20. Februar 2024

Opas offene Kredite

© Anastasija Vujic/Shutterstock

Wer von Anfang an weiß, dass sein Erbe überwiegend aus Schulden besteht, wird es vermutlich einfach ausschlagen. Zeigt sich aber erst im Laufe der Zeit, dass ein Nachlass in die Überschuldung führt, ist es dafür bereits zu spät. Doch auch dann kann ein spezielles Insolvenzverfahren helfen. Die Nachlassinsolvenz bietet die Chance, aus der Pflicht zu kommen, für die Verbindlichkeiten geradezustehen. Allerdings müssen dafür die Rahmenbedingungen passen. So klärt man, ob das für den eigenen Erbfall infrage kommt.

Eine Immobilie, ein Plus auf dem Girokonto – zunächst sieht es nicht danach aus, dass das Erbe überschuldet sein könnte. Wer es dann annimmt, haftet von diesem Moment an auch für Verbindlichkeiten des Verstorbenen, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich waren. „Das kann beispielsweise ein noch laufender Immobilienkredit sein oder auch ein Verbraucherdarlehen“, erläutert Gabriela Hack, Fachanwältin für Erbrecht. Sie hat sich auf die Themen Nachlassverwaltung und -insolvenz spezialisiert. Und sie weiß: „Es gibt sehr viele Menschen, die Schulden haben, wenn sie sterben.“

Lassen sich die Schulden mit dem Vermögen begleichen, das man geerbt hat, ist das zwar ärgerlich, aber kein Problem. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine sogenannte Überschuldung handelt. „Dabei sind die Passiva höher als die Aktiva“, erläutert Gabriela Hack. Die Schulden sind also höher als das Gesamtvermögen. Zu letzterem zählen beispielsweise Immobilien, Schmuck, Münzen oder Uhren – und natürlich Geld, das auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto oder in einem Aktiendepot liegt.

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Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjournalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.