20. Februar 2024

Bedingte Schenkung

© Miljan Zivkovic/Shutterstock

Seine Angehörigen im eigenen Todesfall abzusichern, das ist die ursprüngliche Idee des Nießbrauchs. Ein zentraler Aspekt heutzutage ist aber die eigene Nutzung des übertragenen Hauses. Immobilienbesitzer entscheiden sich auch aus anderen Gründen für einen Nießbrauch. Manche möchten Steuern sparen, andere einem Erbstreit vorbeugen. Wie genau der Nießbrauch ausgestaltet ist, für welchen Zeitraum er gilt und wer dabei welche Pflichten hat, regelt ein notarieller Vertrag. Was es zu beachten gilt.

Schon im Römischen Reich konnten Witwen und unverheiratete Töchter dank des „usus fructus“, übersetzt Fruchtgebrauch, nach dem Tod des Vaters oder Ehepartners ein Grundstück zu ihren Zwecken nutzen, ohne unter der Gewalt eines männlichen Erben zu stehen. Heutzutage erfüllt der Nießbrauch einen ähnlichen Zweck: nämlich den, Angehörige im Fall des Todes abzusichern. Wer eine Immobilie besitzt, kann sie schon zu Lebzeiten an eine andere Person, zum Beispiel das eigene Kind, übertragen und sie so zum neuen Eigentümer machen. Dabei ist möglich, dass der ehemalige Eigentümer sich das Recht vorbehält, die Immobilie bis zum Lebensende zu nutzen.

So wird der Eigentümer zum Nießbraucher und ist abgesichert, obwohl ihm Haus oder Wohnung nicht mehr gehören. Dieses Modell nennt sich Vorbehaltsnießbrauch und ist vor allem interessant, um Erbschaftsteuern zu sparen. Alternativ können Eheleute oder nicht verheiratete Paare sich gegenseitig absichern. Wenn nur einem der beiden die Immobilie gehört, kann er dem anderen ein lebenslanges Nießbrauchrecht einräumen. Im Todesfall geht das Eigentum zwar an die gesetzlichen Erben über, aber die hinterbliebene Person darf die Immobilie bis zum Lebensende weiter nutzen. Diese Form des Nießbrauchs wird auch Versorgungsnießbrauch genannt.

 

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Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.