Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft ist eines der kompliziertesten Wesen im deutschen Recht. Denn wenn man gemeinsam etwas erbt, bildet man automatisch mit den weiteren Erben eine Gemeinschaft. So sieht es das deutsche Erbrecht vor. Dass diese mehr oder weniger erzwungene Gruppe der Erben nach dem Tod des Angehörigen vor vielen Fragen, langen Rechtsstreitigkeiten und reichlich emotionalem Konfliktpotenzial stehen kann, leuchtet ein. Doch mit ein wenig Vorbereitung kann man diese tickende Zeitbombe entschärfen.