20. Februar 2024

Geht nur gemeinsam

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Die Erbengemeinschaft ist eines der kompliziertesten Wesen im deutschen Recht. Denn wenn man gemeinsam etwas erbt, bildet man automatisch mit den weiteren Erben eine Gemeinschaft. So sieht es das deutsche Erbrecht vor. Dass diese mehr oder weniger erzwungene Gruppe der Erben nach dem Tod des Angehörigen vor vielen Fragen, langen Rechtsstreitigkeiten und reichlich emotionalem Konfliktpotenzial stehen kann, leuchtet ein. Doch mit ein wenig Vorbereitung kann man diese tickende Zeitbombe entschärfen.

Ob man Teil einer Erbengemeinschaft wird, kann man sich nicht aussuchen. Auf den Willen des einzelnen Erben, überhaupt der Erbengemeinschaft angehören zu wollen oder nicht, kommt es nicht an. Genauer gesagt: Man wird Teil, ohne etwas dafür tun zu müssen und ohne sich seine sogenannten Miterben aktiv aussuchen zu können. Nicht umsonst wird die Erbengemeinschaft auch als Zwangsgemeinschaft bezeichnet. Sie dient dem Zweck, den Nachlass zu verteilen, und ist von Anfang an auf die Auflösung gerichtet, die sogenannte Auseinandersetzung. Erst wenn der gesamte Nachlass verteilt und liquidiert wurde, ist die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt.

Hinterlässt ein Verstorbener, im Erbrecht als Erblasser bezeichnet, mindestens zwei Erben, entsteht kraft Gesetzes automatisch (ipso iure) eine Erbengemeinschaft gemäß Paragraf 2023 Absatz 1 BGB – und zwar dann, wenn sich dies aus der gesetzlichen Erbfolge ergibt oder dem Willen des Erblassers in seinem Testament entspricht. Wenn keiner der Miterben sein Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen gemäß Paragraf 1944 Absatz 2 BGB ausgeschlagen hat, wird die Erbengemeinschaft auf dem Erbschein bescheinigt. Jeder Miterbe hat das Recht, einen gemeinschaftlichen Erbschein für die gesamte Erbengemeinschaft zu beantragen. Übliche Praxis ist, dass sich alle Miterben an den Erbscheinkosten beteiligen und jeder eine Ausfertigung erhält.

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Lea Schröder ist Diplomjuristin mit den Schwerpunkten Kartellrecht und Internationales Privatrecht. Neben ihrer Arbeit beim Bundeskriminalamt hat sie insbesondere im Bereich des freien und kreativen Schreibens viel Erfahrung durch Poetryslams und kreative Schreibwettbewerbe gesammelt. Komplexe, juristische Themen für jedermann zugänglich zu machen, ist ihr ein wichtiges Anliegen im Verbraucherblick.