärung von einem Steuerberater erledigen, gibt es automatisch mehr Zeit. Denn der Abgabetermin ist Ende Februar des übernächsten Jahres, um den es in der Erklärung geht. Beispielweise wäre die reguläre Frist für die Steuererklärung 2023 dann der 28. Februar 2025. Coronabedingt gibt es aber in diesem Fall eine Verlängerung bis zum 2. Juni 2025.

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Nicht-Veranlagungsbescheinigung bei Rentnern

Die Ausnahme gilt für die Fälle, in denen du davon ausgegangen bist, dass du keine Steuererklärung abgeben musst – das Finanzamt dich aber trotzdem dazu auffordert.

Das ist vor allem bei Rentnern der Fall, denen eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ausgestellt wurde. Häufig werden sie erst Jahre später nach Auswertung von Rentenbezugsmitteilungen für zurückliegende Jahre abgabepflichtig, weil durch Rentenerhöhungen nun doch eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Im Schreiben des Finanzamts wird dann ein Termin zur Abgabe der Erklärung mitgeteilt. In diesen Fällen beginnt die Berechnung des Verspätungszuschlags erst mit Ablauf dieser neuen Frist. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nur, wenn das Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung auffordert.

Rentner, die von sich aus zu dem Schluss kommen, durch Erhöhungen der Rente Steuererklärungen für frühere Jahre abgeben zu müssen, sollten zusammen mit der Steuererklärung unbedingt eine sogenannte rückwirkende Fristverlängerung beantragen. Ansonsten muss der Verspätungszuschlag doch gezahlt werden!

Abgabefrist um mehr als 14 Monate verpasst

Glücklicherweise gibt es auch noch gesetzliche Ausnahmen, in denen kein Verspätungszuschlag festgesetzt wird. Diese Ausnahmen gelten für Fälle, in denen eigentlich zwangsläufig ein Zuschlag verlangt werden müsste. Das betrifft die Steuererklärungen, die auch 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums nicht abgegeben wurden.

Liegt bei dir also einer der nachstehenden Gründe vor, wird aus dem zwangsläufigen Verspätungszuschlag wieder eine Ermessensentscheidung. Dein Steuerfall wird dann also so behandelt, als hättest du die Frist nicht länger als 14 Monate nach Ende des Besteuerungszeitraums verpasst.

  • Du hast eine Fristverlängerung (rückwirkend) beantragt und der Antrag wurde genehmigt
  • Du zahlst gar keine Steuer beziehungsweise deine Steuer wird auf Null festgesetzt
  • Du erhältst eine Steuererstattung
  • Festgesetzte Vorauszahlungsbeträge und Abzugssteuern sind höher als die festgesetzte Steuer

Was passiert, wenn die Mahnung des Finanzamts ignoriert wird?

Hast du die Steuererklärung vergessen, schickt das Finanzamt oft eine Mahnung, in der du zu der Abgabe aufgefordert wirst. Darin bekommst du einen Termin genannt, bis wann die Erklärung vorliegen muss. Wenn du weißt, dass du die Frist aus dem Schreiben nicht einhalten kannst, melde dich sofort bei deinem Finanzbeamten und versuche eine Lösung zu finden.

Aber: Nicht jeder wird vom Finanzamt aufgefordert. Zur Abgabe bist du unter Umständen trotzdem verpflichtet. Und wenn du die Frist verpasst, zahlst du den Verspätungszuschlag, auch ohne Mahnung vom Finanzamt.

Konsequenzen, wenn du der Mahnung nicht nachkommst

Wenn dich das Finanzamt auffordert, die Steuererklärung abzugeben, solltest du schnell handeln. Denn auch wenn du eigentlich nicht abgeben musst, erhältst du eine Erstattung zurück, die den Aufwand mehr als rechtfertigt.

Bist du zur Abgabe nicht verpflichtet und möchtest wirklich keine Steuererklärung abgeben, kannst du das auf die Erinnerung des Finanzamts antworten. Wenn das Finanzamt dann weiterhin auf eine Abgabe dringt, musst du wirklich tätig werden. Andernfalls hat das Finanzamt diese Möglichkeiten:

  • Verspätungszuschlag: bis zu 25.000 Euro
  • Zwangsgeld
  • Schätzung: Das Finanzamt schätzt, wie viel Steuern du schuldest. Meist fällt die Schätzung höher aus, als es tatsächlich der Fall ist. Trotz Schätzung bist du immer noch verpflichtet, deine Steuererklärung abzugeben.
  • Steuerstrafverfahren: Verweigerst du weiterhin die Abgabe, enthältst du dem Finanzamt wichtige Informationen vor, sodass Steuern nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden können. Und wenn du dadurch weniger Steuern zahlst, als du eigentlich musst, droht ein Steuerstrafverfahren. Denn: Du erfüllst damit die Voraussetzungen für eine fahrlässige Steuerverkürzung oder vorsätzliche Steuerhinterziehung. Lass es besser nicht so weit kommen und leg jetzt mit deiner Steuererklärung los.

Zahlst du bis zum Fälligkeitstag die festgesetzte Steuer nicht, verlangt das Finanzamt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent Säumniszuschlag. Zusätzlich zu den Steuernachzahlungen drohen auch noch Zinsen.

FAQ: Verspätungszuschlag & Mahnung

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Der Zuschlag beträgt 0,25 Prozent deiner festgesetzten Steuer. Mindestens sind es 25 Euro. Diese Werte gelten pro angefangenen Monat, den du zu spät abgibst.
Gibst du die Steuererklärung zu spät ab, ist ein Verspätungszuschlag möglich. Innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahrs kann dein Finanzamt entscheiden, ob der Zuschlag festgesetzt wird oder nicht. Nach diesem Zeitraum kommst du nicht um die Strafe herum.
Hast du triftige Gründe, warum du den Abgabetermin der Steuererklärung verpasst hast, kann das Finanzamt dir den Verspätungszuschlag erlassen. Dazu zählt beispielsweise ein Aufenthalt im Krankenhaus.
Wurde ein Zuschlag bei dir festgesetzt, kannst du Einspruch einlegen. Du brauchst aber gute Gründe dafür, dass du es nicht rechtzeitig geschafft hast, deine Steuererklärung abzugeben. Automatisch mehr Zeit bekommst du dadurch, dass du die Erklärung durch einen Steuerberater machen lässt. Arbeitnehmer und Rentner können auch einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen.
Reichst du die Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach Ende des Steuerjahres nach, darf der Finanzbeamte entscheiden, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird oder nicht. War die späte Abgabe ein erster Ausrutscher von dir, ist es möglich, dass er auf den Zuschlag verzichtet.
Wenn das Finanzamt eine Mahnung schickt, nennt es in dem Schreiben einen verbindlichen Abgabetermin.
In der Mahnung wirst du zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert. Dem solltest du so schnell wie möglich nachkommen.
Weigerst du dich, deine Steuererklärung abzugeben, kann das Finanzamt dir Bußgelder in Form von Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern auferlegen. Wenn das nicht hilft, kann deine Steuerschuld geschätzt werden. Als letztes Mittel steht dem Finanzamt noch das Steuerstrafverfahren zur Verfügung.
Ja. Hast du keine Schuld daran, dass du die Abgabefrist verpasst hast, kannst du dem Finanzamt deine Gründe in einem Einspruchsschreiben mitteilen. Dafür hast du einen Monat Zeit.

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*Der ProfiCheck und der buhl:Berater sind Angebote der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr.7, 57250 Netphen (BST), für das ausschließlich deren AGB gelten. Die BST ist ein von der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) unabhängiges Unternehmen. Die BDS ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung, über die die BST ihre Leistungen eigenverantwortlich anbietet bzw. bewirbt.